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   BGH, 17.09.2020 - X ZR 147/18   

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https://dejure.org/2020,36233
BGH, 17.09.2020 - X ZR 147/18 (https://dejure.org/2020,36233)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2020 - X ZR 147/18 (https://dejure.org/2020,36233)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2020 - X ZR 147/18 (https://dejure.org/2020,36233)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfallen der der in Nr. 402 100 KVPatKostG vorgesehenen Gebühr bei einer von mehreren Klägern gemeinsam erhobenen Patentnichtigkeitsklage; Rechtsstreit um ein Patent betreffend ein Mobilfunkgerät sowie ein System zur Funkkommunikation unter Verwendung von mindestens zwei ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Entstehung nur einer Gerichtsgebühr bei von mehreren Klägern gemeinsam erhobener Patentnichtigkeitsklage - Signalumsetzung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Signalumsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 62
  • GRUR 2021, 45
  • ECLI:DE:BGH:2020:170920UXZR147.18.0
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - X ZR 147/18
    Dieser Grundsatz gilt auch für Gebühren nach dem Patentkostengesetz, soweit dieses keine abweichende Regelung enthält (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1986 - X ZR 87/84, GRUR 1987, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus BGH, 17.09.2020 - X ZR 147/18
    Wenn der Unteranspruch den Merkmalen des Hauptanspruchs hingegen additiv ein weiteres Element hinzufügt, werden sich Rückschlüsse von der Beschaffenheit des Zusatzmerkmals auf das "richtige" Verständnis des Hauptanspruchs jedenfalls nicht ohne Weiteres ziehen lassen (BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2023 - 15 U 39/22

    Unterbauleiste

    Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet: Wird dadurch etwa ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt, kann dies unter Umständen eher tragfähige Rückschlüsse auf das dem betreffenden Merkmal im Rahmen der Lehre des Klagepatents beizulegende Verständnis ermöglichen, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; GRUR 2021, 45 Rn. 28 - Signalumsetzung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2020 - I-15 U 65/19, GRUR-RS 2020, 53264 Rn. 35 - Schutzbügel; Urt. v. 24.02.2022 - I-2 U 19/21, GRUR-RS 2022, 5981 Rn. 40 - Tätowiervorrichtung).
  • BGH, 28.06.2022 - X ZR 67/20

    Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung

    Bei einer von mehreren Nichtigkeitsklägern gemeinsam erhobenen Klage entsteht die nach Nr. 402 100 des Gebührenverzeichnisses zu § 2 Abs. 1 PatKostG vorgesehene Gebühr nur einmal (BGH, Urteil vom 17. September 2020 - X ZR 147/18, GRUR 2021, 45 Rn. 48 ff. - Signalumsetzung; Urteil vom 16. März 2021 - X ZR 149/18, Rn. 58).
  • BGH, 03.05.2022 - X ZR 32/20

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Verfahren der elektronischen

    Nach der Rechtsprechung des Senats fällt die in Nr. 402 100 KV-PatKostG vorgesehene Gebühr bei einer von mehreren Klägerinnen gemeinsam erhobenen Patentnichtigkeitsklage nur einmal an (BGH, Urteil vom 17. September 2020 - X ZR 147/18, GRUR 2021, 45 Rn. 48 ff. - Signalumsetzung).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2023 - 15 U 39/22
    Inwieweit sich aus dem Gegenstand eines Unteranspruchs tragfähige Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs und der in ihm verwendeten Begriffe gewinnen lassen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere auch davon, worin die mit dem Unteranspruch vorgeschlagene Ergänzung der technischen Lehre des Hauptanspruchs besteht und auf welche Weise sie den Gegenstand des Hauptanspruchs fortbildet: Wird dadurch etwa ein Merkmal im Interesse funktionaler Optimierung um einen dieses Merkmal weiter ausformenden Aspekt ergänzt, kann dies unter Umständen eher tragfähige Rückschlüsse auf das dem betreffenden Merkmal im Rahmen der Lehre des Klagepatents beizulegende Verständnis ermöglichen, als wenn den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzugefügt wird (BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; GRUR 2021, 45 Rn. 28 - Signalumsetzung; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2020 - I-15 U 65/19, GRUR-RS 2020, 53264 Rn. 35 - Schutzbügel; Urt. v. 24.02.2022 - I-2 U 19/21, GRUR-RS 2022, 5981 Rn. 40 - Tätowiervorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2022 - 15 U 65/21

    Klageabweisung wegen Verletzung eines Patents für ein elektrisch beheiztes Gerät

    Rückschlüsse von der Beschaffenheit des Zusatzmerkmals auf das "richtige" Verständnis des Hauptanspruchs lassen sich in diesem Fall regelmäßig nicht, jedenfalls aber nicht ohne weiteres ziehen (BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 15 - Wärmetauscher; GRUR 2021, 45 Rn. 28 - Signalumsetzung).
  • BGH, 16.03.2021 - X ZR 149/18

    Europäisches Patent über ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Einstellen der

    Entgegen der Auffassung der Beklagten entsteht bei einer von mehreren Nichtigkeitsklägern gemeinsam erhobenen Klage die in Nr. 402 100 des Gebührenverzeichnisses zu § 2 Abs. 1 PatKostG vorgesehene Gebühr nur einmal (BGH, Urteil vom 17. September 2020 - X ZR 147/18, GRUR 2021, 45 Rn. 48 ff. - Signalumsetzung).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 15 U 87/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Patent für ein Abstandsgewirk

    Unteranspruch 7 stellt eine Ausgestaltung gesondert unter Schutz, bei der die Rückseite der ersten Fläche mit einer "feuchtigkeitsbeständigen Schicht versehen ist, die für Flüssigkeiten und Gase undurchlässig ist." Diese Ausgestaltung betrifft nicht einen das Merkmal 3.c) weiter ausformenden Aspekt im Sinne einer funktionalen Optimierung des "aufgebrachten Dichtmittels", sondern fügt den Merkmalen des Hauptanspruchs additiv ein weiteres Element hinzu (vgl. auch: BGH, GRUR 2021, 45 - Signalumsetzung; BGH, GRUR 2016, 1031- Wärmetauscher).
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