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   BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15   

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BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15 (https://dejure.org/2017,25044)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2017 - 3 C 17.15 (https://dejure.org/2017,25044)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 3 C 17.15 (https://dejure.org/2017,25044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KHEntgG 2007 §§ 4, 8 Abs. 1, §§ 11, 13, 14 Abs. 1
    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit; Beschleunigungsgrundsatz; Budgetaufstellung; DRG; Erlösausgleich; Erlösbudget; Fallpauschale; Genehmigung; Gestaltungsspielraum; OPS-Kode 8-980; Operations- und Prozedurenschlüssel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 KHEntgG, § 8 Abs 1 KHEntgG, § 11 KHEntgG, § 13 KHEntgG, § 14 Abs 1 KHEntgG
    Berücksichtigung von Fallgruppen (DRG) im Erlösbudget bei Streit über Abrechnungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Unsichere Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit einer Krankenhausleistung mit einer bestimmten DRG (diagnosis related group); Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle bei der Berücksichtigung der DRG bei der Festsetzung des Erlösbudgets

  • rewis.io

    Berücksichtigung von Fallgruppen (DRG) im Erlösbudget bei Streit über Abrechnungsfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schiedsstelle; Schiedsspruch; Genehmigung; Erlösbudget; Fallpauschale; DRG; intensivmedizinische Komplexbehandlung; Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit; Operations- und Prozedurenschlüssel; OPS-Kode 8-980; strukturelle ...

  • rechtsportal.de

    Unsichere Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit einer Krankenhausleistung mit einer bestimmten DRG (diagnosis related group); Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle bei der Berücksichtigung der DRG bei der Festsetzung des Erlösbudgets

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung von Fallgruppen (DRG) im Erlösbudget bei Streit über Abrechnungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle bei der Berücksichtigung der DRG bei der Festsetzung des Erlösbudgets

  • seufert-law.de (Kurzinformation)

    Ergebnisse von Strukturprüfungen sind im Rahmen einer Schiedsstellenfestsetzung nur bei evidenten Abrechnungsfehlern zu berücksichtigen. Eine rückwirkende Korrektur findet nicht statt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 15
  • ECLI:DE:BVerwG:2017:040517U3C17.15.0
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 25/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung einer intensivmedizinischen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Die Abrechnungsvoraussetzungen des OPS-Kodes 8-980 seien erst durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R - (GesR 2014, 108) geklärt worden.

    Mit dem eingegebenen Kode wird dann eine bestimmte DRG angesteuert, anhand derer nach Maßgabe des Fallpauschalen-Katalogs und der Entgeltvereinbarung die vom Kostenträger zu zahlende Vergütung errechnet wird (vgl. BSG, Urteile vom 8. November 2011 - B 1 KR 8/11 R - BSGE 109, 236 Rn. 19 ff. und vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R - GesR 2014, 108 Rn. 14 m.w.N.).

    Das gilt unabhängig davon, ob im konkreten Behandlungsfall eine ständige ärztliche Anwesenheit gewährleistet gewesen ist (BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R - GesR 2014, 108 Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 3 B 40.10

    Krankenhausfinanzierung; unterjährige Pflegesatzverhandlung; tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Die prognostizierten Krankenhausleistungen sind nach Maßgabe des Fallpauschalen-Katalogs den entsprechenden DRG zuzuordnen (Eingruppierung in das Fallpauschalensystem, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40.10 - Buchholz 451.75 KHEntgG Nr. 3 Rn. 6).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die Schiedsstelle die Vertragsparteien wegen des Streits über die Leistungsabrechnung im konkreten Behandlungsfall in das Abrechnungsverfahren verweist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 B 40.10 - Buchholz 451.75 KHEntgG Nr. 3 Rn. 6).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Mit dem eingegebenen Kode wird dann eine bestimmte DRG angesteuert, anhand derer nach Maßgabe des Fallpauschalen-Katalogs und der Entgeltvereinbarung die vom Kostenträger zu zahlende Vergütung errechnet wird (vgl. BSG, Urteile vom 8. November 2011 - B 1 KR 8/11 R - BSGE 109, 236 Rn. 19 ff. und vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R - GesR 2014, 108 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 3 C 34.93

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Danach kann das Erlösbudget gegebenenfalls auch rückwirkend vereinbart oder festgesetzt werden (Gamperl, in: Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Stand: August 2016, Bd. 2, § 11 KHEntgG, Anm. 8 ; Vollmöller, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 11 KHEntgG, Rn. 8 ; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1995 - 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5 S. 5 f.).
  • BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06

    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ; Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04

    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ; Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Auch der vom Oberverwaltungsgericht ermittelte Erklärungsinhalt des Bescheids vom 12. Dezember 2005 ist für das Revisionsverfahren verbindlich (§ 137 Abs. 2 VwGO; BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 17; Beschluss vom 9. März 2016 - 3 B 23.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:090316B3B23.15.0] - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 6.15

    Zuschlag; Brustzentrum; besondere Aufgaben; Versorgungsauftrag; Krankenhausplan;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Danach dürfen in die Vereinbarung keine Entgelte für Krankenhausleistungen aufgenommen werden, die außerhalb des Versorgungsauftrags liegen (stRspr; zuletzt BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:080916U3C6.15.0] - BVerwGE 156, 124 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15

    Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15
    Auch der vom Oberverwaltungsgericht ermittelte Erklärungsinhalt des Bescheids vom 12. Dezember 2005 ist für das Revisionsverfahren verbindlich (§ 137 Abs. 2 VwGO; BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 C 23.13 - Buchholz 451.505 Einzelne Stützungsregelungen Nr. 7 Rn. 17; Beschluss vom 9. März 2016 - 3 B 23.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:090316B3B23.15.0] - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2023 - 1 L 116/22

    Berücksichtigung von Krankenhausleistungen im retrospektiv bestimmten Erlösbudget

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass das Erlösbudget als Teil der nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz, KHEntgG) vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422) - im hier maßgeblichen Zeitpunkt der nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG getroffenen Entscheidung der Schiedsstelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris Rn. 35) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2986) - vom jeweiligen Krankenhausträger und den Sozialleistungsträgern nach § 18 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu schließenden Vereinbarung nach der gesetzgeberischen Grundkonzeption für den jeweiligen Zeitraum (Vereinbarungszeitraum) grundsätzlich im Voraus, d. h. prospektiv, zu ermitteln ist.

    Dies ergibt sich im Einzelnen aus den §§ 4 Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 KHEntgG 2016 (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 18) und wird vom Kläger auch nicht in Frage gestellt.

    Einer im vorliegenden Fall inmitten stehenden retrospektiven Ermittlung des Erlösbudgets nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums sind aber die tatsächlich in diesem Zeitraum erbrachten Krankenhausleistungen (IST-Leistungen) zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 33).

    Die hierdurch erzielten Erlöse sind der Sache nach Abschlagszahlungen auf das Erlösbudget (s. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 20).

    Angesichts dieser systematischen Trennung zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen kommt es jedenfalls für die Rechtmäßigkeit eines prospektiv vereinbarten oder festgesetzten Erlösbudgets nicht darauf an, ob die im Nachhinein erbrachte Krankenhausleistung tatsächlich mit der im Budget zugrunde gelegten Fallpauschale abgerechnet werden kann oder ob sie nach den einschlägigen Abrechnungsbestimmungen die Voraussetzungen der Fallpauschale nicht erfüllt und daher überhaupt nicht oder nur nach einer anderen Fallpauschale abrechnungsfähig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 24).

    Zweck des so gestalteten Erlösausgleichs ist es, das Risiko einer Fehleinschätzung der voraussichtlich zu erbringenden Leistungen und damit der prognostizierten Art und Menge der Entgelte (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG 2016) angemessen auf die Vertragsparteien zu verteilen und die Vertragsparteien zudem dazu anzuhalten, ein realistisches Erlösbudget zu vereinbaren, sowie das Krankenhaus zu veranlassen, das Erlösbudget möglichst nicht zu überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 21 m. w. N.; Urteil vom 5. Dezember 2019 - 3 C 28.17 -, juris Rn. 24).

    Dies gilt auch für die systematische Trennung der Budgetaufstellung von der nachfolgenden Leistungsabrechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 29, 32).

    Zwingend von der Bemessung des Erlösbudgets auszunehmen sind lediglich solche Leistungen, bei denen feststeht, dass für ihre Abrechnung die dafür erforderlichen strukturellen Abrechnungsvoraussetzungen nicht gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 34; Vollmöller, in: Dettling/Gerlach, a. a. O. Rn. 9), oder die das Krankenhaus außerhalb seines Versorgungsauftrags erbracht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 3 C 14.08 -, juris Rn. 24).

    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 13 m. w. N.).

    (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017, a. a. O. Rn. 30, 34).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17

    Schiedsspruch betreffend das Erlösbudget eines Krankenhauses;

    Die Schiedsstelle unterliegt bei einer retrospektiven Entscheidung keinen weitergehenden rechtlichen Bindungen als bei prospektiver Ermittlung der Entgelte (so auch BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 34).

    In die Vereinbarung dürfen demnach keine Entgelte für Krankenhausleistungen aufgenommen werden, die außerhalb des Versorgungsauftrags liegen (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, zuletzt Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 14).

    Allein deren retrospektive Ermittlung - dass die Entgeltverhandlungen wie im vorliegenden Fall erst nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums 2009 aufgenommen wurden - macht den Schiedsspruch nicht rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 33).

    Die Schiedsstelle unterliegt bei einer retrospektiven Entscheidung keinen weitergehenden rechtlichen Bindungen als bei prospektiver Ermittlung der Entgelte (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 34).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris Rn. 19) trennt das Krankenhausentgeltgesetz systematisch zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen.

    Entsprechend kommt es für die Rechtmäßigkeit des prospektiv vereinbarten oder festgesetzten Erlösbudgets und die Summe der vereinbarten bzw. festgesetzten Bewertungsrelationen nicht darauf an, ob im Nachhinein die diesen zugrundeliegenden Krankenhausleistungen tatsächlich abgerechnet werden können oder nach den einschlägigen Abrechnungsbestimmungen abrechnungsfähig sind (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris Rn. 24).

    Dem Zweck der Verfahrensbeschleunigung entspricht es, die Ermittlung des Erlösbudgets und den zugrundeliegenden Bewertungsrelationen nicht mit komplexen Abrechnungsfragen zu befrachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26. Danach trenne das Krankenhausentgeltgesetz systematisch zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen.

    Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG regeln die Vertragsparteien die dort aufgeführten Vereinbarungsgegenstände einschließlich des Erlösbudgets nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 KHEntgG und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 und 4 KHEntgG (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26 = Juris Rn. 13 m.w.N.).

    Der Versorgungsauftrag ergibt sich bei einem Plankrankenhaus aus den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 3 Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze, Stand: 2012, - KHG - sowie (gegebenenfalls) einer ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, Stand: 2012, - SGB V - (§ 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KHEntgG; BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26 = Juris Rn. 14).

    Bei strukturellen Abrechnungsvoraussetzungen kann in diesem Zusammenhang die Nichtberücksichtigung im Erlösbudget geboten sein, wenn evident ist, dass die Abrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, a.a.O.).

    Ist die Abrechnungsfähigkeit hingegen rechtlich unsicher, unterfällt es dem Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien bzw. dem Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle, ob die Fallpauschale in das Erlösbudget eingestellt wird (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 168/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26. Danach trenne das Krankenhausentgeltgesetz systematisch zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen.

    Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG regeln die Vertragsparteien die dort aufgeführten Vereinbarungsgegenstände einschließlich des Erlösbudgets nach Maßgabe der §§ 3 bis 6 KHEntgG und unter Beachtung des Versorgungsauftrags des Krankenhauses gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 und 4 KHEntgG (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26 = Juris Rn. 13 m.w.N.).

    Der Versorgungsauftrag ergibt sich bei einem Plankrankenhaus aus den Festlegungen des Krankenhausplans in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung nach § 6 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 3 Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze, Stand: 2011, - KHG - sowie (gegebenenfalls) einer ergänzenden Vereinbarung nach § 109 Abs. 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, Stand: 2011, - SGB V - (§ 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KHEntgG; BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, BVerwGE 159, 15 - 26 = Juris Rn. 14).

    Bei strukturellen Abrechnungsvoraussetzungen kann in diesem Zusammenhang die Nichtberücksichtigung im Erlösbudget geboten sein, wenn evident ist, dass die Abrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, a.a.O.).

    Ist die Abrechnungsfähigkeit hingegen rechtlich unsicher, unterfällt es dem Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien bzw. dem Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle, ob die Fallpauschale in das Erlösbudget eingestellt wird (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17/15 -, a.a.O.).

  • VG Magdeburg, 07.04.2022 - 3 A 115/18

    Rechtmäßige Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung des

    Eine "rechtlich unsichere Abrechnungsfähigkeit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.2017 - 3 C 17/15 -, zit. nach juris, Rn. 30) gebe es bei solchen aus Erfahrungswerten gebildeten Abzügen nicht.

    Die Rspr. des BVerwG (Urt. v. 4.5.2017 - 3 C 17/15 -, zit. nach juris, Rn. 19) verweise auf die systematische Trennung zwischen der prognostischen Aufstellung des Erlösbudgets und der Abrechnung der im Vereinbarungszeitraum tatsächlich erbrachten Krankenhausleistungen.

    Für die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Schiedsstelle abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.2017 - 3 C 17/15 -, zit. nach juris, Rn. 35).

    Dem entspricht es, im Fall von trotz § 11 Abs. 1 S. 2 KHEntgG zulässigerweise retrospektiv geführten Entgeltverhandlungen auf Ist-Leistungen abzustellen; dass das Erlösbudget retrospektiv ermittelt worden ist, macht den Schiedsspruch nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.2017 - 3 C 17/15 -, zit. nach juris, Rn. 33; Becker, Prospektivität bei Entgeltvereinbarungen, GesR 2014, 705 ff.).

    Das Gesetz sieht für die Berücksichtigung der Korrekturen nach Ablauf des Budgetjahres in § 4 Abs. 3 KHEntgG ein anderes Verfahren (Mehr- oder Mindererlösausgleich) und eine andere gerichtliche Überprüfung im Sozialrechtsweg vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.2017 - 3 C 17/15 R - zit. nach juris, Rn. 19, 24, 33: Trennung von Abrechnungsverfahren und Budgetfindung; BVerwG. Urt. v. 19.8.2010 - 3 B 40/10 -, zit. nach juris, Rn. 6: Unterscheidung von Budget- und Abrechnungsebene).

  • BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Die von den Krankenkassen oder den Selbstzahlern im laufenden Kalenderjahr erbrachten Zahlungen für die abgerechneten Behandlungsfälle stellen insoweit lediglich einen Abschlag hierauf dar (vgl. BVerwG 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 - Rn. 20 mwN, BVerwGE 159, 15) .
  • BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 28.17

    Klage gegen Ablehnung des Antrags auf Festsetzung eines Ausgleichs nach § 15 Abs.

    Der Erlösausgleich des § 4 Abs. 3 KHEntgG bezweckt, das Risiko einer Fehleinschätzung der voraussichtlich zu erbringenden Leistungen und damit der prognostizierten Art und Menge der Entgelte (vgl. § 4 Abs. 2 KHEntgG) angemessen auf die Vertragsparteien zu verteilen und eine möglichst realistische Vereinbarung des Erlösbudgets und der Erlössumme zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:040517U3C17.15.0] - BVerwGE 159, 15 Rn. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 13 S 308/19

    Festsetzung einer "gemeinsamen Einrichtung" im Rahmen der Krankenhauspflegesätze

    Der Versorgungsauftrag eines Plankrankenhauses ergibt sich nach § 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KHEntgG aus den Festlegungen des Krankenhausplans i. V. m. den Bescheiden zu seiner Durchführung (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.2017 - 3 C 17.15 - BVerwGE 159, 15 ; BSG, Urteil vom 09.04.2019 - B 1 KR 2/18 R - juris Rn. 12).

    Unbehelflich ist insoweit der Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.05.2017 - 3 C 14.15 - BVerwGE 159, 15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - 13 A 673/16

    Gewährung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben eines kinderonkologischen

    vgl. zur Auslegung von Bescheiden zur Durchführung des Krankenhausplans BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 -, juris, Rn. 15, sowie Beschluss vom 9. März 2016 - 3 B 23.15 -, juris, Rn. 6 ff., OVG NRW, Urteile vom 18. April 2013 -13 A 1168/12 - juris, Rn. 60, und vom 22. November 2012 - 13 A 2379/11 -, juris, Rn. 33.
  • BVerwG, 25.10.2018 - 3 C 22.16

    Begründung der Schiedsstellenentscheidung; Beurteilungsspielraum; Entgelthöhe;

    Innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:040517U3C17.15.0] - BVerwGE 159, 15 Rn. 13 und vom 26. Februar 2009 - 3 C 7.08 - BVerwGE 133, 192 Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2021 - 13 S 308/19

    Klage gegen einen Bescheid mit der Genehmigung eines Schiedsspruches der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 13 A 2460/18

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für die Implantation von

  • SG Halle, 25.04.2018 - S 22 KR 336/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer geriatrischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2023 - 13 A 678/21

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Festsetzungsbeschlusses der Schiedsstelle-

  • VG Ansbach, 19.09.2018 - AN 14 K 17.01670

    Zur Rechtmäßigkeit von in Pflegesatzvereinbarungen enthaltenen Zentrumszuschlägen

  • BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 11.21

    Krankenhausindividuelle Entgelte für teilstationäre Leistungen

  • BVerwG, 21.04.2023 - 3 C 12.21

    Genehmigung des Somatikbudgets des Krankenhauses; Festlegung der Höhe des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 1657/19

    Vorläufiger Rechtsschutz; Aufschiebende Wirkung von Klagen; Streitgegenständliche

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum;

  • VG Hamburg, 04.03.2024 - 13 K 5530/23

    Rechtsweg bei einem direkten Zahlungsanspruch aus der Vereinbarung und Abrechnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 E 137/20

    Vorläufiger Rechtsschutz; Auslegung von Feststellungsbescheiden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 1238/16
  • VG Karlsruhe, 04.07.2018 - 2 K 7195/16

    Genehmigung eines Schiedsspruchs über die Festsetzung eines

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2023 - L 5 KA 10/22
  • VG Schleswig, 21.11.2019 - 1 A 69/16

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2018 - L 4 KR 635/16
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