Rechtsprechung
BVerfG, 03.03.2017 - 1 BvR 2597/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Antrag auf Wiedereinsetzung und Verfassungsbeschwerde mangels genügender Begründung erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens - hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post - Einwurf erst nach letzter ... - Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens - hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post - Einwurf erst nach letzter ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens - hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post - Einwurf erst nach letzter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 18.07.2016 - 7 T 567/16
- LG Leipzig, 18.08.2016 - 7 T 567/16
- BVerfG, 03.03.2017 - 1 BvR 2597/16
Papierfundstellen
- ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170303.1bvr259716
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 03.03.2017 - 1 BvR 2597/16
Mit dem Fax hat der Beschwerdeführer die zum Verständnis notwendigen Unterlagen, insbesondere die angegriffenen Entscheidungen, weder vorgelegt noch ihren wesentlichen Inhalt wiedergegeben (vgl. zu diesem Erfordernis für viele BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ). - BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 03.03.2017 - 1 BvR 2597/16
Mit dem Fax hat der Beschwerdeführer die zum Verständnis notwendigen Unterlagen, insbesondere die angegriffenen Entscheidungen, weder vorgelegt noch ihren wesentlichen Inhalt wiedergegeben (vgl. zu diesem Erfordernis für viele BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
- VerfGH Bayern, 20.03.2018 - 64-VI-17
Fehlende Substanziierung bei Verfassungsbeschwerde - Frage des Aktenrückgriffs
Nach Ablauf der Verfassungsbeschwerdefrist können fehlende notwendige Bestandteile der Verfassungsbeschwerde nicht mehr nachgeschoben werden (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/50;… vom 26.7.2012 - Vf. 88-VI-11 - juris Rn. 19;… vom 16.8.2017 NJW-RR 2017, 1423 Rn. 24; vgl. zur verspäteten Vorlage von notwendigen Unterlagen z. B. auch BVerfG vom 3.3.2017 - 1 BvR 2597/16 - juris Rn. 3;… vom 5.7.2017 - 1 BvR 1136/17 - juris Rn. 3). - BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 1125/17
Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels …
Dazu gehört die fristgerechte Vorlage aller für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde notwendigen Unterlagen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts (vgl. für viele BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2017 - 1 BvR 2597/16 -, juris). - BVerfG, 05.07.2017 - 1 BvR 1136/17
Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung und unzulässige Verfassungsbeschwerde
Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Unkenntnis vom Umfang der innerhalb der Monatsfrist vorzulegenden Unterlagen beziehungsweise der in diesem Zeitraum anzubringenden Begründung stellt keinen Umstand dar, auf Grund dessen das Fristversäumnis als unverschuldet im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG qualifiziert werden könnte (vgl. BVerfG; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2017 - 1 BvR 2597/16 -, juris, Rn. 3).