Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14353
BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18 (https://dejure.org/2019,14353)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2019 - 6 C 8.18 (https://dejure.org/2019,14353)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 (https://dejure.org/2019,14353)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14353) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1; PassG § ... 7 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3, § 7 Abs. 2, § 8; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 1, § 139 Abs. 3 Satz 4; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 1, § 39 Abs. 1, § 39 Abs. 2 Nr. 2; 4. Zusatzprotokoll zur EMRK Art. 2
    Ausreisefreiheit; Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes; Dauerverwaltungsakt; Entführung von deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan; Erpressung der Bundesrepublik Deutschland durch die Entführer von deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 7 Abs 1 Nr 1 Alt 3 PaßG 1986, § 7 Abs 2 PaßG 1986, § 8 PaßG 1986, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes als Dauerverwaltungsakt hinsichtlich Ankommens auf die Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt d...

  • doev.de PDF

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes

  • rewis.io

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1, PassG § ... 7 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3, PassG § 7 Abs. 2, PassG § 8, VwGO § 113 Abs. 1 S. 4, VwGO § 114 S. 1, VwGO § 139 Abs. 3 S. 4, VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 1, VwVfG § 39 Abs. 1, VwVfG § 39 Abs. 2 Nr. 2
    Reisepass, Pass, deutscher Reisepass, Ausreisefreiheit, Reisefreiheit, Beschränkung des Geltungsbereiches, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, Gefahrenabwehr, Passverfügung, Passverfügung, Sicherheitslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreisefreiheit; Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes; Dauerverwaltungsakt; Entführung von deutschen Staatsangehörigen in Afghanistan; effektive Gefahrenabwehr im Passrecht; Erpressung der Bundesrepublik Deutschland durch die Entführer von deutschen ...

  • rechtsportal.de

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes als Dauerverwaltungsakt hinsichtlich Ankommens auf die Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung für dessen Rechtmäßigkeit; Sicherung der Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit der für ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach Afghanistan

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach Afghanistan

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die geplante Reise nach Afghanistan - und der Reisepass

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reiseverbot für humanitäre Helferin: Wer entführt werden könnte, darf nicht ausreisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Passes

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 GG; § 113 VwGO; §§ 7, 8 PassG; 4. ZP zur EMRK

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 251
  • NJW 2019, 3536
  • NVwZ 2020, 167
  • ECLI:DE:BVerwG:2019:290519U6C8.18.0
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz den im außenpolitischen Bereich zum politischen Handeln berufenen Organen - insbesondere der Bundesregierung - einen breiten Raum politischen Ermessens, das heißt einen sehr weiten Spielraum im Hinblick auf die Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte und die Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1975 - 1 BvR 274/72 u.a. - BVerfGE 40, 141 und vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ).

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass auch in Bezug auf die Pflicht zur Gewährung von Auslandsschutz ein weiter Ermessensspielraum der verantwortlichen Entscheidungsträger besteht (zur Gewährung von Auslandsschutz insgesamt: BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1975 - 1 BvR 274/72 u.a. - BVerfGE 40, 141 und vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Entscheidend für die Erfüllung des formellen Begründungserfordernisses ist wie allgemein, so auch bei passgerichteten Verfügungen, dass der Adressat in die Lage versetzt wird, seine Rechte sachgemäß zu verteidigen (für das Passrecht: BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ).

    Es muss sich um Belange handeln, die in ihrer Erheblichkeit den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit nach der ersten bzw. zweiten Alternative des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG wenn auch nicht gleich-, so doch nahekommen, und die so gewichtig sind, dass sie der freiheitlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland aus zwingenden staatspolitischen Gründen vorangestellt werden müssen (grundlegend zu der im wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 7 Abs. 1 Buchst. a PassG 1952: BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 im Anschluss an das seinerzeit mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1956 - 1 C 41.55 - BVerwGE 3, 171 ).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Denn auch für Dauerverwaltungsakte beantwortet sich die Frage nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage vorrangig nach dem materiellen Fachrecht (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 ; Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 S. 7; Rennert, DVBl 2019, 593 ).

    In dieser Vorschrift ist eine Trennung der Verfahren betreffend die Beschränkung und die Neuerteilung eines Passes in ähnlicher Weise angelegt, wie sie für den Bereich der Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 6 GewO in Gestalt der Unterscheidung zwischen Untersagungsverfahren und Wiedergestattungsverfahren zum Ausdruck gelangt (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 ; Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 S. 8).

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Denn auch für Dauerverwaltungsakte beantwortet sich die Frage nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage vorrangig nach dem materiellen Fachrecht (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 ; Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 S. 7; Rennert, DVBl 2019, 593 ).

    In dieser Vorschrift ist eine Trennung der Verfahren betreffend die Beschränkung und die Neuerteilung eines Passes in ähnlicher Weise angelegt, wie sie für den Bereich der Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 6 GewO in Gestalt der Unterscheidung zwischen Untersagungsverfahren und Wiedergestattungsverfahren zum Ausdruck gelangt (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 ; Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 S. 8).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt das Grundgesetz den im außenpolitischen Bereich zum politischen Handeln berufenen Organen - insbesondere der Bundesregierung - einen breiten Raum politischen Ermessens, das heißt einen sehr weiten Spielraum im Hinblick auf die Einschätzung außenpolitisch erheblicher Sachverhalte und die Zweckmäßigkeit möglichen Verhaltens (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1975 - 1 BvR 274/72 u.a. - BVerfGE 40, 141 und vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ).

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass auch in Bezug auf die Pflicht zur Gewährung von Auslandsschutz ein weiter Ermessensspielraum der verantwortlichen Entscheidungsträger besteht (zur Gewährung von Auslandsschutz insgesamt: BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 1975 - 1 BvR 274/72 u.a. - BVerfGE 40, 141 und vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 40.07

    Abschlussbetriebsplan; verantwortliche Person; Unternehmer; gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    In dem spezialgesetzlich geregelten ordnungsrechtlichen Bereich des Passrechts können Grundsätze des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts - mithin auch diejenigen über die Störerhaftung - nur insoweit (ergänzende) Anwendung finden, als das Passgesetz keine eigenständige und abschließende Regelung enthält (zum spezialgesetzlichen Ausschluss der allgemeinen Störerhaftungsregeln: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 7 C 40.07 - Buchholz 406.27 § 58 BBergG Nr. 1 Rn. 8; Götz/Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl. 2017, § 9 Rn. 8).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Denn der von § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG geforderte Zurechnungszusammenhang wird nicht dadurch unterbrochen, dass die Gefährdung erst durch afghanische Aufständische mittels Entführung der Klägerin und anschließender Erpressung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Grundsätze des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts über die Störerhaftung unmittelbar verursacht worden wäre (zu der Theorie der unmittelbaren Verursachung als Zurechnungsprinzip im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 - juris Rn. 4; aus der Literatur etwa: Götz/Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    In der erstgenannten Hinsicht kann es für die Feststellung der maßgeblichen Sachlage und der aus ihr abzuleitenden Prognose nur auf den Sach- und Erkenntnisstand in dem Zeitpunkt ankommen, in dem die Maßnahme getroffen wurde (für das Gefahrenabwehrrecht allgemein: BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 und vom 1. Juli 1975 - 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).
  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    Es hat insbesondere das berechtigte Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bescheids zutreffend unter Verweis auf eine bestehende Wiederholungsgefahr und damit auf eine der anerkannten Fallgruppen, in denen das genannte Interesse typischerweise gegeben ist (vgl. dazu etwa: BVerwG, Urteil vom 29. März 2017 - 6 C 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:290317U6C1.16.0] - BVerwGE 158, 301 Rn. 29 m.w.N.), bejaht.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18
    In der erstgenannten Hinsicht kann es für die Feststellung der maßgeblichen Sachlage und der aus ihr abzuleitenden Prognose nur auf den Sach- und Erkenntnisstand in dem Zeitpunkt ankommen, in dem die Maßnahme getroffen wurde (für das Gefahrenabwehrrecht allgemein: BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 und vom 1. Juli 1975 - 1 C 35.70 - BVerwGE 49, 36 ).
  • BVerwG, 22.02.1956 - I C 41.55

    Anspruch auf Verlängerung eines Reisepasses - Gefährdung der inneren oder äußeren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 19 A 2097/14

    Klage eines Salafisten gegen Passentziehung ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - 19 B 59/14

    Begründung des Verdachts durch konkrete Tatsachen der Gefährdung von sonstigen

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Der Zeitpunkt, auf den bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen ist, richtet sich in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 13 und vom 29. Mai 2019 - 6 C 8.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:290519U6C8.18.0] - BVerwGE 165, 251 Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage richtet sich regelmäßig nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2019 - 6 C 8.18 - juris Rn. 16; U.v. 30.10.1969 - VIII C 112.67 u.a. - BVerwGE 34, 155 = juris Rn. 12; Schübel-Pfister a.a.O. § 113 Rn. 55 m.w.N.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/vonAlbedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Auflage 2018, § 113 Rn. 34, 37; Riese in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2019, § 113 Rn. 236).

    Aus dem materiellen Recht ergibt sich auch kein anderer Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung, denn in den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist kein Verfahren normiert, wie die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wiedererlangt oder eine diesbezügliche Untersagungsverfügung wieder aus der Welt geschafft werden kann, wie dies z.B. bei einer Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 6 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) und bei einer Beschränkung eines Passes in § 7 Abs. 2 Satz 3 des Passgesetzes (PassG) geregelt ist und das eine Abweichung von der Grundregel bei Dauerverwaltungsakten rechtfertigen würde (vgl. zur Gewerbeuntersagung BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 Leitsatz 2; zur Beschränkung eines Passes BVerwG, U.v. 29.5.2019 - 6 C 8.18 - InfAuslR 2019, 404 Rn. 16 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2019 - 11 LB 642/18

    Anfechtungsklage; Dauerverwaltungsakt; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; GbR;

    Der maßgebliche Zeitpunkt, auf den im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung eines Verwaltungsakts für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen ist, richtet sich in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 16; dasselbe, Urt. v. 29.3.1996 - 1 C 28/94 -, juris, Rn. 15; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, juris, Rn. 35, jeweils m.w.N.).

    Auch für Dauerverwaltungsakte beantwortet sich die Frage nach der maßgeblichen Sach- und Rechtslage vorrangig nach dem materiellen Fachrecht (BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 16; Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, juris, Rn. 35, jeweils m.w.N.).

    Zwar sieht § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TierSchG, anders als § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG, kein getrenntes Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren vor, aus dem ggf. Rückschlüsse auf den entscheidungserheblichen Zeitpunkt gewonnen werden können (vgl. zu derartigen Konstellationen, in denen ein getrenntes Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren vorgesehen ist: Senatsurt. v. 20.4.2016 - 11 LB 29/15 -, juris, Rn. 35, zu § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG; BVerwG, Urt. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 -, juris, Rn.15, zu § 35 GewO; BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 18, zu § 7 PassG).

    In der erstgenannten Hinsicht kann es für die Feststellung der maßgeblichen Sachlage und der aus ihr abzuleitenden Prognose nur auf den Sach- und Erkenntnisstand in dem Zeitpunkt ankommen, in dem die Maßnahme getroffen wurde (BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 18; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris, Rn. 3; insges. zum Gefahrenabwehrrecht: BVerwG, Urt. v. 26.2.1974 - 1 C 31/72 - juris, Rn. 38; Senatsurt. v. 26.4.2018 - 11 LC 288/16 -, juris, Rn. 31, jeweils m.w.N.).

    Ebenso hat sich die gerichtliche Nachprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung, sofern sich - wie hier - aus dem materiellen Recht nichts Abweichendes ergibt, nach Maßgabe des § 114 Satz 1 VwGO auf den Zeitpunkt der Ausübung des Ermessens zu beziehen (BVerwG, Urt. v. 29.5.2019 - 6 C 8/18 -, juris, Rn. 18; dasselbe, Urt. v. 27.3.2019 - 6 C 2/18 -, juris, Rn. 10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht