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   BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15   

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BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15 (https://dejure.org/2017,22467)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2017 - 9 C 20.15 (https://dejure.org/2017,22467)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2017 - 9 C 20.15 (https://dejure.org/2017,22467)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 Satz 2, § 123 Abs. 2, § 125 Abs. 1, § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 131 Abs. 1 Satz 1, § 132 Nr. 4, § 133 Abs. 2
    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine Zufahrt; Bestandsbebauung; Erschließungsanlage; Erschließungsaufwand; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Erschließungsvorteil; Garage; Grunderwerbskosten; Herstellungsmerkmale; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 11 BauGB, § 9 Abs 2 BauGB, § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 128 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 123 Abs 2 BauGB
    Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abschnittsbildung

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 1 Abs. 3 S. 1, 9 Abs. 1 Nr. 11, 123 Abs. 2, 125, 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 130 Abs. 2 S. 1, 131 Abs. 1 S. 1
    Abschnittsbildung und Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts; Maßgeblichkeit des durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbildes aus dem Blickwinkel eines Betrachters am Boden; Auflösend bedingte ...

  • doev.de PDF

    Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage

  • rewis.io

    Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abschnittsbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts; Maßgeblichkeit des durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbildes aus dem Blickwinkel eines Betrachters am Boden; Auflösend bedingte ...

  • datenbank.nwb.de

    Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abschnittsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausdehnung einer beitragsfähigen Grundstückserschließungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 158, 163
  • NVwZ 2017, 1769
  • DÖV 2017, 830
  • ECLI:DE:BVerwG:2017:070317U9C20.15.0
  • ZfBR 2017, 785
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Die Befugnis, eine Teilstrecke einer Erschließungsanlage als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbstständigen, setzt nicht die (erfolgte) Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (Aufgabe der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) .

    An der gegenteiligen früheren Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) hält der Senat nicht fest.

    b) Das Berufungsgericht geht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) zutreffend davon aus, dass eine willkürliche Abschnittsbildung vorliegt, wenn die im Zeitpunkt der Abschnittsbildung voraussehbaren Kosten eines Abschnitts je Quadratmeter Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher liegen als die des anderen Abschnitts.

    Ausstattungsbedingt in diesem Sinne sind auch Kosten, die für einen Abschnitt deshalb entstehen, weil nur hier überhaupt oder besonders hohe Grunderwerbskosten zu entrichten sind (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Die Befugnis, eine Teilstrecke einer Erschließungsanlage als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbstständigen, setzt nicht die (erfolgte) Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (Aufgabe der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) .

    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    An der gegenteiligen früheren Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Der Zweck des § 133 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Regelung über die Merkmale der endgültigen Herstellung (§ 132 Nr. 4 BauGB) besteht darin, den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht für jedermann möglichst eindeutig erkennbar und bestimmbar zu machen (BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 46).

    Für die Frage, ob eine Erschließungsanlage endgültig im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB hergestellt ist, ist es deshalb unerheblich, ob die satzungsgemäße Herstellung von der Gemeinde im Einzelfall lediglich als Provisorium angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 Rn. 21).

    Auch eine von der Gemeinde nur als vorübergehende Maßnahme angesehene Ausbautätigkeit an einer Anbaustraße führt zur endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage, wenn die Maßnahme einen Zustand erreicht, der den satzungsgemäßen Merkmalen für eine endgültige Herstellung - im Streitfall gemäß den Merkmalen der 2. Abweichungssatzung - entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 52 S. 6).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Erschließungsanlage im Sinne der beitragsrechtlichen Vorschriften in §§ 127 ff. BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich hergestellten Umfang (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28).

    Nach dem schon erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - (BVerwGE 95, 176 ) kann der Umstand, dass eine Anlage lange Zeit - im konkreten Fall über 15 Jahre - nicht weitergebaut wird, zu dem Schluss zwingen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbstständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwG 155, 171 Rn. 28 und vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Wenn ein Grundstück an zwei Abschnitte einer Erschließungsanlage angrenzt, ist dieses Grundstück bei der Aufwandsverteilung jeweils nur mit dem Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis der Frontlängen an dem einen bzw. anderen Abschnitt entspricht (stRspr, BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 27).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Maßgebend ist in erster Linie das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild aus dem Blickwinkel eines Betrachters am Boden (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139).

    Abzustellen ist auf die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse, wie sie zum Beispiel durch Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 16).

    Wegen der damit unter Umständen verbundenen Einengung des Horizonts kann gegebenenfalls ergänzend auch der sich aus Plänen oder Luftbildaufnahmen ergebende Straßenverlauf mit in die Betrachtung einzubeziehen sein (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 18).

  • BVerwG, 06.05.2008 - 9 B 18.08

    Erschließung; Erschließungslast; Erschließungsanlage; erstmalige Herstellung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Die in den Abschnitt "Allgemeine Vorschriften" über die Erschließung eingeordnete und so den Vorschriften über Erschließungsbeiträge vorangestellte Norm des § 123 Abs. 2 BauGB beschreibt Inhalt und Umfang der Erschließungslast (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 5).

    Durch § 123 Abs. 2 BauGB wird lediglich das Vorhandensein einer gefahrlosen und funktionsfähigen Erschließung gefordert (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 9 B 18.08 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 45 Rn. 7; Ernst/Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 123 Rn. 31).

  • BVerwG, 04.02.1981 - 8 C 13.81

    Voraussetzungen für eine umlegungsbedingte Wertsteigerung von

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Das sind diejenigen Flächen, die die Gemeinde zweckgerichtet zur Herstellung von Erschließungsanlagen ankauft (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1981 - 8 C 13.81 - BVerwGE 61, 316 ).

    Die von der Beklagten stattdessen gewählte Einstellung der Kostenposition auf der Grundlage des § 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB - Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung - kommt hingegen nur in Betracht, wenn die Gemeinde die Flächen nicht zweckgerichtet für die Herstellung von Erschließungsanlagen erworben hat (BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1981 - 8 C 13.81 - BVerwGE 61, 316 ).

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Lediglich dann, wenn aufgrund konkreter Anhaltpunkte die ernstzunehmende Gefahr einer alsbaldigen Beseitigung der Anlage besteht, fehlt es an einer die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteilsvermittlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1989 - 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 ).

    Etwas anderes könnte nur in dem - vorliegend wohl nicht gegebenen Fall - gelten, dass konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, die Wendeanlage werde alsbald wieder beseitigt werden und deshalb nicht die Erwartung gegeben ist, dass sie der Allgemeinheit hinreichend gesichert zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1989 - 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 ).

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Das ist bei einem Anliegergrundstück grundsätzlich der Fall, bei einem Hinterliegergrundstück aber regelmäßig nur dann, wenn es tatsächlich durch eine Zufahrt über das Anliegergrundstück mit der Anbaustraße verbunden ist und diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise auf Dauer zur Verfügung steht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 2007 - 9 C 4.06 - BVerwGE 128, 246 Rn. 16 und vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13).

    Dies ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere dann der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 70.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15
    Das Grundstück ist ungeachtet des vorhandenen Gebäudes nicht Bauland im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB und deshalb bei der gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmenden Verteilung des Erschließungsaufwands unberücksichtigt zu lassen, wenn es nach den Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt nicht mehr oder nur noch in unterwertiger Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f. und vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 104 S. 82).

    Dem Gesetzgeber kann nicht unterstellt werden, er habe auch Grundstücke als "bebaubar" beitragspflichtig machen wollen, die nach Zerstörung der auf ihnen befindlichen Gebäude nicht wieder bebaut werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 20. September 1974 - 4 C 70.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 48 S. 42 f.).

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1996 - 3 A 1284/93

    Zielgerichteter Erwerb; Erwerb von Grundstücken; Gemeinde; Schaffung von

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 1 N 07.767

    Festsetzung einer frei von Bebauung zu haltenden Fläche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 3 S 1078/14

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Lösung immissionsschutzrechtlicher

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 45.72

    Absetzbarkeit von vor Inkrafttreten des BBauG nach Landesrecht bezahlten

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2000 - 9 M 4297/99

    Beitrag; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 246/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag,

  • BVerwG, 08.12.2010 - 4 BN 24.10

    Zur Feinsteuerung durch Festsetzungen im Bebauungsplan

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Abzustellen ist auf die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse, wie sie zum Beispiel durch Straßenführung, -breite, -länge und -ausstattung geprägt werden und wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 12).

    (3) Dahingestellt bleiben kann, ob der abgerechnete Teil der G.-P.-Straße möglicherweise schon zuvor in die Eigenschaft einer selbständigen Erschließungsanlage hineingewachsen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 14).

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Zweck der Anknüpfung an das gemeindliche Satzungsrecht ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger sich durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Ausbauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen können, ob die Anlage endgültig hergestellt ist (vgl. BVerwGE 158, 163 ; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 -, Rn. 16).

    Jedoch ist die Übereinstimmung der Erschließungsanlage mit dem gemeindlichen Bauprogramm und dem technischen Ausbauprogramm gerade deshalb maßgeblich, weil dies ein für den Bürger erkennbarer äußerer Umstand ist (vgl. BVerwGE 158, 163 ; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 9 C 3.12 -, Rn. 16).

    Wird jedoch eine Erschließungsanlage über längere Zeit nicht weitergebaut oder bleibt der Ausbauzustand der Erschließungsanlage hinter den Vorgaben des technischen Ausbauprogramms zurück, kann eine durchgehende Herstellung auch endgültig aufgegeben sein, indem eine teilweise hergestellte Anlage in eine selbständige Erschließungsanlage hineinwächst (vgl. dazu BVerwGE 158, 163 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 -, Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Das Bundesverwaltungsgericht ist aber dann zu einer eigenen Auslegung des Landesrechts befugt, wenn dessen Auslegung durch das Berufungsgericht unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, zuletzt Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Dass die Auslegung des Oberverwaltungsgerichts ihrerseits unvollständig oder in sich widersprüchlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - KommJur 2017, 314 = juris Rn. 20) sein könnte, zeigt der Antragsteller nicht auf.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Abzustellen ist auf die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse, wie sie zum Beispiel durch Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 12 und vom 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 16).

    Wegen der damit unter Umständen verbundenen Einengung des Horizonts kann gegebenenfalls ergänzend auch der sich aus Plänen oder Luftbildaufnahmen ergebende Straßenverlauf mit in die Betrachtung einzubeziehen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., Rn. 12 und vom 10.6.2009, a. a. O., Rn. 18; zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 103).

    Danach können nur diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die der Herstellung der endgültigen Anlage dienen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 45 und vom 5.9.1969 - IV C 67.68 - juris Rn. 9).

    Aufwendungen für Teile einer früheren teilweisen Herstellung, die für die endgültige Herstellung nicht beibehalten werden, können ausnahmsweise nur dann auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden, wenn nach technischen Regeln die Einrichtung einer provisorischen Anlage erforderlich erschien, um später eine endgültige Erschließungsanlage ordnungsgemäß herstellen zu können (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., Rn. 45 und vom 5.9.1969, a. a. O., Rn. 9; Senatsurteil vom 3.4.2007, a. a. O., Rn. 23).

    Dies ist der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 39 m. w. N. und vom 28.3.2007 - 9 C 4.06 - juris Rn. 16; ebenso: Senatsbeschluss vom 11.10.2018 - 9 LA 37/18 - juris Rn. 19).

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    a) Eine beitragsfähige Erschließungsanlage im Sinne der §§ 127 Abs. 2, 132 Nr. 4 und 133 Abs. 2 BauGB ist unabhängig vom Inhalt eines Bebauungsplans lediglich die Anlage in ihrem tatsächlich angelegten Umfang (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 12; Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28).

    Es ergibt sich grundsätzlich aus dem im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägten Erscheinungsbild (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 12), ob ein - wie hier - zu unterschiedlichen Zeiten hergestellter Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage darstellt oder aus mehreren Anlagen besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1985, 8 C 64.88, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35, juris Rn. 17).

    Aus dem gebotenen Blickwinkel des Betrachters am Boden (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 18), bestätigt durch öffentlich zugängliche Pläne und Luftbildaufnahmen - insoweit haben sich die tatsächlichen Verhältnisse seit dem 17. November 2009 (s. nachfolgend b) und II.2.a)) nicht entscheidend verändert -, stellt sie im Ganzen eine selbständige Erschließungsanlage dar.

    Ein derartiges Hineinwachsen erfordert Umstände, die den Schluss zulassen, dass die seinerzeitigen Ausbauarbeiten an der Erschließungsanlage endgültig beendet worden sind mit der Folge, dass eine etwaige spätere Verlängerung nur als eine neue, selbständige Erschließungsanlage in Betracht kommt (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 14).

    Derartige Umstände können z.B. in der anderweitigen Nutzung einer in Aussicht genommenen Wegefläche liegen (BVerwG, Urt. v. 12.5.2016, 9 C 11.15, BVerwGE 155, 171, Rn. 28), sich aus einem Baustillstand über viele Jahre (BVerwG, Urt. v. 22.11.2016, 9 C 25.15, BVerwGE 156, 326, Rn. 26; 15 Jahre: Urt. v. 25.2.1994, 8 C 14.92, BVerwGE 95, 176, juris Rn. 28) oder der sicheren Erkenntnis ergeben, dass die Ausbauarbeiten erst nach langer Zeit wiederaufgenommen werden (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, a.a.O.).

    Das Adjektiv "endgültig" ist nicht im Sinne von "dauerhaft", sondern von "abschließend" zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 29).

    Fehlt es an vorrangig maßgeblichen Festsetzungen eines Bebauungsplans, sind danach die unmittelbar an die Anbaustraße angrenzenden, selbständig bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücke erschlossen, die von der Anlage in der für die Nutzung erforderlichen Weise - gegebenenfalls nach Ausräumung bestehender, aber mit zumutbarem Aufwand zu beseitigender Hindernisse - erreicht werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2014, 9 C 4.13, BVerwGE 150, 308, Rn. 11 f.; Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 39; Beschl. v. 6.9.2018, 9 C 8.18, juris Rn. 8 f.).

    Ein derartiges Anliegergrundstück ist grundsätzlich erschlossen, wenn die betreffende Anbaustraße die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten (BVerwG Urt. v. 7.3.2017, 9 C 20.15, BVerwGE 158, 163, Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Die Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nicht nach Maßgabe des Erschließungs- oder des Planungsrechts, sondern unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 = juris Rn. 11).

    Abzustellen ist auf die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse, wie sie zum Beispiel durch Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., juris Rn. 12; vom 10.6.2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 = juris Rn. 16).

    Wegen der damit unter Umständen verbundenen Einengung des Horizonts kann gegebenenfalls ergänzend auch der sich aus Plänen oder Luftbildaufnahmen ergebende Straßenverlauf mit in die Betrachtung einzubeziehen sein (BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., juris Rn. 12; vom 10.6.2009, a. a. O., juris Rn. 18).

    Darüber hinaus hat die Frage nach dem durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbild auch eine zeitliche Dimension (BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., juris Rn. 14; vom 22.11.2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Diese Rechtsprechung hat es mit Urteilen vom 12. Mai 2016 (- 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 = juris), vom 22. November 2016 (- 9 C 25.15 - a. a. O.) und vom 7. März 2017 (- 9 C 20.15 - a. a. O.) fortgeführt.

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage nicht nach Maßgabe des Erschließungs- oder des Planungsrechts, sondern unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts zu bestimmen ist (BVerwG, Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 = juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Der verfahrensgegenständliche Fall unterscheide sich daher von dem vom Bundesverwaltungsgericht ( Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris) entschiedenen Fall.

    Die Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nicht nach Maßgabe des Erschließungs- oder des Planungsrechts, sondern unter Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 11).

    Abzustellen ist auf die tatsächlich sichtbaren Verhältnisse, wie sie zum Beispiel durch Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 12 und vom 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris Rn. 16).

    Wegen der damit unter Umständen verbundenen Einengung des Horizonts kann gegebenenfalls ergänzend auch der sich aus Plänen oder Luftbildaufnahmen ergebende Straßenverlauf mit in die Betrachtung einzubeziehen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., Rn. 12 und vom 10.6.2009, a. a. O., Rn. 18; zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 - juris Rn. 103).

    Die Frage nach dem durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbild einer Erschließungsanlage hat nach dieser Rechtsprechung auch eine zeitliche Dimension (vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. Rn. 14 und vom 22.11.2016 - 9 C 25.15 - juris Rn. 26).

    Danach könne eine Straße, die sich bei natürlicher Betrachtungsweise als Abschnitt einer weitergehenden Erschließungsanlage darstelle, durch Zeitablauf in die Eigenschaft selbständige Erschließungsanlage hineinwachsen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.3.2017, a. a. O., Rn. 14).

    Denn jedenfalls lag den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen eine etappenweise Herstellung einer Erschließungsanlage bzw. die Konstellation eines nicht weiter gebauten Abschnitts zugrunde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15 - juris Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Im landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht (§ 33 ff. KAG ) ist kein Raum für die Annahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.2017 - 9 C 20.15 -, juris), ein hergestellter Teilabschnitt einer über Jahre hinweg nicht weitergebauten, aber von vornherein weitergehend geplanten Erschließungsanlage könne bei natürlicher Betrachtungsweise ganz generell durch bloßen Zeitablauf in die Eigenschaft einer rechtlich selbständigen Erschließungsanlage hineinwachsen.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (zuletzt BVerwG, Urteil vom 07.03.2017 - 9 C 20.15 -, juris Rn. 14, zuvor schon Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 -, juris Rn. 28) betont, dass die Frage nach dem durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbild einer Erschließungsanlage auch eine zeitliche Dimension habe und es für möglich gehalten, dass auch eine Straße, die sich bei natürlicher Betrachtung als Abschnitt einer weitergehenden Erschließungsanlage darstelle - wie hier das 150 m lange Teilstück der S... Straße in Bezug auf die beschriebene gesamte Erschließungsanlage S... Straße - durch Zeitablauf in die Eigenschaft einer weitergehenden Erschließungsanlage hineinwachse, wodurch sich eine ursprünglich vorgenommene (rechtliche) Abschnittsbildung überhole.

    In dem Urteil vom 07.03.2017 (- 9 C 20.15 -, juris Rn. 13 und 30) ging es um eine ursprünglich durchlaufend geplante Straße, die tatsächlich nur als mit einem provisorischen Wendehammer endende Stichstraße hergestellt wurde, jedoch mit Verlängerungsoption unter Wegfall des Wendehammers.

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen die gegen die Erhebung von

    Erschlossen sind danach die unmittelbar an die Anbaustraße angrenzenden, selbständig bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücke, die von der Anlage in der für die vorgenannte Nutzung erforderlichen Weise - gegebenenfalls nach Ausräumung bestehender, aber mit zumutbarem Aufwand zu beseitigender Hindernisse - erreicht werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 12 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39).

    Dies ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Fall, wenn entweder das Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist, oder wenn bei Eigentümeridentität Hinter- und Anliegergrundstück einheitlich genutzt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 9 C 4.13 - BVerwGE 150, 308 Rn. 10 ff. und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39, jeweils m.w.N.).

    In Fällen, in denen bei Eigentümerverschiedenheit das Hinterliegergrundstück durch eine tatsächliche, jedoch rechtlich nicht gesicherte Zufahrt mit der Anlage verbunden ist, hat der Senat einen möglichen Umstand, der eine Einbeziehung des Hinterliegergrundstücks rechtfertigen kann, darin gesehen, dass dieses lediglich über die streitgegenständliche Anbaustraße an das Straßennetz angebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 44.16

    Anwendungsbereich des Luftverkehrsgesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 5 S 49.17

    Erschlossensein eines (Hinterlieger-)Grundstücks

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 9.16

    Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig

  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie

  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182

    Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

  • VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm

  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 3.20

    Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlicher Kostenerstattung und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 8.16

    Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 4.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 5.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 LA 61/19
  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 6.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21

    Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17

    Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11159/20

    Ausbaubeitragspflicht von Grundstücken an nicht gewidmeten Straßen

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17

    Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 15 A 445/18

    Vermittlung der Zugänglichkeit eines Grundstücks in

  • OVG Sachsen, 19.09.2018 - 5 A 375/17

    Erschließungsbeitragsbescheid, Fertigstellung, technisches Ausbauprogramm,

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 23.21

    K. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 1.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu

  • VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16

    Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise,

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 19.21

    RA G. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 11.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 18.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 22.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 16.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 17.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 7.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 20.21

    R. GmbH & Co.KG ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 13.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 9.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2023 - 2 LA 69/19

    Ausbaubeitrag für die Erneuerung einer Straße

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 21.21

    Heranziehung eines Mitberechtigten eines Erbbaurechts an einem Grundstück zu

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 10.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für vor Inkrafttreten der Beitragssatzung begonnene

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 15.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 3.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 14.21

    J. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 8.21

    Verband Deutscher Mühlen e. V. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 2.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22

    Vorliegen einer der Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage

  • OVG Sachsen, 18.04.2018 - 5 A 92/15

    Erschließungsbeitrag; Übergangsregelung; selbstständige Erschließungsanlage;

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

  • VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17

    Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

  • VG Münster, 07.09.2023 - 3 K 2140/22

    Erschließungsanlage fertig gestellt: Planungsentscheidung kann nachgeholt werden!

  • BVerwG, 22.03.2022 - 4 BN 54.21

    Zulässigkeit einer baulichen Nutzung (hier: Lückenschluss entlang einer Straße)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • VG Aachen, 07.09.2023 - 7 K 2771/22

    Erschließungsvertrag, Wirtschaftsweg, Widmung, Baustraße, Provisorium,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2019 - 2 K 23/18

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan wegen eines Verstoßes

  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 6 ZB 21.3233

    Klage gegen Erschließungsbeitragsbescheid für sog. gefangenes

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690

    Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag

  • VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16

    Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2020 - 15 A 1362/19

    Erschließungsanlage; natürliche Betrachtungsweise; Ortstermin

  • VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17

    Abschnitt; Abschnittsbildung; beitragsfähiger Teilstreckenausbau

  • VG München, 06.12.2023 - M 28 K 21.2089

    Erschließungsbeitragsrecht, unselbständige Stichstraße, keine sog.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22

    Notwendigkeit eines Bauprogramms bei Abschnittsbildung im

  • VG Augsburg, 04.08.2021 - Au 2 S 21.1051

    Erfolgloser Eilantrag wegen Erschließungsbeiträgen (Nacherhebung)

  • VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.636

    Erschließungsbeitrag für einen gegenüber dem Bebauungsplan schmäleren Ausbau

  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 1 K 143/16
  • VG Münster, 02.09.2021 - 3 K 61/20
  • VG Potsdam, 21.02.2020 - 1 K 5758/17
  • VG Münster, 13.12.2019 - 3 K 54/18

    Grünanlage Notwendigkeit notwendig Erschließungsanlage

  • VG München, 05.09.2017 - M 28 S 17.1964

    Kein Erschließungsbeitrag für ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück

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