Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe zur Deckung der Sozialhilfekosten; Berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 67 Abs 2 EStG, § 62 EStG, § 74 Abs 1 EStG 2009, § 63 EStG 2009
Kindergeld: Qualifizierung der Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz - Durcherkennen des Gerichts bei Ermessensentscheidung hinsichtlich Abzweigung an Sozialhilfeträger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe zur Deckung der Sozialhilfekosten; Berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes
- rechtsportal.de
Abzweigung von Kindergeld an den Träger der Sozialhilfe zur Deckung der Sozialhilfekosten; Berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds; Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Einbeziehung der "Conterganrente" in die eigenen Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, behinderten Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kindergeld auch bei Conterganrente
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Conterganrente schließt Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind nicht aus
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.03.2017)
Kindergeld: Conterganrente zählt nicht zum Einkommen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz schließen Kindergeldanspruch für behindertes Kind nicht aus - Conterganrenten sind kindergeldrechtlich nicht als Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Kinder
- Berücksichtigung behinderter Kinder
Papierfundstellen
- ECLI:DE:FGBW:2016:1109.12K2756.16.0A
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 13.04.2016 - III R 28/15
Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Dem steht nicht entgegen, dass es im Übrigen nicht mehr auf die Höhe der Einnahmen und Bezüge des Kinds ankommt (…vgl. BFH vom 16.3.2015 XI B 109/14, BFH/NV 2015, 1005; BFH vom 13.4.2016 III R 28/15, BStBl. II 2016, 648).Der Lebensbedarf des Kinds A.X. besteht aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) in Höhe des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG (BFH vom 13.4.2016 III R 28/15, BStBl. II 2016, 648) von 8.130 EUR jährlich, also 677, 50 EUR monatlich (2013), und 8.354 EUR jährlich, also 696, 17 EUR monatlich (2014), sowie dem behinderungsbedingten Mehrbedarf.
Zum anderen handelt es sich bei der Conterganrente sowie der Sonderzahlung um Schmerzensgeld mit der Folge, dass die Leistungen nicht zu berücksichtigen sind, da sie nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kinds bestimmt oder geeignet sind (vgl. BFH vom 13.4.2016 III R 28/15, BStBl. II 2016, 648).
Insbesondere aus der o.g. Grundsatzentscheidung des BGH leitet der BFH ab, dass Schmerzensgeld bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines behinderten Kindes nicht zu berücksichtigen ist (BFH vom 13.4.2016 III R 28/15, BStBl. II 2016, 648).
- BGH, 16.07.2014 - XII ZB 164/14
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei Bezug einer Conterganrente
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Aufgrund dieses Gesetzeszweckes habe der Bundesgerichtshof -BGH- in seinem Beschluss vom 16.7.2014 XII ZB 164/14 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ- 2014, 1619) die Anrechenbarkeit für den Versorgungsausgleich ausgeschlossen und entschieden, dass es trotz der mittlerweile nicht unerheblichen Leistungen nach dem ContStifG nicht möglich sei, von der Durchführung des Versorgungsausgleichs mit der Begründung abzusehen, dass die ausgleichsberechtigte Person bereits mit ihrer Conterganrente ausreichend versorgt sei.Die Conterganrente wird "aus Entschädigungsgründen gezahlt" (BGH vom 16.7.2014 XII ZB 164/14, FamRZ 2014, 1619).
Die Conterganrente gehört (nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung) zu den Sozialleistungen, die für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens gewährt werden und bei denen gemäß § 1610a BGB bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruches vermutet wird, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen (BGH vom 16.7.2014 XII ZB 164/14, FamRZ 2014, 1619 mit Verweis auf die zivilrechtliche Kommentierung wie z.B. Palandt/Brudermüller, BGB, § 1610a Rn. 3).
- BFH, 23.02.2006 - III R 65/04
Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Die Voraussetzungen für eine Abzweigung seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 23.2.2006 III R 65/04, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2008, 753 auch dann erfüllt, wenn der Kindergeldberechtigte in geringem Umfang Unterhaltsleistungen erbringe.Lediglich dann, wenn die Leistungen mindestens so hoch sind wie das Kindergeld, wird eine Abzweigung nicht als ermessensgerecht angesehen (BFH vom 23.2.2006 III R 65/04, BStBl. II 2008, 753).
Unterhaltsleistungen, die nicht die Höhe des Kindergelds erreichen, sind danach bei der Ermessensausübung zu beachten (BFH vom 23.2.2006 - III R 65/04, BStBl. II 2008, 753).
- BFH, 03.07.2014 - III R 41/12
Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Erscheint nur eine Entscheidung ermessensgerecht, so ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Beklagten zu setzen (BFH vom 3.7.2014 III R 41/12, BFH/NV 2015, 85).Dies gilt auch bei geringen Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten (BFH vom 3.7.2014 - III R 41/12).
- BFH, 05.02.2015 - III R 31/13
Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes - Antragsbefugnis und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Aus der Antragsbefugnis folgt zugleich die Klagebefugnis in einem finanzgerichtlichen Verfahren, in dem die Rechtmäßigkeit eines Kindergeldablehnungsbescheids (vgl. BFH vom 5.5.2015 III R 31/13, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2015, 1005) bzw. einer Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Abzweigung streitig ist.So deckt z.B. nach der Rechtsprechung des BFH das Blindengeld den durch die Blindheit verursachten Mehrbedarf ab (BFH vom 5.2.2015 III R 31/13, BStBl. II 2015, 1017).
- BFH, 16.03.2015 - XI B 109/14
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Dem steht nicht entgegen, dass es im Übrigen nicht mehr auf die Höhe der Einnahmen und Bezüge des Kinds ankommt (vgl. BFH vom 16.3.2015 XI B 109/14, BFH/NV 2015, 1005; BFH vom 13.4.2016 III R 28/15, BStBl. II 2016, 648).Infolgedessen entfällt ein Kindergeldanspruch, wenn das behinderte Kind auf elterliche Unterstützung nicht mehr angewiesen ist (BFH vom 16.3.2015 XI B 109/14, BFH/NV 2015, 1005).
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02
Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Sind die Leistungen nach dem ContStifG nicht zu berücksichtigen, kommt es nicht darauf an, wann die Sonderzahlung geleistet worden ist und ob diese überhaupt als Bezug zu berücksichtigen oder als Vermögen nicht anzusetzen ist (vgl. BFH vom 19.8.2002 VIII R 17/02, BStBl. II 2003, 88; BFH vom 19.8.2002 VIII R 51/01, BStBl. II 2003, 91). - BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01
Berücksichtigung behinderter Kinder
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Sind die Leistungen nach dem ContStifG nicht zu berücksichtigen, kommt es nicht darauf an, wann die Sonderzahlung geleistet worden ist und ob diese überhaupt als Bezug zu berücksichtigen oder als Vermögen nicht anzusetzen ist (vgl. BFH vom 19.8.2002 VIII R 17/02, BStBl. II 2003, 88; BFH vom 19.8.2002 VIII R 51/01, BStBl. II 2003, 91). - BVerwG, 19.06.2014 - 10 C 1.14
Anpassungspflicht Gesetzgeber; Contergangeschädigte; Conterganrente; …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Sie gewähren insoweit Zusatzleistungen (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- vom 19.6.2014 10 C 1/14, Sammlung der Entscheidungen des BVerwG -BVerwGE- 150, 44). - BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Das Stiftungsgesetz ist dadurch gekennzeichnet, dass es eine Gruppe von Schadensfällen dem allgemeinen privatrechtlichen Ordnungssystem entzieht und einer gesetzlichen Sonderregelung unterstellt.Darüber hinaus soll das Gesetz Behinderten durch Förderung anderer Maßnahmen Hilfe gewähren, um ihre Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern (so BVerfG vom 8.7.1976 1 BvL 19/75, 1 BvL 20/75 und 1 BvL 148/75, BVerfGE 42, 263). - FG München, 29.06.2015 - 7 K 2184/13
Abzweigung Kindergeld
- BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97
Volljährige behinderte Kinder
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02
Selbstunterhalt eines behinderten Kindes
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …
- BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …
Die Conterganrente ist dementsprechend nicht wie andere Sozialleistungen (etwa nach dem Sozialgesetzbuch Zweites oder Zwölftes Buch) zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juni 2014 - 10 C 1.14 - BVerwGE 150, 44 Rn. 34 m.w.N.); vielmehr kommt ihr im Wesentlichen eine Entschädigungsfunktion für die Betroffenen zu, die dem Ausgleich der durch die Schäden entgangenen Lebensmöglichkeiten dient (LSG Essen…, Urteil vom 3. Dezember 2020 - L 6 AS 1651/17 [ECLI:DE:LSGNRW:2020:1203.L6AS1651.17.00] - juris Rn. 69; FG Stuttgart, Urteil vom 9. November 2016 - 12 K 2756/16 [ECLI:DE:FGBW:2016:1109.12K2756.16.0A] - juris Rn. 33).Diese Funktion der Conterganrente, die insbesondere mit Blick auf ihren Entstehungsgrund Übereinstimmungen mit dem Schmerzensgeld aufweist (vgl. FG Stuttgart, Urteil vom 9. November 2016 - 12 K 2756/16 - juris Rn. 33 ff.), verleiht ihr eine Sonderstellung (vgl. zur Sonderstellung des Schmerzensgeldes: BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05 [ECLI:DE:BVerfG:2006:rs20060711.1bvr029305] - BVerfGE 116, 229 ).