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   BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17   

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https://dejure.org/2017,7839
BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17 (https://dejure.org/2017,7839)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2017 - 6 B 27.17 (https://dejure.org/2017,7839)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2017 - 6 B 27.17 (https://dejure.org/2017,7839)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr NW, § 2 Abs 2 RdFunkBeitrStVtr NW
    Höhe des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich, wohnungsbezogener Rundfunkbeitrag

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bei Nutzung nur eines Radiogeräts; Knüpfen der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung

  • rewis.io

    Höhe des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich, wohnungsbezogener Rundfunkbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bei Nutzung nur eines Radiogeräts; Knüpfen der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung

  • rechtsportal.de

    Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bei Nutzung nur eines Radiogeräts; Knüpfen der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Höhe des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich, wohnungsbezogener Rundfunkbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2017:090317B6B27.17.0
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15

    Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17
    Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben: Die vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - (BVerwGE 154, 275) und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150616U6C35.15.0] - geklärt.

    Der Rundfunkbeitrag stellt die Gegenleistung für den individuellen Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit dar (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 16 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 17 ff.).

    Davon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht den an die Wohnung anknüpfenden Verteilungsmaßstab als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gebilligt (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 43 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 45 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, an das die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 und 2 RBStV anknüpft, ist geeignet, den individuellen Vorteil zu erfassen, weil Wohnungen nahezu ausnahmslos mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und 32 und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 31 und 34).

    Denn es ist statistisch belegt, dass Wohnungen nahezu lückenlos mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 34 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17
    Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben: Die vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - (BVerwGE 154, 275) und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:150616U6C35.15.0] - geklärt.

    Der Rundfunkbeitrag stellt die Gegenleistung für den individuellen Vorteil der Rundfunkempfangsmöglichkeit dar (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 16 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 17 ff.).

    Davon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht den an die Wohnung anknüpfenden Verteilungsmaßstab als mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar gebilligt (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 43 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 45 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, an das die Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 und 2 RBStV anknüpft, ist geeignet, den individuellen Vorteil zu erfassen, weil Wohnungen nahezu ausnahmslos mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 29 und 32 und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 31 und 34).

    Denn es ist statistisch belegt, dass Wohnungen nahezu lückenlos mit Fernsehgeräten ausgestattet sind (BVerwG, Urteile vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 34 ff. und vom 15. Juni 2016 - 6 C 35.15 - juris Rn. 36 ff.).

  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht für eine bundesgerichtlich bereits beantwortete Rechtsfrage nur, wenn die Beschwerde neue rechtliche Gesichtspunkte aufzeigt, die ein Überdenken der bisherigen Rechtsprechung erforderlich machen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1992 - 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 S. 224).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16

    Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 25. Januar 2017 - 6 C 12.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:250117U6C12.16.0] - Rn. 51) nochmals klargestellt.
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 27.17
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 24.04.2018 - 6 B 117.18

    Verletzung des Gebots der Gleichheit im Belastungserfolg im Rahmen der Erhebung

    Derartige Regelungen müssen zwangsläufig Betragsgrenzen festlegen, bei deren auch nur geringfügiger Überschreitung der Erlass oder die Ermäßigung der Abgabenschuld ausscheidet (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. März 2017 - 6 B 27.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:090317B6B27.17.0] - juris Rn. 6 f.).
  • VG München, 19.08.2019 - M 26 K 18.4128

    Keine Befreiung eines Ehepartner von der Rundfunkbeitragspflicht bei

    Dieser allein an die Wohnung anknüpfende Verteilungsmaßstab der Beitragspflicht wurde durch die obergerichtliche Rechtsprechung gebilligt (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.2018 - 1 BvR 1675/16 u.a.; BVerwG, B.v. 9.3.2017 - 6 B 27/17- juris Rn. 6 ff m.w.N.; U.v. 25.1.2017 - 6 C 12.16- juris Rn. 51).
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