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   BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16   

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https://dejure.org/2017,10828
BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16 (https://dejure.org/2017,10828)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2017 - 3 B 22.16 (https://dejure.org/2017,10828)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2017 - 3 B 22.16 (https://dejure.org/2017,10828)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berufliches Rehabilitierungbegehren wegen verweigerter erneuter Einstellung als Lehrerin wegen eines Ausreiseantrges in der DDR; Qualifizierung von arbeitsrechtlichen Benachteiligungen wegen der Stellung eines Ausreiseantrags als politische Verfolgung; Ausgleich ...

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufliches Rehabilitierungbegehren wegen verweigerter erneuter Einstellung als Lehrerin wegen eines Ausreiseantrges in der DDR; Qualifizierung von arbeitsrechtlichen Benachteiligungen wegen der Stellung eines Ausreiseantrags als politische Verfolgung; Ausgleich ...

  • rechtsportal.de

    Berufliches Rehabilitierungbegehren wegen verweigerter erneuter Einstellung als Lehrerin wegen eines Ausreiseantrges in der DDR; Qualifizierung von arbeitsrechtlichen Benachteiligungen wegen der Stellung eines Ausreiseantrags als politische Verfolgung; Ausgleich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2017:240317B3B22.16.0
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10

    Rehabilitation wegen beruflicher Benachteiligung; Aufstiegsschaden

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Sie rügt, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass in ihrem Fall ein Berufsverbot verhängt worden sei, und habe dadurch die selbst zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - (ZOV 2010, 234) auf ihren Fall falsch angewendet.

    Ist kein gesetzlicher Beschäftigungsanspruch zugrunde zu legen, dann spricht alles dafür, dass die Klägerin nach dem freiwilligen Ausscheiden aus dem Schuldienst und der langen Zeit der Nichtbeschäftigung nur noch eine nicht rehabilitierungsfähige Chance auf Wiederbeschäftigung hatte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234).

  • BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Das Gleiche gilt für die Rüge, das Verwaltungsgericht habe die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Verfestigung des jeweiligen Rechts auf Berufsausübung (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 S. 22 f. und vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U3C12.14.0] - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7) überspannt.

    Das gilt sowohl für Fälle, in denen ein Eingriff in eine bisher ausgeübte oder eine begonnene Berufstätigkeit geltend gemacht wird, aber auch für den hier in Rede stehenden Fall, dass jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 12.14

    Berufliche Rehabilitierung; Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Das Gleiche gilt für die Rüge, das Verwaltungsgericht habe die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Verfestigung des jeweiligen Rechts auf Berufsausübung (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 S. 22 f. und vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U3C12.14.0] - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7) überspannt.

    Das gilt sowohl für Fälle, in denen ein Eingriff in eine bisher ausgeübte oder eine begonnene Berufstätigkeit geltend gemacht wird, aber auch für den hier in Rede stehenden Fall, dass jemand daran gehindert wird, einen erlernten Beruf auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.10.2015 - 3 PKH 4.15

    Entlassung aus der Nationalen Volksarmee wegen unangemeldeter Westkontakte

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Daher hat der Senat die Entlassung eines Soldaten aus der Nationalen Volksarmee wegen der Unterhaltung von Westkontakten nicht (generell) als rechtsstaatswidrig angesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - 3 PKH 4.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:121015B3PKH4.15.0] - ZOV 2016, 30 ).
  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Das Gleiche gilt für die Rüge, das Verwaltungsgericht habe die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Anforderungen an die hinreichende Verfestigung des jeweiligen Rechts auf Berufsausübung (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1998 - 3 C 25.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 11 S. 22 f. und vom 28. Mai 2015 - 3 C 12.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:280515U3C12.14.0] - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 6 Rn. 10; Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 PKH 9.09 - ZOV 2010, 145 Rn. 7) überspannt.
  • BVerwG, 20.12.2010 - 7 B 67.10

    Begehren auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung mangels

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Hat das Verwaltungsgericht sein Urteil - wie hier - auf getrennte, selbstständig tragende Begründungen gestützt (so genannte Mehrfachbegründung), kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der selbstständigen Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 7 B 67.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2012 - 3 PKH 8.12

    Berufliche Rehabilitierung; Schutzumfang; Auslegung und Anwendung des DDR-Rechts

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16
    Ob die Klägerin aufgrund ihrer abgeschlossenen Ausbildung und nachgewiesenen Befähigung als Lehrerin einen gesetzlichen Anspruch auf erneute Beschäftigung in ihrem früher bereits ausgeübten Beruf hatte, der unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für erforderlich gehaltenen Zusicherung auf Wiedereinstellung bestand, ist eine Frage der Rechtslage und -praxis nach dem damaligen DDR-Recht, die als tatsächliche Frage in einem Revisionsverfahren nicht aufgeklärt werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 PKH 8.12 - ZOV 2013, 33 Rn. 9; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 137 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.2017 - 3 B 15.16

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Erschütterungsschutz; Instandsetzungs- und

    Hat die Vorinstanz ihre Entscheidung - wie hier - auf getrennte, selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 2008 - 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33 Rn. 7 und vom 24. März 2017 - 3 B 22.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:240317B3B22.16.0] - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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