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   BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17   

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https://dejure.org/2020,32751
BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17 (https://dejure.org/2020,32751)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2020 - VIII R 28/17 (https://dejure.org/2020,32751)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - VIII R 28/17 (https://dejure.org/2020,32751)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4, EStG VZ 2009
    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 4 Abs 4 EStG 2009, EStG VZ 2009
    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Sponsoringaufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis als Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • rewis.io

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 4
    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 4
    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Sponsoringaufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als abzugsfähige Betriebsausgaben

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben des Freiberuflers: Sponsoring geht auch

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug | Sponsoringaufwendungen einer Ärzte-GbR als Betriebsausgaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ärzte-Sponsoring im Motorsport

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Betriebsausgabenabzug: Der Rennarzt und das Motorsport-Sponsoring

  • ecovis.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wann das Finanzamt Sponsoring als Betriebsausgabe anerkennt

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7
    Betriebsausgabe, Sponsoring, Darlehenszinsen, Veranlassungszusammenhang, Abzugsverbot

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4 ; EStG § 18 Abs 1 Nr 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 7

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2020, 2333
  • BStBl II 2021, 14
  • ECLI:DE:BFH:2020:U.140720.VIIIR28.17.0
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 4 K 1218/14

    Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Sponsoring als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.05.2016 - 4 K 1218/14 aufgehoben und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 10.01.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.01.2014 dahingehend geändert, dass die laufenden Einkünfte um 100.745,87 EUR niedriger angesetzt und Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 353.378,16 EUR berücksichtigt werden.

    Das Finanzgericht (FG) wies die gegen den Änderungsbescheid vom 10.01.2014 erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1876 mitgeteilten Gründen ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 19.05.2016 - 4 K 1218/14 aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 10.01.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.01.2014 dahingehend zu ändern, dass die laufenden Einkünfte um 100.745,87 EUR niedriger angesetzt und Einkünfte aus selbständiger Arbeit insgesamt in Höhe von 353.378,16 EUR berücksichtigt werden.

  • BFH, 03.02.1993 - I R 37/91

    Keine Rückstellung für drohende Verluste aus Berufsausbildungsverhältnissen

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Zu den Betriebsausgaben gehören auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will (vgl. BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 24/13, BFHE 252, 146, BStBl II 2017, 224, und vom 03.02.1993 - I R 37/91, BFHE 170, 247, BStBl II 1993, 441).

    Zu den Betriebsausgaben gehören nach der Rechtsprechung auch Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will (BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 24/13, BFHE 252, 146, BStBl II 2017, 224, und vom 03.02.1993 - I R 37/91, BFHE 170, 247, BStBl II 1993, 441).

  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hat, fällt auch die berufliche Außendarstellung von Angehörigen der freien Berufe einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen durch Sponsoring in den Bereich der durch Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützten berufsbezogenen Tätigkeiten (BVerfG-Beschluss vom 17.04.2000 - 1 BvR 721/99, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 3195).

    Die imagefördernde Wirkung kann sich dabei nicht nur aus dem Sponsoring von allgemein als unterstützungswürdig erachteten Aktivitäten, sondern auch aus einem Transfer des Images der gesponserten Aktivitäten auf die Tätigkeit des Freiberuflers ergeben (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 3195, Rz 17).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 24/13

    Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Zu den Betriebsausgaben gehören auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will (vgl. BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 24/13, BFHE 252, 146, BStBl II 2017, 224, und vom 03.02.1993 - I R 37/91, BFHE 170, 247, BStBl II 1993, 441).

    Zu den Betriebsausgaben gehören nach der Rechtsprechung auch Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will (BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 24/13, BFHE 252, 146, BStBl II 2017, 224, und vom 03.02.1993 - I R 37/91, BFHE 170, 247, BStBl II 1993, 441).

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 65/08

    Vermögensermittlung beim Unterhaltsempfänger (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG)

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Nachdem die Revision aus materiellen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung und Stattgabe der Klage führt, kann offenbleiben, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 11.02.2010 - VI R 65/08, BFHE 228, 421, BStBl II 2010, 628, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Denn von dem dort geregelten Abzugsverbot sind nur solche Aufwendungen erfasst, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, weil sie durch persönliche Motive mitveranlasst wurden, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung zu verneinen ist (Senatsurteil vom 29.04.2014 - VIII R 20/12, BFHE 245, 338, BStBl II 2014, 679; BFH-Urteil vom 19.01.2017 - VI R 37/15, BFHE 257, 58, BStBl II 2017, 526).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Betrieb besteht und die Aufwendungen dem Betrieb subjektiv zu dienen bestimmt sind (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.11.1979 - VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).
  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 324/82

    Beiträge an einen Berufsverband sind Betriebsausgaben, wenn die Ziele des

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Für die betriebliche Veranlassung genügt der allgemeine Zusammenhang mit dem Betrieb durch Schaffen günstiger Rahmenbedingungen (Senatsurteil vom 18.09.1984 - VIII R 324/82, BFHE 142, 251, BStBl II 1985, 92).
  • FG Hessen, 23.11.1998 - 4 K 1309/97

    Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sponsoringempfänger als Gegenleistung auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seinen Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf das Unternehmen als Sponsor bzw. auf dessen Produkte werbewirksam hinweist oder durch Verwendung von Schriftzug oder Emblemen des Sponsors für diesen als Werbeträger dient (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 23.11.1998 - 4 K 1309/97, EFG 1999, 496; Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10b Rz B 458; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 973, m.w.N.; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.02.1998 - IV B 2 -S 2144- 40/98, BStBl I 1998, 212, Tz. 3).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus BFH, 14.07.2020 - VIII R 28/17
    Die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit sind für die Anerkennung als Betriebsausgaben grundsätzlich ohne Bedeutung (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12.06.1978 - GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620; BFH-Urteil vom 28.11.1980 - VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 20/12

    Unangemessener Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers

  • BFH, 19.08.2015 - X R 30/12

    Unterstützungskasse - betriebliche Veranlassung von Versorgungsleistungen -

  • BFH, 15.12.2016 - IV R 22/14

    Erhaltungsaufwendungen für ein Pächterwohnhaus eines landwirtschaftlichen

  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

    Für die betriebliche Veranlassung genügt der allgemeine Zusammenhang mit dem Betrieb durch Schaffen günstiger Rahmenbedingungen (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2020 - VIII R 28/17 -, BFHE 270, 106, BStBl II 2021, 14, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.05.2023 - 5 K 3577/20

    Abzugsfähigkeit übernommener Studienkosten für die Kinder des Steuerpflichtigen

    Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z.B. BFH, Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672; Urteil vom 14.07.2020 VIII R 28/17, BStBl II 2021, 14).
  • FG Niedersachsen, 22.06.2023 - 3 K 105/22

    Vergütung des Insolvenzverwalters als Betriebsausgabe

    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit dem Betrieb besteht und die Aufwendungen dem Betrieb subjektiv zu dienen bestimmt sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH Urteil vom 20. November 1979 VI R 25/78 , BStBl. II 1980, 75; vom 14. Juli 2020 VIII R 28/17 , BStBl. II 2021, 14).
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