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   BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17, 6 B 41.17, 6 PKH 29.16   

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https://dejure.org/2017,31143
BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17, 6 B 41.17, 6 PKH 29.16 (https://dejure.org/2017,31143)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2017 - 6 B 41.17, 6 B 41.17, 6 PKH 29.16 (https://dejure.org/2017,31143)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 6 B 41.17, 6 B 41.17, 6 PKH 29.16 (https://dejure.org/2017,31143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 JudGemVtrG ST 2006, § 108 Abs 1 VwGO, § 144 Abs 6 VwGO, § 156 StGB, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Überzeugungsgrundsatz und Freibeweis

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Vorinstanz nach § 144 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherungen Rahmen der Beweiswürdigung auf der Grundlage ...

  • rewis.io

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Überzeugungsgrundsatz und Freibeweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Vorinstanz nach § 144 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherungen Rahmen der Beweiswürdigung auf der ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Bindungswirkung der Vorinstanz nach § 144 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherungen Rahmen der Beweiswürdigung auf der ...

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung des mitgliederbezogenen Anteils jüdischer Gemeinden am Landeszuschuss in Sachsen-Anhalt; Überzeugungsgrundsatz und Freibeweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B41.17.0
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 20.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Mit Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 20.12 - hat das Bundesverwaltungsgericht auf die von ihm zugelassene Revision des Beklagten das berufungsgerichtliche Urteil aufgehoben, soweit mit ihm die Berufung des Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen worden ist.

    b) Das Berufungsgericht hat nicht gegen die auf § 144 Abs. 6 VwGO beruhende Bindungswirkung des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 20.12 - verstoßen.

    Welche Mittel das Berufungsgericht zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum im Rahmen der freien Beweiswürdigung ergreifen kann, konnte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 20.12 - nach § 144 Abs. 6 VwGO nicht bindend vorgeben.

    bb) In der Sache rügt der Beklagte des Weiteren einen Verstoß gegen die Bindungswirkung des Urteils vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 20.12 -, weil das Berufungsgericht 42 Personen als Mitglieder des Klägers auch ohne die Mitwirkung des zuständigen Organs des Klägers anerkannt habe.

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Einer ohne Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung muss das Gericht nicht nachgehen (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:231215B2B40.14.0] - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 49).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Soweit es hierfür als Nachweis auf die Vorlage des Aufnahmeantrags des Mitglieds und die dokumentierte Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde verweist, die als Unterlagen zu Beweiszwecken ausgewertet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 48 ff.), kann diesen Aussagen nach den zuvor gemachten Ausführungen keine Bindungswirkung zukommen.
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit ist aufzuzeigen, welche tatsächlichen Feststellungen im Falle der Beweiserhebung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2 und - im Falle einer Gehörsrüge bei Ablehnung von Beweisanträgen - vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250116B2B34.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 31 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Er setzt voraus, dass das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung von der rechtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, welche es nach § 144 Abs. 6 VwGO zugrunde zu legen hatte (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11).
  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Zum anderen muss seine Überzeugung auf eine hinreichende Tatsachengrundlage, d.h. auf Tatsachenfeststellungen oder Beweisergebnisse, gestützt sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 ; Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 B 43.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:230117B6B43.16.0] - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 07.04.2017 - 6 B 8.17

    Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber; Beitragserhebung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverfassungs- oder Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2017 - 6 B 8.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070417B6B8.17.0] - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 41.17
    Zum einen muss es seiner Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde legen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 20.12.2018 - 6 B 94.18

    Eigenschaft islamischer Dachverbände als Religionsgemeinschaft bedarf weiterer

    Dies ist der Fall, wenn eine Rechtsnorm, die Gegenstand der bindenden rechtlichen Beurteilung ist, inhaltlich geändert wird oder außer Kraft tritt, oder sich der entscheidungserhebliche Streitstoff ändert (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1973 - 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243 und vom 28. November 2012 - 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 23 ff.; Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 41.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B41.17.0] - juris Rn. 26; stRspr).
  • BVerwG, 23.11.2020 - 6 B 33.20

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Bindungswirkung zurückverweisender

    Dies ist der Fall, wenn eine Rechtsnorm, die Gegenstand der bindenden rechtlichen Beurteilung ist, inhaltlich geändert wird oder außer Kraft tritt, oder sich der entscheidungserhebliche Streitstoff ändert (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1973 - 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243 und vom 28. November 2012 - 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 23 ff.; Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 6 B 41.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270717B6B41.17.0] - juris Rn. 26 und vom 20. Dezember 2018 - 6 B 94.18 - Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 10 Rn. 13).
  • BVerwG, 30.05.2017 - 6 B 41.16

    Erneute Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Von dem Verfahren BVerwG 6 B 41.16 wird die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 B 41.17 fortgeführt.

    Der diesbezüglich gestellte Prozesskostenhilfeantrag des Klägers behält das bisherige Aktenzeichen (BVerwG 6 PKH 29.16 ).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 60.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Verteilung von

    Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 41.17 - wird zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 41.17 - die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2020 - 10 S 2012/19

    Zurechnung von Immissionen durch den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft

    Zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehören insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiserhebung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme frei zu würdigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12.05.2020 - 6 B 54.19 - juris Rn. 16 und vom 27.07.2017 - 6 B 41.17 u. a. - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2020 - 9 A 870/17
    Rspr. des BVerwG, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 6 B 41.17 u. a. -, juris Rn. 12 m. w. N.
  • OVG Sachsen, 07.07.2020 - 3 A 1002/19

    Beweiswürdigung; Überzeugungsgrundsatz; Rücknahme Aufenthaltserlaubnis;

    Zu dem Gesamtergebnis des Verfahrens gehören insbesondere die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, der Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten sowie die im Rahmen einer Beweiserhebung getroffenen tatsächlichen Feststellungen, unbeschadet der Befugnis des Gerichts, die Erklärungen der Verfahrensbeteiligten, den Inhalt beigezogener Akten sowie das Ergebnis einer Beweisaufnahme frei zu würdigen (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2017 - 6 B 41.17 u. a., juris Rn. 12 m. w. N.).17 Hiervon ausgehend ist eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes nicht erkennbar.
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