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   BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18   

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BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18 (https://dejure.org/2018,24160)
BPatG, Entscheidung vom 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18 (https://dejure.org/2018,24160)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 25 W (pat) 530/18 (https://dejure.org/2018,24160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "greenoffizin meine grüne Versandapotheke " - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BPatG:2018:240718B25Wpat530.18.0
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).

    Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen ist, denen der Verkehr für die fraglichen Produkte einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - BIOMILD).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).

    So mangelt es vor allem auch solchen Angaben an hinreichender Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die zwar die beanspruchten Produkte selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug hierzu hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Produkte sieht (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 9 - STREETBALL; GRUR 2008, 1093, Tz. 15 - Marlene-Dietrich-Bildnis; GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Der angemeldeten Bezeichnung könne die Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden, da auch Zeichen, die beschreibende Anklänge enthielten, unterscheidungskräftig sein könnten (BGH I ZR 101/15 - Micro Cotton).
  • BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 515/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Privat-Marmeladerie" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Dementsprechend sind Etablissementbezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Produktion- bzw. Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 25 W (pat) 515/16 - Privatmarmeladerie; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG zugänglich).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH Unterscheidungskraft nicht nur solchen Angaben abzusprechen ist, denen der Verkehr für die fraglichen Produkte einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet; vielmehr kann diese auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 Rn. 30, 31 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850 Rn. 17 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Zwar handelt es sich bei diesen sog. Etablissementbezeichnungen nicht um beschreibende Angaben i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, da sie nicht der unmittelbaren Beschreibung der dort hergestellten oder vertriebenen Waren dienen (vgl. BGH GRUR 1999, 988, Tz. 15 - HOUSE OF BLUES).
  • BPatG, 16.06.2011 - 25 W (pat) 69/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tea Lounge" - kein betrieblicher Herkunftshinweis -

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Dementsprechend sind Etablissementbezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Produktion- bzw. Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 25 W (pat) 515/16 - Privatmarmeladerie; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG zugänglich).
  • BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harzer Apparatewerke" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    Dementsprechend sind Etablissementbezeichnungen, welche nur auf irgendeine der vielen Produktion- bzw. Vertriebsstätten der betreffenden Gattung hinweisen und vom Verkehr daher in der Regel nicht mit einem ganz bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden können, grundsätzlich als Herkunftshinweis nicht geeignet und daher regelmäßig in Bezug auf in solchen Vertriebsstätten üblicherweise angebotene Waren nicht eintragbar (vgl. die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; 25 W (pat) 200/09 - Kaffeerösterei Freiburg; 25 W (pat) 69/10 - Tea Lounge; 25 W (pat) 538/12 - Harzer Apparatewerke; 25 W (pat) 515/16 - Privatmarmeladerie; alle Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG zugänglich).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 24.07.2018 - 25 W (pat) 530/18
    So mangelt es vor allem auch solchen Angaben an hinreichender Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die zwar die beanspruchten Produkte selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug hierzu hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Produkte sieht (vgl. BGH GRUR 2009, 411, Tz. 9 - STREETBALL; GRUR 2008, 1093, Tz. 15 - Marlene-Dietrich-Bildnis; GRUR 2006, 850, Tz. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 19.10.2010 - 25 W (pat) 200/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kaffeerösterei Freiburg" - keine

  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BPatG, 18.02.2010 - 25 W (pat) 70/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHOCOLATERIA (nationale

  • BPatG, 20.07.2022 - 26 W (pat) 521/20
    Dies ergebe sich schon aus den Beschlüssen des BPatG zur Marke "LADIESFIRST.TV" (29 W (pat) 57/08) und zur Marke "greenoffizin meine grüne Versandapotheke" (25 W (pat) 530/18).
  • BPatG, 01.03.2021 - 26 W (pat) 56/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Brauhaus Garmisch" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. BPatG 25 W (pat) 530/18 - greenoffizin meine grüne Versandapotheke; 25 W (pat) 515/16 - Privat-Marmeladerie m. w. N.).
  • BPatG, 20.06.2022 - 28 W (pat) 546/21
    Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. BPatG 25 W (pat) 530/18 - greenoffizin meine grüne Versandapotheke; 25 W (pat) 515/16 - Privat-Marmeladerie m. w. N.; 26 W (pat) 56/20 - Brauhaus Garmisch).
  • BPatG, 11.12.2019 - 26 W (pat) 571/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "STUHLWERK" - fehlende Unterscheidungskraft

    die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. BPatG 25 W (pat) 530/18 - greenoffizin meine grüne Versandapotheke; 25 W (pat) 515/16 - Privat-Marmeladerie m. w. N.).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 513/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "the fantastic world of bottles" - fehlende

    Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. BPatG 25 W (pat) 530/18 - greenoffizin meine grüne Versandapotheke; 25 W (pat) 515/16 - Privat-Marmeladerie m. w. N.).
  • BPatG, 28.11.2018 - 26 W (pat) 537/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Saftoase" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. BPatG 25 W (pat) 530/18 - greenoffizin meine grüne Versandapotheke; 25 W (pat) 515/16 - Privat-Marmeladerie m. w. N.).
  • BPatG, 04.05.2020 - 26 W (pat) 552/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Elbterrassen" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine Bezeichnung, die in erster Linie als Umschreibung eines Ortes verstanden wird, an dem üblicherweise die betroffenen Waren produziert und/oder - wie hier - angeboten werden, ist nicht geeignet, den Bezug zu einem bestimmten Geschäftsbetrieb herzustellen und die Waren eines Unternehmens von denen anderer kennzeichenmäßig abzugrenzen (vgl. BPatG 25 W (pat) 530/18 - greenoffizin meine grüne Versandapotheke; 25 W (pat) 515/16 - Privat-Marmeladerie m. w. N.).
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