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   BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16   

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BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16 (https://dejure.org/2017,30643)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2017 - 1 WB 11.16 (https://dejure.org/2017,30643)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 (https://dejure.org/2017,30643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Referenzgruppe für einen inzwischen in den Ruhestand versetzten Soldaten; Zuvorige Freistellung vom Dienst als Personalratsmitglied; Fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten; Maßgeblichkeit der Sachlage zu Beginn der Freistellung des ...

  • rewis.io

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive Versetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung einer Referenzgruppe für einen inzwischen in den Ruhestand versetzten Soldaten; Zuvorige Freistellung vom Dienst als Personalratsmitglied; Fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten; Maßgeblichkeit der Sachlage zu Beginn der Freistellung des ...

  • rechtsportal.de

    Bildung einer Referenzgruppe für einen inzwischen in den Ruhestand versetzten Soldaten; Zuvorige Freistellung vom Dienst als Personalratsmitglied; Fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten; Maßgeblichkeit der Sachlage zu Beginn der Freistellung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erledigte truppendienstliche Maßnahme - und der Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freigestellte Personalratsmitglieder bei der Bundeswehr - und die Referenzgrupe

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2017:290617B1WB11.16.0
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Mit seinem Eintritt in den Ruhestand kann der Antragsteller nicht mehr, auch nicht fiktiv (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 sowie unten II.2.a.), versetzt oder befördert werden.

    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24).

    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19).

    (b) Die Referenzgruppe weist die regelmäßig ("sollte") erforderliche Mindestgröße von zehn Mitgliedern auf (Nr. 501 Abs. 1 Satz 2 ZE B-1336/2; zur Bedeutung der Mindestgröße vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 36 ff.).

    Hinsichtlich des ursprünglich verfolgten Verpflichtungsbegehrens, fiktiv auf einen nach Besoldungsgruppe A 9 mZ bewerteten Dienstposten versetzt zu werden, ist mit der Versetzung des Antragstellers in den Ruhestand zum 31. März 2016 Erledigung eingetreten (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19).

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16

    Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19).

    Diese Spannbreite von rund 0, 44 Wertungspunkten entspricht dem Maßstab eines "wesentlich gleichen Eignungs- und Leistungsbilds" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 42).

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis ist auch insofern von Bedeutung, als eine bestehende Ermessensbindung durch eine hiervon abweichende Praxis aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 Rn. 29).

    Die in dem Beschwerdebescheid vom 2. März 2016 (Seite 7 f.) angeführten Gründe für die tatsächliche Verwaltungspraxis stellen sachgerechte, dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG entsprechende Erwägungen dar, die die Abweichung von dem Wortlaut der Verwaltungsvorschrift rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2007 - 1 WB 12.07 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 3 Rn. 29 und vom 10. April 2008 - 1 WDS-VR 2.08 - Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    aa) Nach dem Beschluss des Senats vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - juris Rn. 18 ff. ist die Bildung einer Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO).

    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu den damaligen Beurteilungsbestimmungen (ZDv 20/6) sind Unterschiede von bis zu einem halben Wertungspunkt (0,5) noch als geringfügig anzusehen, sodass die Leistungsbilder der betroffenen Soldaten als "im Wesentlichen gleich" angesehen werden können (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 - BVerwGE 117, 81 ).
  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 32 ff., vom 20. April 2016 - 1 WB 41.15 - juris Rn. 34 ff., vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 28 ff. und vom 4. Mai 2017 - 1 WB 5.16 - Rn. 19).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Allerdings besteht nach der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts kein Präjudizinteresse für eine ein Beförderungsbegehren betreffende Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wenn der Beamte einen Schadensersatzprozess vor den Verwaltungsgerichten nicht nur beabsichtigt, sondern bereits betreibt, weil sich die mit der Fortsetzungsfeststellungsklage zu klärenden Fragen auch in dem Schadensersatzprozess stellen und es deshalb an einem Rechtsschutzinteresse für die isolierte Fortsetzungsfeststellung fehlt (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 79 LS 1 und Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 37.08

    Personalrat; Vertrauensperson; Anhörung; Erörterung der Stellungnahme zu

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Anhörungsrecht der Vertrauensperson bzw. des Personalrats nach § 20 SBG nicht von dem materiellen Beteiligungstatbestand des § 23 SBG getrennt werden; eine Rechtsverletzung kann deshalb nicht isoliert in der Missachtung der Anhörungsvorschrift des § 20 SBG, sondern stets nur in der Verletzung des Anhörungsrechts in Verbindung mit einem materiellen Beteiligungstatbestand liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 1 WB 37.08 - Rn. 19 und vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 10 Rn. 11).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14

    Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Anhörungsrecht der Vertrauensperson bzw. des Personalrats nach § 20 SBG nicht von dem materiellen Beteiligungstatbestand des § 23 SBG getrennt werden; eine Rechtsverletzung kann deshalb nicht isoliert in der Missachtung der Anhörungsvorschrift des § 20 SBG, sondern stets nur in der Verletzung des Anhörungsrechts in Verbindung mit einem materiellen Beteiligungstatbestand liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 1 WB 37.08 - Rn. 19 und vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 10 Rn. 11).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
    Denn wiederum nach der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts muss ein freigestellter Soldat gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Bildung der Referenzgruppe in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 17).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17

    Beschwerde gegen die Bildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes

    Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 32 mit zahlreichen Nachweisen).

    Die Bildung der Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 unterlag nicht der Anhörungspflicht in Personalangelegenheiten gemäß §§ 21, 24 SBG (bis 1. September 2016: §§ 20, 23 SBG) (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 35).

    Da dieser zeitliche Bezugspunkt unveränderbar feststeht, ist es im Ergebnis unschädlich, wenn - wie vorliegend - die Referenzgruppenbildung erst lange Zeit nach Beginn der Freistellung abgeschlossen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 38).

    Es handelt sich hierbei - wie dem Senat aus einer in einem vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren angeforderten Amtlichen Auskunft sowie aus weiteren Verfahren bekannt ist - um eine generelle Verwaltungspraxis, die in allen Fällen der Verwendung auf gebündelten Dienstposten (hier: A 7 bis A 9) zur Anwendung kommt; maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) ist deshalb nicht der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift der Nr. 502 Abs. 1 Punkt 2 ZE B-1336/2, sondern die tatsächliche, generell geübte Verwaltungspraxis, die der Senat als sachgerecht und dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG entsprechend gebilligt hat (vgl. zum Ganzen näher BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots ist die in ständiger Praxis geübte tatsächliche Handhabung (BVerwG, Urteil vom 05.11.1999, 2 A 3/98, Rn. 10, juris; Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris; BGH, Beschluss vom 11.12.2018, EnVR 48/17, Rn. 21, juris).

    In gleicher Weise kann eine Ermessensbindung in Gestalt einer rein tatsächlichen Verwaltungspraxis - ohne Verstoß gegen Vertrauensschutzaspekte - aus sachgerechten Erwägungen für die Zukunft geändert werden, auch wenn die Betroffenen gegenüber der bisherigen Praxis benachteiligt werden (BVerwG, Urteil vom 05.11.1998, 2 A 3.98, Rn. 12, juris; Beschluss vom 29.06.2017, 1 WB 11/16, Rn. 40, juris; Beschluss vom 07.04.2000, 2 B 21.00, Rn. 2, juris; Beschluss vom 10.11.1993, BVerwG 1 WB 22.93; BVerwG, Beschluss vom 26.06.2007, 1 WB 12/07, Rn. 29, juris).

  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 47.22

    Änderung einer Referenzgruppe für einen inzwischen in den Ruhestand versetzten

    Damit ist zugleich die angefochtene Referenzgruppe gegenstandslos geworden, weil sie ihre Funktion, dem Antragsteller die Versetzung auf einen höher dotierten Dienstposten und eine entsprechende Beförderung zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 24 f. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 30.17 - juris Rn. 21).
  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 48/17

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die zweite

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots ist die in ständiger Praxis geübte tatsächliche Handhabung (BVerwG, Urteil vom 5. November 1999 - 2 A 3/98, ZBR 1999, 308, juris Rn. 10; Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11/16 Rn. 40).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17

    Neubildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied

    (2) Die Bildung der Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 unterliegt nicht der Anhörungspflicht in Personalangelegenheiten gemäß §§ 21, 24 SBG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 35).

    Es handelt sich hierbei - wie dem Senat aus einer in einem vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren angeforderten Amtlichen Auskunft sowie aus weiteren Verfahren bekannt ist - um eine generelle Verwaltungspraxis, die in allen Fällen der Verwendung auf gebündelten Dienstposten (hier: A 13/A 14) zur Anwendung kommt; maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) ist deshalb nicht der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift der Nr. 502 Abs. 1 Punkt 2 ZE B-1336/2, sondern die tatsächliche, generell geübte Verwaltungspraxis, die der Senat als sachgerecht und dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG 2016 entsprechend gebilligt hat (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff. sowie zuletzt Beschluss vom 23. Februar 2018 - 1 WB 6.17 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18

    Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European

    Der Antragsteller ist antragsbefugt, kann er sich doch zur Durchsetzung der seiner Förderung während der Beurlaubung im öffentlichen Interesse dienenden Verwaltungsvorschriften jedenfalls auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG berufen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 23, vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 40 und vom 3. August 2017 - 1 WB 28.16 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 22 Rn. 23).

    Dies folgt aus einer dem Senat in einem anderen Wehrbeschwerdeverfahren erteilten amtlichen Auskunft zur generellen Verwaltungspraxis bei gebündelten Dienstposten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 45 ff., vom 23. Februar 2018 - 1 WB 6.17 - juris Rn. 25 und vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 32.18

    Bildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied in

    Ein Tatbestand, der eine Beteiligung einer Vertrauensperson bzw. des Personalrats bei der Bildung eine Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied anordnet oder eröffnet, ist in dem abschließenden Katalog des § 24 Abs. 1 und 2 SBG nicht enthalten (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 35).

    Da dieser zeitliche Bezugspunkt unveränderbar feststeht, ist es im Ergebnis unschädlich, wenn - wie vorliegend - die Referenzgruppenbildung nach mehrfacher Korrektur erst lange Zeit nach Beginn der Freistellung abgeschlossen wird (BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

    Spätestens damit wird zugleich die angefochtene Referenzgruppe gegenstandslos, weil sie ihre Funktion, dem Antragsteller die Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 dotierten Dienstposten und eine entsprechende Planstelleneinweisung zu ermöglichen, nicht mehr erfüllen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 25 und 55).

    Der Antragsteller hat ein berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs dargelegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24 und vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 27).

  • FG Niedersachsen, 17.05.2018 - 6 K 10/17

    Führens des akademischen Titels "Dr." und Eintragung des Titels in das

    Bezugspunkt für die Geltung von Gewohnheitsrecht kann grundsätzlich auch eine ständige Übung der Verwaltung sein, die dann zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle verpflichtet (BGH-Beschluss vom 4. September 2013 XII ZB 526/12, NJW 2014, 387; BVerwG-Beschluss vom 29. Juni 2017 1 WB 11/16, juris).
  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 45/20

    EEG-Ausgleichsmechanismus

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots ist die in ständiger Praxis geübte tatsächliche Handhabung maßgeblich (BGH, RdE 2019, 172 Rn. 21 - Eigenkapitalzinssatz I; BVerwG, ZBR 1999, 308, juris Rn. 10; Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11/16, juris Rn. 40).
  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 44/20

    Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Verhältnis von

  • BVerwG, 03.08.2017 - 1 WB 28.16

    Benachteiligungsverbot; Beurteilungsbestimmungen; Größe der Referenzgruppe; Im

  • BVerwG, 17.01.2019 - 6 B 137.18

    Anspruch eines in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Schülers auf Erstattung seiner

  • BVerwG, 17.01.2019 - 6 B 138.18

    Erstattung von Schülerfahrkosten aufgrund des sog. "Pendler-Erlasses" bei Besuch

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 37.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung; Referenzgruppe

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20

    Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

  • VG Hamburg, 04.04.2022 - 17 E 1163/22

    Erfolgloser Eilantrag einer Unternehmerin auf Bewilligung und Auszahlung einer

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 31.18

    Fiktive Versetzung eines freigestellten Personalratsmitglieds auf einen

  • VG München, 20.06.2023 - M 5 K 20.2742

    Versorgungsbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Fachschul- bzw.

  • VG Potsdam, 11.07.2018 - 7 K 6456/17

    Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

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