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   BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12   

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BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12 (https://dejure.org/2013,18147)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2013 - 2 B 76.12 (https://dejure.org/2013,18147)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 2 B 76.12 (https://dejure.org/2013,18147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 3 S 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 144 Abs 6 VwGO, § 34 Abs 2 DG BE
    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher Mangel; Sachaufklärungspflicht; Minderung der Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines gerichtlichen Verfahrensfehlers bei Nichtprüfen eines Mangels bei der Disziplinarklageschrift; Zuständige Dienstbehörde bei Erhebung einer Disziplinarklage gegen einen Beamten (hier: wegen eines Kollegendiebstahls)

  • rewis.io

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher Mangel; Sachaufklärungspflicht; Minderung der Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 55 Abs. 1; BDG § 55 Abs. 3
    Vorliegen eines gerichtlichen Verfahrensfehlers bei Nichtprüfen eines Mangels bei der Disziplinarklageschrift; Zuständige Dienstbehörde bei Erhebung einer Disziplinarklage gegen einen Beamten (hier: wegen eines Kollegendiebstahls)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2013:040713B2B76.12.0
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Wird der Mangel nicht beseitigt, leidet das Urteil an einem Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Urteile vom 24. Juni 2010 a.a.O. und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - Rn. 57 ; Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3).

    Die Disziplinarklageschrift weist einen wesentlichen Mangel auf, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder einem Beamten erhoben wird, der nicht befugt ist, für die zuständige Behörde tätig zu werden (Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 58; Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7 und vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Dies setzt voraus, dass diese Klageschrift keine neuen belastenden Tatsachen und Beweismittel enthält (Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 63).

  • BVerwG, 21.08.1997 - 8 B 151.97

    Nichtzulassung der Revision - Zurückverweisung in Vorinstanz - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Dies schließt die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausgehenden Erwägungen jedenfalls insoweit ein, als diese die notwendige (logische) Voraussetzung für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (Urteile vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243 = Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 26 und vom 28. November 2012 - BVerwG 8 C 21.11 - Rn. 22 < zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen>; Beschluss vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65).

    Die Konstellation ist nicht mit der Fallge-staltung zu vergleichen, in der das Revisionsgericht im zurückverweisenden Beschluss Ausführungen zur Begründetheit einer Klage gemacht hat, so dass es denknotwendig von ihrer Zulässigkeit ausgegangen ist (Beschluss vom 21. August 1997 a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Wird der Mangel nicht beseitigt, leidet das Urteil an einem Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Urteile vom 24. Juni 2010 a.a.O. und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - Rn. 57 ; Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3).

    Die Disziplinarklageschrift weist einen wesentlichen Mangel auf, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder einem Beamten erhoben wird, der nicht befugt ist, für die zuständige Behörde tätig zu werden (Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 58; Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7 und vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Ein Mangel ist wesentlich im Sinne des § 55 Abs. 1 BDG, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Berufungsurteil ausgewirkt haben kann (Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 = Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 6 ).

    Wird der Mangel nicht beseitigt, leidet das Urteil an einem Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (Urteile vom 24. Juni 2010 a.a.O. und vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - Rn. 57 ; Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Es hängt von der jeweiligen prozessualen Situation ab, ob ein mittelbares Beweismittel wie die Bewertung einer schriftlichen Stellungnahme eines Zeugen ausreicht oder nach dem Grundsatz der unmittelbaren Beweiserhebung dessen Vernehmung geboten ist (Urteil vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 jeweils Rn. 17).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Dies schließt die den unmittelbaren Zurückverweisungsgründen vorausgehenden Erwägungen jedenfalls insoweit ein, als diese die notwendige (logische) Voraussetzung für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (Urteile vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243 = Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 26 und vom 28. November 2012 - BVerwG 8 C 21.11 - Rn. 22 < zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen>; Beschluss vom 21. August 1997 - BVerwG 8 B 151.97 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Nach diesen Vorschriften obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies nach ihrem materiellrechtlichen Rechtsstandpunkt für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1).
  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Die Bindungswirkung des § 144 Abs. 6 VwGO gilt auch für zurückverweisende Beschlüsse nach § 133 Abs. 6 VwGO (Beschluss vom 11. Juli 2000 - BVerwG 8 B 154.00 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 68).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07

    Heilung wesentlicher Mängel bei Erhebung einer Disziplinarklage durch eine

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Die Disziplinarklageschrift weist einen wesentlichen Mangel auf, wenn sie von einer unzuständigen Behörde oder einem Beamten erhoben wird, der nicht befugt ist, für die zuständige Behörde tätig zu werden (Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 58; Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 2 B 113.07 - juris Rn. 7 und vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 15).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände, insbesondere der Vorgehensweise (stRspr, vgl. zum Ganzen: Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 61.10

    Schwere des Dienstvergehens; Beweisantrag zur Einholung eines

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3d A 1512/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

    Da bereits keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass bei ihm im Tatzeitraum eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB vorlag (s.o.), kann eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB, die regelmäßig dem Ausspruch der Höchstmaßnahme entgegensteht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 B 76.12 -, juris, Rdnr. 19 m.w.N., ausgeschlossen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Der Beklagte hat das Dienstvergehen insbesondere nicht im Zustand einer im Sinne von § 21 StGB erheblich verminderten, regelmäßig einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entgegenstehenden Schuldfähigkeit begangen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 -, Rn. 21, juris; Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 B 76.12 -, Rn. 19, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - 3d A 641/16

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden einheitlichen

    Da bereits - auch nach eigener Einschätzung der Beklagten - keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass bei ihr im Tatzeitraum eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB vorlag (s.o.), kann das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB, die regelmäßig dem Ausspruch der Höchstmaßnahme entgegensteht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 2 B 76.12 -, juris, Rdnr. 19 m.w.N., ausgeschlossen werden.
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