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   BSG, 27.10.2020 - B 4 AS 262/20 B   

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https://dejure.org/2020,36602
BSG, 27.10.2020 - B 4 AS 262/20 B (https://dejure.org/2020,36602)
BSG, Entscheidung vom 27.10.2020 - B 4 AS 262/20 B (https://dejure.org/2020,36602)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - B 4 AS 262/20 B (https://dejure.org/2020,36602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung der Berufung - Nichterreichung des Beschwerdewertes - keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als 1 Jahr - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Darlehen für Mietkaution - Tilgung durch Aufrechnung - begrenzter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BSG:2020:271020BB4AS26220B0
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus BSG, 27.10.2020 - B 4 AS 262/20 B
    § 41 SGB II begrenzt den jeweiligen Streitgegenstand in Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw maximal zwölf Monaten (BSG vom 30.7.2008 - B 14 AS 7/08 B) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2021 - L 5 AS 401/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Wert des

    Da die Bewilligungsabschnitte gemäß § 41 Abs. 1 S. 4 und 5 SGB II in der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von sechs bzw. zwölf Monaten begrenzt werden, liegen keine "wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als ein Jahr" vor (BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2020, B 4 AS 262/20 B).
  • SG Detmold, 04.04.2022 - S 35 SO 228/20
    § 44 Abs. 3 SGB XII begrenzt den jeweiligen Streitgegenstand bei Rechtsstreitigkeiten der Grundsicherung nach dem SGB XII in zeitlicher Hinsicht auf die Dauer von maximal 12 Monaten (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - B 4 AS 262/20 B zur Parallelregelung in § 41 SGB II).
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