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   BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16   

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BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16 (https://dejure.org/2017,6668)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2 BvR 977/16 (https://dejure.org/2017,6668)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2 BvR 977/16 (https://dejure.org/2017,6668)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 495a S 1 ZPO, § 495a S 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der mündlichen Verhandlung im vereinfachten Verfahren nach § 495a Zivilprozessordnung (ZPO); Begründung eines Rechts auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der mündlichen Verhandlung im vereinfachten Verfahren nach § 495a Zivilprozessordnung ( ZPO ); Begründung eines Rechts auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der mündlichen Verhandlung im vereinfachten Verfahren nach § 495a Zivilprozessordnung ( ZPO ); Begründung eines Rechts auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinfachtes Verfahren - und der Anspruch auf eine mündliche Verhandlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 690
  • ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170302.2bvr097716
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei vorgeschrieben ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 -, juris, Rn. 7).

    Da die nach § 495a Satz 2 ZPO beantragte Verhandlung zwingend durchzuführen ist, muss mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung dann nicht gerechnet werden (vgl. BVerfGK 19, 377 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Zwar folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 21, 73 ; 36, 85 ; 60, 175 ; 89, 381 ; 112, 185 ).

    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 60, 175 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Ferner folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, wie es § 495a ZPO ermöglicht, und bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10).

    Eine erst mit dem Urteilserlass erfolgende Mitteilung, dass im schriftlichen Verfahren entschieden werde, verletzt daher das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Zwar folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 21, 73 ; 36, 85 ; 60, 175 ; 89, 381 ; 112, 185 ).

    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 60, 175 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 60, 175 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Zwar folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 21, 73 ; 36, 85 ; 60, 175 ; 89, 381 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 367/15

    Hat eine mündliche Verhandlung von Gesetzes wegen stattzufinden, begründet der

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei vorgeschrieben ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 60, 175 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 60, 175 ; 67, 208 ; 74, 1 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16
    Ferner folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, wie es § 495a ZPO ermöglicht, und bis zu welchem Zeitpunkt die Parteien vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei vorgeschrieben ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 7).

    Eine erst mit dem Urteilserlass erfolgende Mitteilung, dass im schriftlichen Verfahren entschieden werde, verletzt daher das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 03.07.2019 - 1 BvR 2811/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes wegen stattzufinden, wie dies in den Fällen des § 495a Satz 2 ZPO auf Antrag einer Partei vorgeschrieben ist, begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG ein Recht auf Äußerung in der mündlichen Verhandlung und zugleich auf deren Durchführung durch das Gericht (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 366/15 -, Rn. 7 und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 367/15 -, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2018 - 1 BvR 701/17 -, Rn. 7 und vom 13. Juni 2018 - 1 BvR 1040/17 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21

    Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch

    Da die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts vom 26. Juni 2020 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht - Einzelrichter - zurückverwiesen wird, ist der die Anhörungsrüge und den Tatbestandsberichtigungsantrag zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. zur Anhörungsrüge BVerfGK 19, 377 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12, sowie zum Tatbestandsberichtigungsantrag BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Wird die angegriffene Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, ist der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17

    Fehlender gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist verletzt den Anspruch auf

    Wenn - wie es § 495a ZPO ermöglicht - im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 21.01.2022 - 2 BvR 946/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattung vorgerichtlicher

    Wird das angegriffene Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, ist der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 808/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Urteil betreffend Zahlung

    Wird das angegriffene Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Amtsgericht zurückverwiesen, ist der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 1154/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Restschuldbefreiung wegen

    Wird die angegriffene Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen, ist der die Anhörungsrüge zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19

    Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung

    Auch die in diesem Zusammenhang angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 495a Satz 2 ZPO (BVerfG, Beschluss vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 - NJW-RR 2017, 690) passt nicht auf den vorliegenden Fall.
  • OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 7 W 107/23
    Soweit das Gesetz keine verbindliche Entscheidung trifft, liegt die Form der Anhörung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BVerfGE 60, 175, 210 f.; 89, 381, 391; BVerfG, NJW 2012, 443, Rdnr. 26; 2012, 2262, Rdnr. 20; NJW-RR 2017, 690, Rdnr. 7).
  • BVerfG, 09.10.2019 - 1 BvR 2884/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

  • BVerfG, 01.07.2020 - 2 BvR 1907/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 B 55.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtliche Einordnung der den

  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 63.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem

  • OLG Brandenburg, 30.11.2023 - 7 W 107/23
  • BVerwG, 30.07.2019 - 1 B 58.19

    Beschwerde gegen das Verfahren des OVG der Entscheidung ohne mündliche

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 94/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch

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