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   BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18   

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https://dejure.org/2019,29043
BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18 (https://dejure.org/2019,29043)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2019 - 1 WNB 7.18 (https://dejure.org/2019,29043)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 (https://dejure.org/2019,29043)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 117
  • ECLI:DE:BVerwG:2019:150719B1WNB7.18.0
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung des entsprechenden Teils der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - juris Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6).

    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).

  • BVerwG, 16.05.2018 - 1 WNB 4.17

    Möglichkeit der Stützung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO, wenn in dem angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 WNB 4.17 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 14.12.2015 - 2 BvR 3073/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Eine Nachforschungspflicht des Berechtigten, ob sich der Gegner geäußert hat, besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 - BVerfGE 50, 381 sowie Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 1 WNB 2.18

    Abhilfeentscheidung; Nichtentscheidung über einen Sachantrag; Nichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Der Senat macht von der nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 133 Abs. 6 VwGO eröffneten Möglichkeit Gebrauch, den Rechtsstreit unter Aufhebung des entsprechenden Teils der angefochtenen Entscheidung an das erstinstanzlich zuständige Truppendienstgericht zurückzuverweisen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 1 WNB 2.18 - juris Rn. 8 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Um zu gewährleisten, dass eine Partei sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung effektiv äußern kann, muss das streitentscheidende Gericht auch alle Äußerungen, Anträge und Stellungnahmen den anderen Beteiligten bekannt geben (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1979 - 1 BvR 232/78 - BVerfGE 50, 280 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung erklären zu können (BVerfG, Beschluss vom 24. März 1982 - 2 BvH 1/82, 2 BvH 2/82, 2 BvR 233/82 - BVerfGE 60, 175 ).
  • BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77

    Nachreichen der Vertretungsvollmacht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren -

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Eine Nachforschungspflicht des Berechtigten, ob sich der Gegner geäußert hat, besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1979 - 1 BvR 1085/77 - BVerfGE 50, 381 sowie Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalles ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich - über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus - auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.07.2009 - 1 WB 18.08

    Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Wahlanfechtung; Wählerverzeichnis; Wahlrecht;

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht als kontradiktorischer Parteiprozess ausgestaltet ist und formelle Beteiligtenstellungen nicht kennt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 WB 18.08 - BVerwGE 134, 228 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 10.21

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge (hier: Fehlen eines

    Zwar kann die unterbliebene Übersendung von Schriftsätzen einschließlich ihrer Anlagen eine Gehörsverletzung begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - Buchholz 310 § 86 Abs. 4 VwGO Nr. 2 Rn. 3 ff.).

    Aus diesem Grund greift auch die auf die unterbliebene Versendung der nicht anonymisierten Stellungnahme bezogene Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK) nicht durch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - Buchholz 310 § 86 Abs. 4 VwGO Nr. 2 Rn. 5).

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 6.18

    Rechtsbeschwerde in einem Wahlanfechtungsverfahren; Verletzung des rechtlichen

    Hiernach sind nach § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO und ergänzend nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 86 Abs. 4 Satz 3 VwGO zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung Stellung nehmende Schriftsätze insbesondere von im vorgerichtlichen Verfahren beteiligten Behörden dem Antragsteller zu übersenden, damit dieser über alle vom Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigten Tatsachendarstellungen, Würdigungen vorliegender Beweismittel und Rechtsauffassungen informiert ist und über die Notwendigkeit einer weiteren Stellungnahme hierzu entscheiden kann (BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - Rn. 5).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 1 WNB 14.22
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung erklären zu können (vgl. zum gesamten Folgenden BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - juris Rn. 4 f. mit zahlreichen Nachweisen zur Rspr. des BVerfG; vgl. ferner Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - NZWehrr 2018, 251 ).
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