Rechtsprechung
   BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,33096
BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B (https://dejure.org/2017,33096)
BSG, Entscheidung vom 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B (https://dejure.org/2017,33096)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 12/17 B (https://dejure.org/2017,33096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,33096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5
    Nichtzulassungsbeschwerde - vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen - § 26 Abs 5 ÄBedarfsplRL keine unabhängige, eigenständige Anspruchsgrundlage - kein Vorrang von Ärzten im Wege des Job-Sharings

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5
    Nichtzulassungsbeschwerde - vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen - § 26 Abs 5 ÄBedarfsplRL keine unabhängige, eigenständige Anspruchsgrundlage - kein Vorrang von Ärzten im Wege des Job-Sharings

  • Wolters Kluwer

    Zulassung im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen - § 26 Abs 5 ÄBedarfsplRL keine unabhängige, eigenständige Anspruchsgrundlage - kein Vorrang von Ärzten im Wege des Job-Sharings

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Zulassungsverfahren nach Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen

  • rechtsportal.de

    Zulassung im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BSG:2017:280617BB6KA1217B0
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 32/14 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung zur ausschließlichen

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Allerdings weist der Kläger in der Beschwerdebegründung im Grundsatz zutreffend darauf hin, dass das in der Entscheidung des LSG in Bezug genommene Urteil des Senats vom 15.7.2015 (B 6 KA 32/14 R - BSGE 119, 190 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 17) eine Fallgestaltung zum Gegenstand hatte, die von der vorliegenden, in einem wichtigen Punkt abweicht: Maßgebend für die og Entscheidung des Senats war der Umstand, dass das Rechtsmittel gegen den Bescheid des Berufungsausschusses auf einzelne Konkurrenten beschränkt worden war.

    Vielmehr macht er nur geltend, dass sich das LSG zur Begründung seiner Entscheidung nicht auf das Urteil des 6. Senats des BSG vom 15.7.2015 (B 6 KA 32/14 R - BSGE 119, 190 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 17) hätte stützen dürfen, weil diesem ein Sachverhalt zugrunde gelegen habe, der in einem entscheidenden Punkt von dem vorliegenden Sachverhalt abweiche.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Grundlegende inhaltliche Änderungen, die die Annahme des Klägers stützen könnten, dass § 26 Abs. 5 BedarfsplRL ein von Abs. 2 losgelöst zu betrachtender eigenständiger Tatbestand für die Erteilung einer Zulassung sein könnte, sind in der Folge nicht vorgenommen worden: Der in Nr. 23 Satz 5 BedarfsplRL aF in Bezug genommene Satz 2 wurde - offenbar als Reaktion auf das Urteil des Senats vom 23.2.2005 (B 6 KA 81/03 R - BSGE 94, 181 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 2, zur Unzulässigkeit einer Auswahl nach dem sog Windhundprinzip) - gestrichen.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG Beschluss vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 60; BSG Beschluss vom 22.7.1988 - 7 BAr 104/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 65; BSG Beschluss vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN) .
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Um eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG in einer den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG genügender Weise zu bezeichnen, muss die Beschwerdebegründung ua einen Widerspruch tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufzeigen (BSG Beschluss vom 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 - SozR 1500 § 160a Nr. 67) .
  • BSG, 22.07.1988 - 7 BAr 104/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsumfang - Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG Beschluss vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 60; BSG Beschluss vom 22.7.1988 - 7 BAr 104/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 65; BSG Beschluss vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN) .
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG Beschluss vom 16.11.1987 - 5b BJ 118/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 60; BSG Beschluss vom 22.7.1988 - 7 BAr 104/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 65; BSG Beschluss vom 16.12.1993 - 7 BAr 126/93 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN) .
  • BSG, 13.01.2017 - B 12 R 23/16 B

    Statusfeststellungsverfahren; Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenzrüge;

    Auszug aus BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/17 B
    Zur Darlegung der Klärungsfähigkeit ist deshalb auch darzustellen, dass das BSG im angestrebten Revisionsverfahren überhaupt über die aufgeworfene Frage entscheiden müsste (vgl BSG Beschluss vom 13.1.2017 - B 12 R 23/16 B - Juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

    Mit der Entscheidung, der beruflichen Eignung besonderes Gewicht beizumessen und den Gesichtspunkt der Wartezeit dahinter zurücktreten zu lassen, hat der Berufungsausschuss seinen Ermessensspielraum hier nicht überschritten (zur vorrangigen Berücksichtigung von Versorgungsgesichtspunkten vgl bereits BSG Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 12/17 B - Juris RdNr 25) .
  • BSG, 27.01.2021 - B 6 KA 27/19 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Umwandlung einer Sonderbedarfszulassung

    § 26 Abs. 5 BedarfsplRL setzt dabei eine Entscheidung ("ist ... zu entscheiden") und damit einen Verwaltungsakt der Zulassungsgremien zu der Frage voraus, in welcher Reihenfolge die Begrenzungen enden ( vgl Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008, § 16 RdNr 55; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 16b Ärzte-ZV RdNr 40; vgl auch - diese Frage allerdings noch offenlassend - BSG Beschluss vom 28.6.2017 - B 6 KA 12/17 B - juris RdNr 18) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht