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   BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16   

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https://dejure.org/2016,25785
BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16 (https://dejure.org/2016,25785)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2016 - 1 B 91.16 (https://dejure.org/2016,25785)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2016 - 1 B 91.16 (https://dejure.org/2016,25785)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur Umgestaltung zweier Grabstätten im Lichte der grundgesetzlichen Eigentumsvorschriften

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14 Abs. 1
    Berechtigung zur Umgestaltung zweier Grabstätten im Lichte der grundgesetzlichen Eigentumsvorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2016:030816B1B91.16.0
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 148.60

    Gemeinde darf dunkle polierte Grabsteine nicht allgemein verbieten

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Sie wendet sich auch gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts und hält sie für nicht vereinbar mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. November 1963 - 7 C 148.60 - BVerwGE 17, 119), ohne jedoch einen Widerspruch von einander gegenübergestellten abstrakten Rechtssätzen aufzuzeigen, wie es für eine Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich ist (dazu unten Nr. 1.2).

    Sie bezieht sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1963 (7 C 148.60 - BVerwGE 17, 119), stellt dem Zitat aus diesem Urteil aber keinen divergierenden Rechtssatz aus dem Berufungsurteil gegenüber, was zur Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich ist.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Denn die Beschwerde legt selbst dar, dass das Bundesverfassungsgericht etwa in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 zu Rentenanwartschaften von (ehemaligen) Bürgern der DDR (BVerfGE 100, 1 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 ) die Kriterien genannt hat, nach denen subjektive öffentliche Rechte den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG genießen.

    Doch variiert sein Spielraum dabei je nach dem Anteil personaler und sozialer Komponenten des Eigentumsobjekts (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95 - BVerfGE 100, 1 ).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 1313/14

    Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. Lebensjahres (§§ 47 Nr 1, 48a

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Eine Ungleichbehandlung kann gerechtfertigt sein, wenn hierfür hinreichend gewichtige Sachgründe sprechen oder ein Ausgleich mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Interessen herzustellen ist (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 1313/14 - juris zur Höchstaltersgrenze für Notare, vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 zur Einstellungsaltersgrenze für Beamte und vom 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - NJW 2016, 930).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Eine Ungleichbehandlung kann gerechtfertigt sein, wenn hierfür hinreichend gewichtige Sachgründe sprechen oder ein Ausgleich mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Interessen herzustellen ist (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 1313/14 - juris zur Höchstaltersgrenze für Notare, vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 zur Einstellungsaltersgrenze für Beamte und vom 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - NJW 2016, 930).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtsätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 06.07.2016 - 1 B 39.16

    Bestattungsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Dauerausstellung im

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Ein verfassungsrechtlich vermeintlich bedenkliches oder gar zu beanstandendes Ergebnis allein verschafft einer Rechtssache keine im revisionszulassungsrechtlichen Sinne "grundsätzliche Bedeutung" (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 1 B 39.16 - Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Eine Ungleichbehandlung kann gerechtfertigt sein, wenn hierfür hinreichend gewichtige Sachgründe sprechen oder ein Ausgleich mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Interessen herzustellen ist (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juni 2014 - 1 BvR 1313/14 - juris zur Höchstaltersgrenze für Notare, vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 zur Einstellungsaltersgrenze für Beamte und vom 12. Januar 2016 - 1 BvR 3102/13 - NJW 2016, 930).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtsätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Das gilt sowohl für ungleiche Belastungen als auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. - BVerfGE 132, 72 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 91.16
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • VG Berlin, 16.12.2019 - 19 K 285.18

    Nachbarrechtsbehelf gegen einen Bauvorbescheid; Errichtung eines mehrstöckigen

    Dementsprechend ist die Möglichkeit einer erdrückenden Wirkung grundsätzlich zu verneinen, wenn der Baukörper des angegriffenen Gebäudes nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Nachbargebäudes (vgl. ebd., Rn. 18; ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - OVG 1 B 91.16 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 07.09.2018 - 3 B 29.17

    Übertragung rettungsdienstrechtlicher Genehmigung auf eine GmbH bzw. auf

    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2016 - 1 B 91.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030816B1B91.16.0] - juris Rn. 9, vom 24. März 2016 - 6 B 5.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:240316B6B5.16.0] - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 16 Rn. 8 und vom 3. September 2015 - 9 BN 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:030915B9BN4.15.0] - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 19 A 2345/15

    Vereinbarkeit der Regelung einer Friedhofssatzung über den Übergang eines

    So ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 3. August 2016 - 1 B 91.16 -, juris, Rdn. 11; OVG Schleswig-Holstein, a. a. O., Rdn. 61.
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