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   BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15, 9 B 31.15 (9 B 5.15)   

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https://dejure.org/2015,29627
BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15, 9 B 31.15 (9 B 5.15) (https://dejure.org/2015,29627)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2015 - 9 B 31.15, 9 B 31.15 (9 B 5.15) (https://dejure.org/2015,29627)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15, 9 B 31.15 (9 B 5.15) (https://dejure.org/2015,29627)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 138 Nr 6 VwGO, § 152a Abs 1 S 1 Nr 2 VwGO, § 119 VwGO, § 60 Abs 4 VwGO
    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die fehlende Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag nach einem gerichtlichen Hinweis

  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die fehlende Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag nach einem gerichtlichen Hinweis

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2015:131015B9B31.15.0
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.03.2015 - 9 B 5.15

    Versäumung der Rechtsmittelfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
    - BVerwG 9 B 5.15 - werden zurückgewiesen.
  • BVerwG, 16.12.2011 - 9 B 76.11

    Anspruch eines Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e.

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
    Das Gericht ist nicht gehalten, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen, falls es nicht ausnahmsweise seine Entscheidung auf rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - 9 B 76.11 - juris Rn. 3 m.w.N.); davon kann hier nicht ansatzweise die Rede sein.
  • BVerwG, 20.03.2013 - 7 C 3.13

    Anhörungsrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
    Abgesehen davon, dass keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, kann die Anhörungsrüge nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2013 -7 C 3.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
    Ihr Hinweis auf die Wahrung einer Rechtsmittelfrist durch den Eingang des Schriftsatzes bei einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12 - NJW-RR 2013, 830), trifft in dem hier vorliegenden Fall ersichtlich nicht zu.
  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 178/09

    Fehlendes Beruhen einer zivilgerichtlichen Entscheidung auf Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
    Wenn das Gericht in diesem Verfahrensstadium das rechtliche Vorbringen des Beteiligten umfassend zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, steht damit fest, dass die angegriffene Entscheidung nicht auf der etwaigen Gehörsverletzung beruht, diese also nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 - GRUR-RR 2009, 441; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 21).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dies wäre hingegen geboten gewesen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein überlasteter Rechtsanwalt grundsätzlich gehalten ist, das eine oder andere Mandat an einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt weiterzuleiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2015 - 4 BN 18.14 - juris Rn. 10 und vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Eine Verkürzung des Rechtsschutzes ist damit nicht verbunden, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung die geltend gemachten Zulassungsgründe eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:131015B9B31.15.0] - juris Rn. 9 und vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).
  • BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 1.17

    Wiederaufnahme; Wiederaufnahmeantrag; Nichtzulassungsbeschwerde; Beschluss;

    Der Senat hat die Anhörungsrügen der Antragsteller mit Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - zurückgewiesen.

    Wie bereits in dem Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - (Rn. 8) ausgeführt, unterhält der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel keine gemeinsame Post- bzw. Telefax-Annahmestelle mit dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.

    Ergänzend weist der Senat nochmals darauf hin, dass ohnehin nur der erste Teil der Beschwerdebegründung ("Verfahrensgegenstand und Vorgeschichte") am 9. Februar 2015 abgesandt worden ist, während der zweite und rechtlich maßgebliche Teil ("Beschwerdegründe") überhaupt erst am nächsten Tag nachfolgte (vgl. auch dazu schon den Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - Rn. 11).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Eine Verkürzung des Rechtsschutzes ist damit nicht verbunden, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung alle geltend gemachten Zulassungsgründe vollständig und eigenverantwortlich zu überprüfen (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:131015B9B31.15.0] - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17

    Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer

    Da hierbei der Beschluss des Verwaltungsgerichts umfassend zu überprüfen ist, ist mit dieser Verfahrensweise eine Verkürzung des Rechtsschutzes nicht verbunden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 13.10.2015 - 9 B 31/15 u.a. - juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 30.11.2017 - 5 C 1714/17
    Ebenso dort erhobene Anhörungsrügen und Befangenheitsanträge (vgl. Beschlüsse vom 11. März 2015 - 9 B 5.15 -, Juris; vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 -, Juris; vom 21. Januar 2016 - 9 B 76.15 - vom 11. Februar 2016 - 9 B 8.16 -).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 8 B 35.19

    Rückforderung von Lastenausgleich für Anteile an einer GmbH

    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn erst die Berichtigung die Beschwer erkennen lässt oder dem Betroffenen die nötige Klarheit über sein prozessuales Verhalten verschafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 6 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 48.09 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 6 Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 R 3926/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung

    Insofern sieht der Senat keine Veranlassung, einzelne Falschziffern anders zu behandeln als eine gänzlich falsche Faxnummer (s hierzu auch Bundesverwaltungsgericht, 13.10.2015, 9 B 31/15, Rn 11 juris).
  • BVerwG, 30.01.2020 - 8 B 36.19

    Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde; Kein Vorliegen eines

    Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn erst die Berichtigung die Beschwer erkennen lässt oder dem Betroffenen die nötige Klarheit über sein prozessuales Verhalten verschafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 6 und vom 6. Mai 2010 - 6 B 48.09 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 6 Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 A 947/18

    Anhörungsrüge; gesetzlicher Richter; Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung

    Auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien kann die Anhörungsrüge grundsätzlich nicht gestützt werden (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 15), auch nicht darauf, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt rechtlich anders zu würdigen sei als in der gerügten Entscheidung (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2008, SächVBl. 2008, 194; Beschl. v. 7. Januar 2011 - 4 A 652/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Beschl. v. 14. Oktober 2016 - 3 B 165/16 -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - 6 A 1503/18

    Prüfung der Verletzung eines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2020 - 13 B 468/20
  • BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 12.20

    Nichtzulassung zur Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 08.12.2022 - 10 B 14.22

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21

    Erneute Zustellung, ; Zustellungsfiktion; rechtliches Gehör, ; Beschleunigung

  • VG Magdeburg, 29.03.2023 - 15 A 34/22

    Disziplinarrecht; Kostenentscheidung

  • BVerwG, 21.02.2020 - 5 B 33.19

    Anforderungen an die Darlegung der eine entscheidungserhebliche Verletzung des

  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 B 32/17

    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16

    Anhörungsrüge, Frist

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