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   BFH, 23.02.2017 - V R 51/15   

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https://dejure.org/2017,13124
BFH, 23.02.2017 - V R 51/15 (https://dejure.org/2017,13124)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2017 - V R 51/15 (https://dejure.org/2017,13124)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - V R 51/15 (https://dejure.org/2017,13124)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 52 Abs 2 Nr 5, AO § 55 Abs 1, GewStG § 3 Nr 6, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG VZ 2011, KStG VZ 2012, GewStG VZ 2011, GewStG VZ 2012
    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 2 Nr 5 AO, § 55 Abs 1 AO, § 3 Nr 6 GewStG 2002, § 5 Abs 1 Nr 9 KStG 2002, KStG VZ 2011
    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

  • IWW

    § 173 Abs. ... 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 55 Abs. 1 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 55 Abs. 1, Abs. 3 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, 3 AO, § 55 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 AO, § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, §§ 51 bis 68 AO, § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 52 Abs. 1 Satz 1 AO, § 118 Abs. 2 FGO, § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Befreiung einer Stiftung von der Körperschaftsteuer

  • rewis.io

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Befreiung einer Stiftung von der Körperschaftsteuer

  • rechtsportal.de

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
    Voraussetzungen der Befreiung einer Stiftung von der Körperschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in nicht öffentlich zugänglichen Privaträumen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ausstellung von Kunstwerken nur in den eigenen Räumen ist nicht gemeinnützig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung - und die private Unterbringung der Kunstwerke

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • esche.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gemeinnützigkeit der Kunst oder künstliche Gemeinnützigkeit?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Stiftung
    Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Stiftung
    Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 51, AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 5, AO § 55 Abs 1, GewStG § 3 Nr 6 S 1
    Gemeinnützigkeit, Stiftung, Selbstlosigkeit, Kunst, Zugang

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 282
  • ECLI:DE:BFH:2017:U.230217.VR51.15.0
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.2003 - I R 29/02

    Gemeinnützigkeit bei Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus BFH, 23.02.2017 - V R 51/15
    ee) Ferner führt auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23. Juli 2003 I R 29/02, BFHE 203, 251, BStBl II 2003, 930) mit dem Ziel der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke durch vorbereitende Tätigkeiten zu keinem anderen Ergebnis.

    Zwar hat der BFH insoweit geklärt, dass bereits Tätigkeiten einer neu gegründeten Körperschaft, die die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke nur vorbereiten, ausreichen, um die tätigkeitsbezogenen Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu erfüllen (BFH-Urteil in BFHE 203, 251, BStBl II 2003, 930, Rz 16).

  • FG Thüringen, 26.02.2015 - 1 K 487/14

    Zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Förderung der Bildenden

    Auszug aus BFH, 23.02.2017 - V R 51/15
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 26. Februar 2015 1 K 487/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 408.

  • BFH, 28.10.2004 - I B 95/04

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BFH, 23.02.2017 - V R 51/15
    Dabei trägt eine Körperschaft, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt, die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 23.02.2017 - V R 51/15
    Nach der Rechtsprechung handelt eine Körperschaft selbstlos, wenn sie weder selbst noch zugunsten ihrer Mitglieder eigennützige oder eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    Dabei trägt eine Körperschaft, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt, die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.02.2017 - V R 51/15, BFH/NV 2017, 882; BFH-Beschluss vom 28.10.2004 - I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).

    Im Urteil in BFH/NV 2017, 882 hat der erkennende Senat einer Stiftung wegen fehlender Selbstlosigkeit die Gemeinnützigkeit versagt, weil der Kunstbestand in den Privaträumen des Stifters untergebracht und nur eingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

  • BFH, 24.05.2016 - V B 123/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender

    Das FG ließ gegen sein Urteil die Revision (V R 51/15) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu.

    (2) Auch die Tatsache, dass infolge der vom FG zugelassenen Revision unter dem Aktenzeichen V R 51/15 beim BFH ein Revisionsverfahren in dem Rechtsstreit der Hauptsache geführt wird, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17

    Konkurrentenklage: Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht - Maßstab des

    Die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, trägt die Körperschaft, die eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt (BFH-Beschluss vom 28.10.2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160; BFH-Urteil vom 23.2.2017 V R 51/15, BFH/NV 2017, 882).
  • BFH, 23.03.2021 - VII R 43/19

    Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin die Feststellungslast für die Tatsachen trägt, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung erfüllt sind (BFH-Urteile vom 23.02.2017 - V R 51/15, BFH/NV 2017, 882, und 22.08.2019 - V R 67/16, BFHE 266, 1, BStBl II 2020, 40, Rz 23; BFH-Beschluss vom 28.10.2004 - I B 95/04, BFH/NV 2005, 160).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18

    Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem

    Auch wäre hinsichtlich des erst im Jahr 2019 fälligen Betrages von Mio. ? die EuGH-Vorlage des BFH vom 21. Juni 2017 (V R 51/15, BFHE 258, 505) zu beachten.
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