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   BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05   

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BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05 (https://dejure.org/2006,3059)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05 (https://dejure.org/2006,3059)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 (https://dejure.org/2006,3059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren gem § 80 Abs 5 VwGO - Verweigerung von Eilrechtsschutz gegen Studiengebührenbescheid unter Verweisung auf Rechtsschutz gegen drohende Exmatrikulation verletzt Art 19 Abs 4 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde auf Grund Versagung einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in einem Verfahren gegen die Erhebung einer Langzeitstudiengebühr; Gewährung der Effektivität des Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG); Hemmung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; HHG § 68 Abs. 2 Nr. 4
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Exmatrikulation wegen Nichtentrichtung von Studiengebühren in Hessen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 37
  • NJW 2006, 3551
  • ECLI:DE:BVerfG:2006:rk20060814.1bvr208905
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ).

    Dieses Verfahrensgrundrecht verlangt jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

    Die Gerichte sind gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über einstweiligen Rechtsschutz der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ).

    19 Abs. 4 GG gewährt nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 93, 1 ; stRspr).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf das unmittelbar gegen die Exmatrikulation gegebene Rechtsmittel des vorläufigen Rechtsschutzes die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz gegen den Studiengebührenbescheid und darauf beruhende weitere nachteilige Rechtsfolgen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu erlangen, in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr gerechtfertigter Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, BVerfGK 1, 107-109).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 79, 69 ).

    Das Verfahren auf Anordnung beziehungsweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 35, 263 ).

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Der Verwaltungsgerichtshof geht mit der herrschenden so genannten "Vollziehbarkeitstheorie" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 398.59 -, BVerwGE 13, 1 ; Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 , stRspr; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 4 m.w.N.; im Gegensatz zur "Wirksamkeitstheorie", vgl. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Bd. 1, Stand: Oktober 2005, § 80 Rn. 72 ff.) davon aus, dass die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts hemmt, nicht hingegen dessen Wirksamkeit berührt.

    Deshalb kann auch ein selbständiger Folgebescheid von der aufschiebenden Wirkung erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 398.59 -, BVerwGE 13, 1 ; Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 ).

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Der Verwaltungsgerichtshof geht mit der herrschenden so genannten "Vollziehbarkeitstheorie" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 398.59 -, BVerwGE 13, 1 ; Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 , stRspr; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 4 m.w.N.; im Gegensatz zur "Wirksamkeitstheorie", vgl. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Bd. 1, Stand: Oktober 2005, § 80 Rn. 72 ff.) davon aus, dass die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts hemmt, nicht hingegen dessen Wirksamkeit berührt.

    Deshalb kann auch ein selbständiger Folgebescheid von der aufschiebenden Wirkung erfasst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1961 - BVerwG VIII C 398.59 -, BVerwGE 13, 1 ; Urteil vom 17. August 1995 - BVerwG 3 C 17.94 -, BVerwGE 99, 109 ).

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218 ; Beschluss vom 20. April 2004 - BVerwG 9 B 109.03 -, juris) wird die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht wieder beseitigt.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Danach ist die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens erforderlich, wenn es die ausreichende Möglichkeit bietet, der Grundrechtsverletzung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 51, 130 ; 77, 381 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf das unmittelbar gegen die Exmatrikulation gegebene Rechtsmittel des vorläufigen Rechtsschutzes die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz gegen den Studiengebührenbescheid und darauf beruhende weitere nachteilige Rechtsfolgen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu erlangen, in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr gerechtfertigter Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, BVerfGK 1, 107-109).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03

    Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Nach der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 -, BVerwGE 66, 218 ; Beschluss vom 20. April 2004 - BVerwG 9 B 109.03 -, juris) wird die Fälligkeit einer durch Verwaltungsakt geltend gemachten Forderung durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs nicht wieder beseitigt.
  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05
    Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf das unmittelbar gegen die Exmatrikulation gegebene Rechtsmittel des vorläufigen Rechtsschutzes die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz gegen den Studiengebührenbescheid und darauf beruhende weitere nachteilige Rechtsfolgen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu erlangen, in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr gerechtfertigter Weise erschwert (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 88, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2003 - 1 BvR 2129/02 -, BVerfGK 1, 107-109).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2019 - 1 S 871/19

    Kosten einer Ersatzvornahme - hier: Abschleppkosten - als öffentlichen Abgaben

    Als verbotene "Vollziehung" ist dabei (jedenfalls) jede selbständige und hoheitliche Maßnahme der Behörde zur Durchsetzung der getroffenen Anordnung im Wege des Zugriffs auf Rechtsgüter des Adressaten dieses Verwaltungsaktes zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218; ähnl. dass., Urt. v. 20.11.2008 - 3 C 13.08 - BVerwGE 132, 250: "einseitige Durchsetzung der im Bescheid getroffenen Regelung mit hoheitlichen Mitteln"; s. zur Kritik an dem im Lichte von Art. 19 Abs. GG teils als zu restriktiv beanstandeten Vollziehungsbegriff des Bundesverwaltungsgerichts BVerfG, Beschl. v. 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05 - NJW 2006, 3551; Schoch, a.a.O., § 80 Rn. 101 m.w.N.).

    Bei einer solchen "als Druckmittel konzipierten Folgebeziehung" (BVerfG, Beschl. v. 14.08.2006, a.a.O.) erfordert es auch das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), dem Widerspruch gegen den Kostenbescheid aufschiebende Wirkung mit der Folge eines Wegfalls des Druckmittels beizumessen.

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 C 4.18

    Zulässigkeit einer arzneimittelrechtlichen Drittanfechtungsklage; Voraussetzungen

    Ob die Tatbestandswirkung eines feststellenden Verwaltungsakts auch während der Dauer einer aufschiebenden Wirkung angenommen werden kann oder hierin eine durch den Suspensiveffekt untersagte "Umsetzung" der Regelung des Verwaltungsakts liegt, bedarf daher keiner weiteren Erörterung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. November 2008 - 3 C 13.08 - BVerwGE 132, 250 Rn. 12 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rk20060814.1bvr208905] - NJW 2006, 3551 Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Aufgrund dieses Vollziehungsverbots dürfen aus dem angefochtenen Verwaltungsakt während der Dauer der aufschiebenden Wirkung keine Rechtsfolgen gezogen werden, die der Vollziehung des Verwaltungsakts dienen, sofern diese Maßnahmen den Bestand oder die Rechtmäßigkeit des ergangenen Verwaltungsakts voraussetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05 -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von

    Die Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz als unzulässig, weil das Rechtsschutzinteresses nicht fortbestehe nachdem die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens erklärt habe, die Gebühr für das Sommersemester 2004 nicht beitreiben zu wollen, verstößt in Anbetracht der zwingenden Rechtsfolge der Exmatrikulation bei Nichtentrichtung der Gebühr gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 4 HHG gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 -, NJW 2006, S. 3551).
  • VG Weimar, 23.05.2019 - 8 E 423/19

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Bei schweren und unzumutbaren Nachteilen kann die Anordnung des Sofortvollzugs entgegen einem gesetzlichen Ausschluss der aufschiebenden Wirkung und trotz einer Erfolglosigkeit des eingelegten Rechtsbehelfs unter dem Gesichtspunkt der Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich sein (BVerfG, Beschluss vom 14.08.2006, 1 BvR 2089/05, Juris Rdnr. 13).
  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
    Bei solcherart aufeinander aufbauenden Verwaltungsentscheidungen ist die Verwendung eines weiten Vollziehungsbegriffs schon aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 101/18

    Festsetzung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht; Bindungswirkung des

    Zwar dürfen während des durch die aufschiebende Wirkung bedingten Schwebezustandes aus dem angefochtenen Verwaltungsakt grundsätzlich keine Folgerungen gezogen werden und dieser darf nicht umgesetzt werden (vgl. BSG, Urt. v. 27. November 2014, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 -, zit. nach JURIS).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders weder abwendbarer noch reparabler Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen bzw. eine besonders intensive Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache angezeigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - juris Rn. 17; Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 - juris Rn. 13; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 166 [179]; Beschluss vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69 [74]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 13 C 91/12

    Antrag auf Zuweisung eines außerkapazitären Studienplatzes

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 -, juris, Rn. 13.
  • VG Köln, 18.04.2019 - 2 L 557/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen Klettergarten

    Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 12; vgl. zum Erfordernis einer weiten Auslegung des Vollziehungsbegriffs im Rahmen des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO unter Achtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG auch BVerfG, Beschluss vom 14.08.2006 -1 BvR 2089/05 -, juris, Rn. 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 3 C 17/94 -, juris, Rn. 37.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2022 - 3 M 89/22

    Zur aufschiebenden Wirkung einer isolierten Anfechtungsklage gegen die Ablehnung

  • VG Gießen, 12.11.2007 - 3 G 2590/07

    Erhebung von Studiengebühren

  • VG Mainz, 07.08.2017 - 1 L 754/17

    Zuständigkeit für glücksspielrechtliche Aufsichtsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 9 N 51.20

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen die Rücknahme eines

  • SG Leipzig, 19.02.2007 - S 19 AS 392/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zulässigkeit von

  • VG Kassel, 10.12.2021 - 4 L 1841/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung trotz Rücknahme vorhergehender

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2021 - 9 S 1031/21

    Rücknahme der Zulassung zum Studium im Fach Zahnmedizin (Hauptfach, 7. Semester)

  • SG Hamburg, 26.02.2007 - S 58 AS 1523/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Widerspruch gegen den die

  • VG Gießen, 08.10.2007 - 3 G 2143/07

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VG Gießen, 24.08.2007 - 3 G 1656/07

    Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Studienbeitragsbescheid aus formalen

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