Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2018 - XI ZR 670/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21226
BGH, 03.07.2018 - XI ZR 670/17 (https://dejure.org/2018,21226)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - XI ZR 670/17 (https://dejure.org/2018,21226)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - XI ZR 670/17 (https://dejure.org/2018,21226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BGH:2018:030718BXIZR670.17.0
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • LG Saarbrücken, 17.01.2019 - 1 O 164/18

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Saarbrücken zur Auslegung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht dem Anlaufen der Widerrufsfrist weder entgegen, dass die Beklagte eine Internetadresse angegeben hat (BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - XI ZR 670/17 - ECLI:DE:BGH:2018:030718BXIZR670.17.0, juris), noch dass das dem Kläger überlassene Dokument die Unterschriften nicht abbildet (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 - ECLI:DE:BGH:2018:270218UXIZR160.17.0, juris [Rn. 30]).
  • LG Saarbrücken, 18.09.2020 - 1 O 164/18

    Schadensersatzansprüche aufgrund der Weigerung der Bank zur Durchführung der

    (1) Die Angabe einer Internetadresse in der Widerrufserklärung steht deren Ordnungsgemäßheit nicht entgegen, auch wenn die Widerrufserklärung unter der Internetadresse nicht abgegeben werden kann (BGH, Beschluss vom 3.07.2018 - XI ZR 670/17, juris).
  • LG München I, 12.09.2019 - 35 O 2764/19

    Wirksamkeit des Widerrufs von zwei Darlehensverträgen zur Finanzierung einer

    Entsprechend hat im Übrigen auch der BGH entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung nicht gegen das in § 355 Abs. 2 S. 1 BGB in der Fassung bis zum 10.06.2010 verankerte Deutlichkeitsgebot verstößt, wenn bei der Anschrift des Empfängers auch dessen Internetseite angegeben wird, obwohl die Widerrufserklärung dort nicht abgegeben werden kann (BGH XI ZR 670/17).
  • LG Hamburg, 16.08.2019 - 318 O 309/18

    Verbraucherdarlehen: Anforderungen an eine Widerrufsinformation

    Zu der auf den vorliegenden Vertrag nicht anzuwendenden Vorgängervorschrift des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB, in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass es keinen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot darstellt, wenn bei der Anschrift des Empfängers auch dessen Internetseite angegeben wird, obwohl die Widerrufserklärung dort nicht abgegeben werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 03.07.2018, Az.: XI ZR 670/17, zitiert nach juris).
  • OLG München, 20.01.2020 - 5 U 5938/19

    Berufung, Darlehen, Anspruch, Hinweis, Klageschrift, Schutz, Anlage,

    Bereits das Landgericht hat ausgeführt, dass der Verweis der Beklagten auf ihre Internetadresse unschädlich sei und auf BGH, Beschluss vom 3.7.2018, XI ZR 670/17 verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht