Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16   

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BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16 (https://dejure.org/2018,23390)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2018 - 3 C 17.16 (https://dejure.org/2018,23390)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 (https://dejure.org/2018,23390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG) Nr. 882/2004 Art. 27 Abs. 4; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und 3; FlHygGebVO SL Ziffer C.1. der Anlage
    Amtliche Kontrolle; Ausbildungskosten; Bestimmtheitsgebot; Fleischuntersuchung; Gebührenerhebung; Mindestgebühr; Personalkosten; Verwaltungsabwicklung; Verwaltungskosten; Zitiergebot

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Kostenanteilen für die Löhne und Gehälter des Personals bei der Gebührenbemessung für amtliche Fleischuntersuchungen i.R.e. Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Vorlagebeschluss zur Höhe der Fleischuntersuchungsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Kostenanteilen für die Löhne und Gehälter des Personals bei der Gebührenbemessung für amtliche Fleischuntersuchungen i.R.e. Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 28
  • ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.03.2016 - C-112/15

    Kødbranchens Fællesråd - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    b) Mit Urteil vom 17. März 2016 - C-112/15 [ECLI:EU:C:2016:185], Koedbranchens Faellesrad - (Rn. 40) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, auf den Art. 27 dieser Verordnung verweist, dahin auszulegen ist, dass er ausschließlich die Löhne und Gehälter und die Kosten der Personen erfasst, die tatsächlich an der Ausführung der amtlichen Kontrollen beteiligt sind.

    Im Urteil vom 17. März 2016 - C-112/15, Koedbranchens Faellesrad - (Rn. 20) hat der Gerichtshof die im dortigen Ausgangsfall bestehende nationale Bestimmung zur Berücksichtigung von Verwaltungskosten im Übrigen nicht beanstandet.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    b) Diese Gebührenerhebung findet in § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 in der Fassung des Gesetzes vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530) i.V.m. § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes vom 16. Juli 1997 in der Fassung des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. S. 1420) eine gesetzliche Grundlage, die den auch für landesgesetzliche Verordnungsermächtigungen geltenden Bestimmtheitsanforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 56 m.w.N.) genügt.
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    Gegen das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verstößt die Gebührenverordnung schon deshalb nicht, weil es sich nicht auf die unionsrechtlichen Vorgaben erstreckt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 u.a. - BVerfGK 17, 273 ); zum Anderen wäre den Anforderungen mit der hier vorliegenden Benennung im Vorspruch der streitigen Rechtsverordnung Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63 u.a. - BVerfGE 20, 283 ).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 1.12

    Fleischuntersuchung; Fleischhygiene; Gebühr; Gebührenerhebung; Bemessung von

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats folgt aus Anhang VI Nr. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 darüber hinaus, dass bei der Gebührenerhebung auch die Kosten berücksichtigt werden dürfen, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrollen einschließlich der Gebührenerhebung entstehen (BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 Rn. 26 und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    Es begegnet keinen Bedenken, dass der Gesetzgeber die verbleibenden Einzelheiten der Gebührenbemessung - einschließlich der Entscheidung, ob und gegebenenfalls wie von der unionsrechtlich eingeräumten Möglichkeit, von den Pauschalgebühren abzuweichen (vgl. Art. 27 Abs. 4 Buchst. b der Verordnung Nr. 882/2004), Gebrauch gemacht werden soll - dem Verordnungsgeber überlassen hat (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 7.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 33 Rn. 13 zur Vorgängerrichtlinie 85/73/EWG).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    Gegen das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verstößt die Gebührenverordnung schon deshalb nicht, weil es sich nicht auf die unionsrechtlichen Vorgaben erstreckt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 u.a. - BVerfGK 17, 273 ); zum Anderen wäre den Anforderungen mit der hier vorliegenden Benennung im Vorspruch der streitigen Rechtsverordnung Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63 u.a. - BVerfGE 20, 283 ).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-519/16

    Superfoz - Supermercados - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    Bei all diesen Positionen handelt es sich um Kosten, die den Mitgliedstaaten aus der Durchführung der Kontrollen in den Unternehmen des Lebensmittelsektors tatsächlich entstehen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-519/16 [ECLI:EU:C:2017:601], Superfoz - Rn. 33).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 3 C 17.16
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats folgt aus Anhang VI Nr. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 darüber hinaus, dass bei der Gebührenerhebung auch die Kosten berücksichtigt werden dürfen, die der zuständigen Behörde durch die verwaltungsmäßige Erfassung und Abwicklung der amtlichen Kontrollen einschließlich der Gebührenerhebung entstehen (BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 3 C 20.11 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 31 Rn. 26 und vom 25. April 2013 - 3 C 1.12 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 32 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 03.09.2020 - 3 C 4.20

    Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in Fleischuntersuchungsgebühr

    Durch Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 35) hat der erkennende Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob bei den nach Art. 27 Abs. 2 und 4 i.V.m. Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erhobenen Gebühren Kostenanteile für die Löhne und Gehälter des Personals berücksichtigt werden dürfen, das zur Verwaltungsabwicklung und Gebührenerhebung der durchgeführten amtlichen Kontrollen eingesetzt wird.

    Die vom Senat mit Vorlagebeschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 - (Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 35) zur Vorabentscheidung gestellte Frage lässt sich anhand dieser Ausführungen hinreichend sicher beantworten.

  • BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19

    Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/ Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 20.05.2019 - 3 B 3.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 9.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 8.19

    Unionsrechtliche Vorgaben zur Erhebung von Gebühren für amtliche

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 6.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 5.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 7.19

    Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; Festsetzung einer

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 4.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 10.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen;

    Das unionsrechtlich harmonisierte Finanzierungssystem für amtliche Kontrollen soll einerseits eine angemessene Finanzausstattung der für die amtlichen Kontrollen zuständigen Behörden sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 3 C 17.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0] - juris Rn. 22); es bezweckt andererseits Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die sich aus der Anwendung von je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Regeln ergeben könnten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 1999 - C-374/97 [ECLI:EU:C:1999:397], Feyrer - Rn. 40; vgl. zum zusätzlichen Ziel der Transparenz EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - C-270/07 [ECLI:EU:C:2009:168], Kommission/Deutschland - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 3 C 22.20

    Darlegen der erforderlichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 9 A 3443/18
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2020 - 3 C 17.16, 3 C 17.16 (3 C 4/20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,2249
BVerwG, 07.02.2020 - 3 C 17.16, 3 C 17.16 (3 C 4/20) (https://dejure.org/2020,2249)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2020 - 3 C 17.16, 3 C 17.16 (3 C 4/20) (https://dejure.org/2020,2249)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - 3 C 17.16, 3 C 17.16 (3 C 4/20) (https://dejure.org/2020,2249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,2249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:BVerwG:2018:280618B3C17.16.0
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-477/18

    Exportslachterij J. Gosschalk

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2020 - 3 C 17.16
    Dieser Beschluss ist auf die Anfrage des Gerichtshofs und nach Anhörung der Beteiligten aufzuheben, weil die Frage durch das den Beteiligten bekannte Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019 in den verbundenen Rechtssachen C-477/18 und C-478/18 geklärt ist.
  • EuGH - C-478/18 (anhängig)

    Compaxo Vlees Zevenaar u.a.

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2020 - 3 C 17.16
    Dieser Beschluss ist auf die Anfrage des Gerichtshofs und nach Anhörung der Beteiligten aufzuheben, weil die Frage durch das den Beteiligten bekannte Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2019 in den verbundenen Rechtssachen C-477/18 und C-478/18 geklärt ist.
  • EuGH, 17.03.2016 - C-112/15

    Kødbranchens Fællesråd - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2020 - 3 C 17.16
    Die Auslegungszweifel, die mit dem Urteil vom 17. März 2016 - C-112/15, Koedbranchens Faellesrad [ECLI:EU:C:2016:185] - begründet worden waren, hat der Gerichtshof ausgeräumt.
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