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   BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06   

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BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06 (https://dejure.org/2007,892)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 6 C 24.06 (https://dejure.org/2007,892)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 (https://dejure.org/2007,892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    WaffG 2002 § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 2, § 58 Abs. 1, 7; WaffG 1976 §§ 5, 30 Abs. 4; SprengG § 47a
    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG 2002 § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach den verschärften Maßstäben des Waffengesetzes 2002 bei Erteilung der Waffenbesitzkarte unter der Geltung des Waffengesetzes 1976 - Verstoß gegen das Waffengesetz wegen fortgesetzter Beihilfe zur Förderung der Prostitution in ...

  • Judicialis

    WaffG 2002 § 1 Abs. 1; ; WaffG 2002 § ... 4 Abs. 3; ; WaffG 2002 § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; WaffG 2002 § 45 Abs. 2; ; WaffG 2002 § 58 Abs. 1; ; WaffG 2002 § 58 Abs. 7; ; WaffG 1976 § 5; ; WaffG 1976 § 30 Abs. 4; ; SprengG § 47a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht - Waffenbesitzkarte; Widerruf; Zuverlässigkeit; Rückwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei "Altbesitz"

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei "Altbesitz"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bei Altbesitz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1201
  • DVBl 2007, 1121 (Ls.)
  • ECLI:DE:BVerwG:2007:160507U6C24.06.0
 
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Wird zitiert von ... (216)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 - BVerwGE 67, 16 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34 S. 29) zum Eingreifen der Bestimmungen über einen Widerruf bei nachträglicher Unzuverlässigkeit nach dem Waffengesetz 1972 darauf abgehoben habe, ob die "nachträglich eingetretenen Tatsachen nach dem im Zeitpunkt ihres Eintritts für ihre Bewertung maßgeblichen Recht zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen" könne dem für die hier relevante Frage kein Aussagegehalt beigemessen werden, weil es seinerzeit um Fälle gegangen sei, in denen das Inkrafttreten der Widerrufs- und Zuverlässigkeitsregelungen und die Möglichkeit der Erteilung der Waffenbesitzkarten zeitlich zusammengefallen seien, also ein Tatsacheneintritt zwischen der Erlaubniserteilung und einer Änderung der im Zeitpunkt des Widerrufs geltenden gesetzlichen Zuverlässigkeitskriterien gar nicht in Rede gestanden habe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur früheren Rechtslage entschieden, dass es auf nach Ausstellung der Erlaubnis eingetretene Umstände ankommt (Urteil vom 18. Februar 1983 a.a.O. S. 19 bzw. S. 28).

    In dem Urteil vom 18. Februar 1983 (a.a.O. S. 19 f. bzw. S. 28 f.) hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine unter der Geltung des Waffengesetzes 1972 erteilte Waffenbesitzkarte nach Inkrafttreten des Waffengesetzes 1976 zu widerrufen war.

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Der entsprechenden Wendung in dem Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 12.83 - (BVerwGE 71, 234 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 40 S. 60) komme in dem dort entschiedenen Fall keine tragende Bedeutung zu.

    Die entsprechende Wendung in dem Urteil vom 30. April 1985 (a.a.O. S. 243 bzw. S. 60) geht nicht weiter.

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Die dort geregelte Jahresfrist für den Widerruf eines Verwaltungsakts gilt nicht für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 (Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 C 12.95 - BVerwGE 101, 24 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 S. 33 f. = GewArch 1997, 69 ).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 72 S. 17 = GewArch 1995, 343 ).
  • BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92

    Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit ist auch bei einer längere Zeit zurückliegenden Straftat nicht auf den Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung, sondern auf denjenigen der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (Beschluss vom 24. Juni 1992 - BVerwG 1 B 105.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 65 S. 55 = GewArch 1992, 359 ).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Die Darlegung eines solchen Mangels erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn bei der gebotenen Abwägung zwischen dem enttäuschten Vertrauen des Betroffenen und der Bedeutung der Neuregelung für das Wohl der Allgemeinheit den Interessen des Betroffenen ein höheres Gewicht einzuräumen ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 71/76 - BVerfGE 48, 403 und vom 15. Oktober 1996 - a.a.O. S. 86).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Belastende Normen, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, sind regelmäßig unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet (BVerfG, Urteile vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 und vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 ; Beschlüsse vom 15. November 1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Belastende Normen, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, sind regelmäßig unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet (BVerfG, Urteile vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 und vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 ; Beschlüsse vom 15. November 1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 ).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
    Belastende Normen, die abgeschlossene Tatbestände rückwirkend erfassen, sind regelmäßig unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet (BVerfG, Urteile vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 und vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 ; Beschlüsse vom 15. November 1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - BVerfGE 22, 330 und vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 20 A 2384/20

    Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

    Als Rechtsgrundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers kommt im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufserlasses, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris, Rn. 35, hier also im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides vom 28. Februar 2019, allein § 45 Abs. 2 Satz 1 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) in der Fassung der Änderung durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133) - im Folgenden: WaffG - in Betracht.
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Da für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 und vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35), hier also auf den 6. Juni 2016, kommt insoweit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG in der bis zum 5. Juli 2017 geltenden Fassung (a.F.) zur Anwendung.

    Der Senat hat wiederholt hervorgehoben, dass es das zentrale Anliegen des Waffengesetzes ist, den Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Waffenbesitzern zu verstärken, d.h. das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 46 f., 65 und vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Dementsprechend ist zu klären, ob die dafür zu erfüllenden rechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorlagen (vgl. zum Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit: BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:310719B3B7.18.0] - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 118 Rn. 9; zum Widerruf der Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur: BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 [ECLI:DE:BVerwG:2019:110419U3C8.16.0] - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 10; zur Streichung aus der Architektenliste: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 - GewArch 2006, 77; zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 420.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35, jeweils m.w.N.).
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