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   BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14   

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https://dejure.org/2016,2419
BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14 (https://dejure.org/2016,2419)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 C 28.14 (https://dejure.org/2016,2419)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 (https://dejure.org/2016,2419)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Abhilfebefugnisse; Adressat; Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts; Begriff des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen; Beseitigung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht; Cookie; Datenverarbeitung; Deaktivierung; Facebook; Fanpage; Grundsatz der effektiven ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 BDSG, § 3 Abs 7 BDSG, § 38 Abs 5 BDSG, Art 17 Abs 2 EGRL 46/95, Art 2 Buchst d EGRL 46/95
    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • webshoprecht.de

    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

  • Wolters Kluwer

    Deaktivierung einer Facebook-Seite i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung (hier: Fanpage); Aussetzen des Verfahrens bzgl. Einholung der Vorabentscheidung des EuGH; Auswahlverantwortlichkeit in mehrstufigen Anbieterverhältnissen

  • datenschutz.eu

    Deaktivierung einer Facebook-Fanpage

  • kanzlei.biz

    Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deaktivierung einer Facebook-Seite i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung (hier: Fanpage); Aussetzen des Verfahrens bzgl. Einholung der Vorabentscheidung des EuGH; Auswahlverantwortlichkeit in mehrstufigen Anbieterverhältnissen

  • rechtsportal.de

    Deaktivierung einer Facebook-Seite i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung (hier: Fanpage); Aussetzen des Verfahrens bzgl. Einholung der Vorabentscheidung des EuGH; Auswahlverantwortlichkeit in mehrstufigen Anbieterverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    EuGH soll entscheiden, ob private Wirtschaftsakademie auf Grund ihrer Facebook-Fanseite für Datenverarbeitungsdefizite von Facebook haftet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Facebook-Fanseiten

  • heise.de (Pressebericht, 25.02.2016)

    Facebook-Fanseiten: EuGH soll über Datenschutzvorkehrungen entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook - und die datenschutzrechtliche Zuständigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage im Datenschutz-Streit um Facebook-Fanseite

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Deaktivierung einer Facebook-Fanpage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deaktivierung einer bei Facebook unterhaltenen Fanpage i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deaktivierung einer bei Facebook unterhaltenen Fanpage i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Facebook: Datenschutz im Internet auf Facebook-Seite

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Facebook - Fanseiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Datenschutzstreit wegen Facebook-Fanpages kommt zum Europäischen Gerichtshof

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit einer Facebook-Fanpage

  • juve.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Fanpages: Betreiber ist nicht verantwortlich. Oder vielleicht doch?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Datenschutzstreit wegen Facebook-Fanpages kommt zum Europäischen Gerichtshof

  • dr-bahr.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit einer Facebook-Fanpage

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sind Betreiber von Facebook-Fanpages für eventuelle Datenschutzverstöße von Facebook mit verantwortlich?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fanpages

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Facebook-Fanseiten deutscher Unternehmen - Verlängerung vor dem EuGH - Ein Bericht aus der mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG

  • beck.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mitverantwortung in sozialen Netzwerken: Facebook-Fanpage-Betreiber in der datenschutzrechtlichen Grauzone (Prof. Dr. Mario Martini und Saskia Fritzsche; NVwZ-Extra 2015, 1-16)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1737
  • K&R 2016, 437
  • ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Nachträgliche Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0] - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 17; vgl. dazu auch Urteil vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270319U6C2.18.0] - NJW 2019, 2556 Rn. 7).

    Deshalb ist sie zusätzlich zu den Voraussetzungen des Satzes 1 den gesteigerten Anforderungen des Satzes 2 der Vorschrift zu unterwerfen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 22).

    Eben dieser Grundsatz gebietet aber dann eine Ausnahme, wenn die fehlende Eignung einer Anordnung nach Satz 1 zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände bereits feststeht (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 22).

    Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist der Begriff der verantwortlichen Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG a.F. unionsrechtskonform entsprechend der Vorgabe des Art. 2 Buchst. d der Datenschutzrichtlinie auszulegen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 27; vgl. zur Notwendigkeit einer europarechtskonformen Auslegung auch Petri, in: Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019, Art. 4 Nr. 7 Rn. 20; Hartung, in: Kühling/Buchner, DSGVO/BSDG, 2. Aufl. 2018, DSGVO Art. 4 Nr. 7 Rn. 3).

    Die personale Reichweite der Eingriffsbefugnis folgt hier der materiellrechtlichen Pflichtigkeit (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - a.a.O. Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 20 U 40/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Europarechtskonformität der

    Eine Stelle, die weder einen rechtlichen, noch einen tatsächlichen Einfluss auf die Entscheidung hat, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, könne nicht als für die Verarbeitung Verantwortlicher angesehen werden (BVerwG Beschl. v. 25.02.2016, 1 C 28/14 Rn. 27, beim Gerichtshof anhängig unter C-210/16).
  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines

    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in den Vorlagen des OLG Düsseldorf (GRUR 2017, 416 juris Rn. 45 f) und des Bundesverwaltungsgerichts(CR 2016, 729) ist nicht geboten, § 148 ZPO.
  • VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16

    Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

    Ob eine Anknüpfung in diesem Fall an eine (allein) für Marketing und Vertrieb zuständige Niederlassung in einem Mitgliedstaat (hier: Deutschland) für die Anwendbarkeit der Datenschutzrichtlinie und die Zuständigkeit der Kontrollbehörde auch auf eine Konstellation übertragbar ist, bei der eine in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Irland) niedergelassenen Tochtergesellschaft nach der konzerninternen Aufgaben- und Verantwortungsteilung auch im Außenverhältnis als im gesamten Unionsgebiet "für die Verarbeitung Verantwortlicher" auftritt, ist aber weiterhin klärungsbedürftig (siehe bereits: BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, juris Rn. 40; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2016, 5 Bs 40/16, juris Rn. 17 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2021 - 4 LB 20/13

    Wirtschaftsakademie ist wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verpflichtet,

    Mit Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vorabentscheidungsverfahren um Auslegung mehrerer Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG ersucht.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vorlagebeschluss verwiesen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 -, juris).

    Soweit Facebook außerdem die Registrierungsdaten eines Facebook-Mitglieds verwendet, ist zu beachten, dass diese bereits im Zuge des Registrierungsvorgangs, d. h. zwecks Abschluss des Nutzungsvertrages mit dem Facebook-Mitglied (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 -, Rn. 38, juris; EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 -, Rn. 28, juris) und damit zwecks Bereitstellung eines Telemediums i.S.d. § 12 Abs. 1 TMG a.F. erhoben worden waren.

  • OVG Hamburg, 26.02.2018 - 5 Bs 93/17

    Beschwerde zurückgewiesen - Vorerst weiter keine Verwendung personenbezogener

    Insoweit keine Klärung bewirkt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, ECLI:DE: BVerwG: 2016:250216¬B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris Rn. 40), der sich der Senat anschließt, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Weltimmo (Urt. v. 1.10.2015, C- 230/14, ECLI:EU:C:2015:639, NJW 2015, 3636).

    Das Beschwerdegericht hatte bereits in seinem Beschluss vom 29. Juni 2016 (5 Bs 40/16, juris) darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof vom 25. Februar 2016 (1 C 28/14, ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris) für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein nur eine datenschutzrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Germany GmbH, nicht aber gegenüber der Antragstellerin - der Beigeladenen im dortigen Verfahren - in Betracht ziehen dürfte (BVerwG a.a.O., juris Rn. 42):.

  • OVG Hamburg, 29.06.2016 - 5 Bs 40/16

    Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst

    Insoweit keine Klärung bewirkt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris Rn. 40), der sich der Senat anschließt, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Weltimmo (Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, ECLI:EU:C:2015:639, NJW 2015, 3636).

    Das Bundesverwaltungsgericht dürfte nämlich ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Weltimmo (Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, ECLI:EU:C:2015:639, NJW 2015, 3636) in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof vom 25. Februar 2016 (1 C 28/14, ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris) für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein nur eine datenschutzrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Germany GmbH, nicht aber gegenüber der Antragstellerin - der Beigeladenen im dortigen Verfahren - in Betracht ziehen (BVerwG a.a.O., juris Rn. 42):.

    Das kann bezogen auf den vorliegenden Einzelfall nicht überzeugen, weil es der Antragsgegnerin nicht gelingt, die - in der vorliegenden Fallkonstellation unionsrechtlich klärungsbedürftige (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2016, a. a. O., Rn. 40) - Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a Richtlinie 95/46/EG nachzuweisen.

  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass die die frühere Rechtslage betreffenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - unbeschadet der nunmehr eingeführten Bestimmungen zum räumlichen Anwendungsbereich in Art. 3 DSGVO und der nunmehr getroffenen Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeiten und die Abstimmungsprozesse der Aufsichtsbehörden in Art. 55ff. DSGVO - auch für die neue Rechtslage maßgeblich bleiben (vgl. EuGH, Urt. v. 5.6.2018, C-210/216, NJW 2019, 2755, juris Rn. 60ff.; zuvor entsprechend bereits EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, NJW 2014, 2257, juris, Rn. 55 ff. - Google Spain und Google EuGH-Vorlage v. 25.2.2016, 1 C 28/14, CR 2016, 729, juris Rn. 60; siehe auch BVerwG, Urt. v. 11.9.2019, 6 C 15.18, juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17

    Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der

    Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass die die frühere Rechtslage betreffenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - unbeschadet der nunmehr eingeführten Bestimmungen zum räumlichen Anwendungsbereich in Art. 3 DSGVO und der nunmehr getroffenen Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeiten und die Abstimmungsprozesse der Aufsichtsbehörden in Art. 55ff. DSGVO - auch für die neue Rechtslage maßgeblich bleiben (vgl. EuGH, Urt. v. 5.6.2018, C-210/216, NJW 2019, 2755, juris Rn. 60ff.; zuvor entsprechend bereits EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, NJW 2014, 2257, juris, Rn. 55 ff. - Google Spain und Google EuGH-Vorlage v. 25.2.2016, 1 C 28/14, CR 2016, 729, juris Rn. 60; siehe auch BVerwG, Urt. v. 11.9.2019, 6 C 15.18, juris).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Diese Rechtsprechung behandelt die Fragen, unter welchen Umständen eine Niederlassung im unionsrechtlichen Sinne vorliegt und weltweite Internetkonzerne und ihre Niederlassungen im Gebiet der Mitgliedstaaten datenschutzrechtlich verantwortlich sind (vgl. zu unterschiedlichen Konstellationen EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12 -, "Google Spain", juris; EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-230/14 -, "Weltimmo", juris; BVerwG, Aussetzungsbeschluss vom 25. Februar 2016 - BVerwG 1 C 28.14 -, juris; hierzu nun die Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. Oktober 2017 - C-210/16 -, "Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH", juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 5 Bs 40/16 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2017 - 13 E 5912/16 -, CR 2017, 437).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2021 - 5 B 9.18

    Auskunft zu einer Onlineplattform aufgrund des Zweckentfremdungsrechts

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