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   FG Köln, 27.06.2018 - 3 K 870/17   

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https://dejure.org/2018,26170
FG Köln, 27.06.2018 - 3 K 870/17 (https://dejure.org/2018,26170)
FG Köln, Entscheidung vom 27.06.2018 - 3 K 870/17 (https://dejure.org/2018,26170)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 3 K 870/17 (https://dejure.org/2018,26170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Absagen von Kollegen zur Weihnachtsfeier

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Können kurzfristige Absagen für Weihnachtsfeier die feiernden Kollegen steuerlich belasten?

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1a
    Ermittlung des Umfangs der einem Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gewährten lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen; Abstellung auf die Anzahl der teilnehmenden oder der tatsächlich angemeldeten Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Weihnachtsfeier und die Lohnsteuer: Sagen Teilnehmer ab, zahlen nicht die Feiernden

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsveranstaltung: Absagen gehen nicht zulasten der Feiernden

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer | Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung gehen nicht zulasten der tatsächlich Feiernden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter-Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Absagen von Kollegen zur Weihnachtsfeier

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Können kurzfristige Absagen für Weihnachtsfeier die feiernden Kollegen steuerlich belasten?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Steuertipp: Aufteilung der Kosten bei Betriebsveranstaltungen, wenn Teilnehmer absagen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Betriebsveranstaltung: Kommt es auf teilnehmende oder eingeladene Arbeitnehmer an?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Trotz Absagen (steuerlich) ungetrübte Feier

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    No-Show-Kosten bei Betriebsveranstaltungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Absagen zur Weihnachtsfeier

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2277
  • ECLI:DE:FGK:2018:0627.3K870.17.00
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 29.04.2021 - VI R 31/18

    Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.06.2018 - 3 K 870/17 aufgehoben.

    Es beantragt, das Urteil des FG Köln vom 27.06.2018 - 3 K 870/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2019 - 7 K 7250/15

    Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer -

    80 dd) Es kann dahingestellt bleiben, ob der den Zuwendungsempfängern zuzurechnende Vorteil auf die Aufwendungen pro Sitz bei Vollauslastung zu begrenzen ist (in Anknüpfung an die Auffassung des FG Köln [Urteil vom 27.06.2018 3 K 870/17, EFG 2018, 1647, Revision anhängig unter dem Az. VI R 31/18], nach der sog. No-Show-Kosten für Arbeitnehmer, die kurzfristig ihre zunächst zugesagte Teilnahme an einer lohnsteuerpflichtigen Betriebsveranstaltung abgesagt hatten, nicht den übrigen Teilnehmern zugerechnet werden können).

    Abweichend von den Verhältnissen im Streitfall war im Fall des FG Köln (Urteil vom 27.06.2018 3 K 870/17, EFG 2018, 1647) für eine Einzelveranstaltung eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern angemeldet und zum Gegenstand der Kalkulation des Dienstleisters gemacht worden.

  • FG Hamburg, 05.12.2019 - 5 K 222/18

    Kein Vorsteuerabzug für eine betriebliche Weihnachtsfeier ("Koch-Event") bei

    Daher kann dahinstehen, ob für die Ermittlung der 110 ?-Grenze die Zahl der angemeldeten oder der teilnehmenden Personen maßgeblich ist (vgl. zum Einkommensteuerrecht FG Köln, Urteil vom 27. Juni 2018, 3 K 870/17, DStR 2018, 2199 m.w.N.; Revision eingelegt, Az. des BFH VI R 31/18).
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