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   BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17, 6 B 40.17, 6 PKH 28.16   

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BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17, 6 B 40.17, 6 PKH 28.16 (https://dejure.org/2017,31142)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2017 - 6 B 40.17, 6 B 40.17, 6 PKH 28.16 (https://dejure.org/2017,31142)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17, 6 B 40.17, 6 PKH 28.16 (https://dejure.org/2017,31142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2, § 133 Abs. 3, § 144 Abs. 6, § 166 Abs. 1 Satz 1, § 173 Satz 1
    Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung; Darlegungsanforderungen; Divergenz; Erklärung des Verfahrensbeteiligten; Gesamtergebnis des Verfahrens; Glaubhaftmachung; Landeszuschuss; Mitglied; Nichtzulassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 6 VwGO, § 113 Abs 5 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO
    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils des Landeszuschusses an jüdische Gemeinden in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Vorinstanz nach § 144 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherungen im Rahmen der Beweiswürdigung auf der ...

  • rewis.io

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils des Landeszuschusses an jüdische Gemeinden in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anschlussbeschwerde; Landeszuschuss; Staatsvertrag der Jüdischen Gemeinschaft; mitgliederbezogener Anteil; jüdische Gemeinde; Mitglied; Zugehörigkeit zum Judentum; freie Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; eidesstattliche Versicherung; ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Vorinstanz nach § 144 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherungen im Rahmen der Beweiswürdigung auf der ...

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils des Landeszuschusses an jüdische Gemeinden in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1552
  • DÖV 2017, 968
  • ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B40.17.0
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Mit Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - hat das Bundesverwaltungsgericht auf die von ihm zugelassene Revision des Beklagten das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben, soweit die Berufung des Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen worden ist.

    b) Das Berufungsgericht hat nicht gegen die auf § 144 Abs. 6 VwGO beruhende Bindungswirkung des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - verstoßen.

    Welche Mittel das Berufungsgericht zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum im Rahmen der freien Beweiswürdigung ergreifen kann, konnte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - nach § 144 Abs. 6 VwGO nicht bindend vorgeben.

    bb) In der Sache rügt der Beklagte des Weiteren einen Verstoß gegen die Bindungswirkung des Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 -, weil das Berufungsgericht 70 Personen als Mitglieder des Klägers auch ohne die Mitwirkung des zuständigen Organs des Klägers anerkannt habe.

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Einer ohne Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung muss das Gericht nicht nachgehen (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:231215B2B40.14.0] - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 49).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Soweit es hierfür als Nachweis auf die Vorlage des Aufnahmeantrags des Mitglieds und die dokumentierte Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde verweist, die als Unterlagen zu Beweiszwecken ausgewertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 48 ff.), kann diesen Aussagen nach den zuvor gemachten Ausführungen keine Bindungswirkung zukommen.
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Zum anderen muss seine Überzeugung auf eine hinreichende Tatsachengrundlage, d.h. auf Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse, gestützt sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ; Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 B 43.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:230117B6B43.16.0] - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 07.04.2017 - 6 B 8.17

    Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber; Beitragserhebung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2017 - 6 B 8.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070417B6B8.17.0] - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Er setzt voraus, dass das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung von der rechtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, welche es nach § 144 Abs. 6 VwGO zugrunde zu legen hatte (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17
    Zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehören insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiserhebung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme frei zu würdigen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 B 74.09 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 87 Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 6.21

    Veranstaltergebühr bei Hochrisiko-Fußballspiel; Vermeidung einer

    Die Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO hindert das Berufungsgericht aber nicht an weiteren Tatsachenermittlungen und erstreckt sich nicht auf die Sachverhalts- und Beweiswürdigung (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 26 und vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 83 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BVerwG, B.v. 27.7.2017 - 6 B 40.17 u.a. - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Darüber hinaus ist auch darzulegen, dass die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 27.7.2017 - 6 B 40.17 u.a. - a.a.O.; B.v. 14.8.2017 - 9 B 4.17 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 30.05.2017 - 6 B 40.16

    Erneute Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Von dem Verfahren BVerwG 6 B 40.16 wird die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 B 40.17 fortgeführt.

    Der diesbezüglich gestellte Prozesskostenhilfeantrag des Klägers behält das bisherige Aktenzeichen (BVerwG 6 PKH 28.16 ).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17

    Erforderliche Darlegung des Beruhens eines Gerichtsbeschlusses auf einem

    Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 40.17 - wird zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 40.17 - die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 zurückgewiesen.

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 32.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Die Rüge eines Verstoßes gegen die genannten verfahrensrechtlichen Gewährleistungen bei der Behandlung von förmlichen Beweisanträgen (dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 37 ff. und vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 u.a. [ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B40.17.0] - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 30) erfordert die substantiierte Darlegung, dass die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet, wobei für die Beurteilung jeweils die materiell-rechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz zu Grunde zu legen ist.

    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 u.a. -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 30).

  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

    Die rechtliche Erheblichkeit der zum Beweis gestellten Tatsache beurteilt sich auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 27.7.2017 - 6 B 40.17 u.a. - juris Rn. 30 m.w.N.; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 8 ZB 16.1977 - juris Rn. 36; B.v. 16.8.2018 - 21 ZB 15.1660 - juris Rn. 29), also nach der Auffassung, die das entscheidende Gericht von der Auslegung der zur Anwendung stehenden materiell-rechtlichen Norm und zum Ergebnis der Subsumtion der in Frage stehenden Tatsache unter diese Norm hat (Dawin in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 86 Rn. 49 ff., 119).
  • BVerwG, 26.09.2022 - 6 B 10.22

    Rechtmäßigkeit einer Personenkontrolle nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG

    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 u. a. - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 30 und vom 6. November 2020 - 6 B 32.20 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 32
    Die Rüge eines Verstoßes gegen die genannten verfahrensrechtlichen Gewährleistungen bei der Behandlung von förmlichen Beweisanträgen (dazu: BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwECLI:G:2015: 090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 37 ff. und vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 u.a. [ECLI:DE:BVerwECLI:G:2017:270717B6B40.17.0] - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 30) erfordert die substantiierte Darlegung, dass die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet, wobei für die Beurteilung jeweils die materiell-rechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz zu Grunde zu legen ist.

    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 u.a. -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 30).

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 153.18

    Klage gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen

    Danach muss substantiiert dargelegt werden, dass die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung erheblich ist und dass die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet, wobei für die Beurteilung jeweils die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu Grunde zu legen ist (stRspr, vgl. zuletzt nur: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:260617B6B54.16.0] - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 5 ff., vom 27. Juli 2017 - 6 B 40.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B40.17.0] - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 93 Rn. 30 und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 [ECLI:DE:BVerwG:2018:051118B1B77.18.0] - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1395

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis bei EU-Fahrerlaubnis

    Dies gilt auch dann, wenn das Verwaltungsgericht - wie hier - die Prozesskostenhilfe ausschließlich deshalb abgelehnt hat, weil der Antragsteller die zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die erforderlichen Unterlagen und Nachweise nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2, § 118 Abs. 2 ZPO nicht (fristgerecht) vorgelegt hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.2021 - 5 C 20.2891 - juris Rn. 3; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.701 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 17.4.2020 - 2 S 768/20 - ESVGH 70, 256 = juris Rn. 2; SächsOVG, B.v. 7.1.2020 - 6 D 70/19 - juris Rn. 4; OVG LSA, B.v. 14.11.2018 - 2 O 129/18 - FA 2019, 95 = juris Rn. 2; NdsOVG, B.v. 5.9.2017 - 13 PA 235/17 - DÖV 2017, 968 = juris Rn. 2; OVG NW, B.v. 22.3.2017 - 12 E 249/17 - juris Rn. 2 ff.; OVG Bremen, B.v. 23.9.2016 - 1 PA 248/16 - NVwZ-RR 2017, 262 = juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.6.2016 - 3 M 55.16 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 11; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2021, § 146 Rn. 11 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 C 21.1855

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Rückrufaktion für ein

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 11 CS 21.1396

    Feststellung der fehlenden Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; im

  • BVerwG, 15.02.2019 - 6 B 155.18

    Klage gegen die Aufhebung eines erteilten Kleinen Waffenscheins

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