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   FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16 E   

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https://dejure.org/2018,32728
FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16 E (https://dejure.org/2018,32728)
FG Münster, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 K 3215/16 E (https://dejure.org/2018,32728)
FG Münster, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 K 3215/16 E (https://dejure.org/2018,32728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung mit ganzer Familie?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung auch bei langjährig am Beschäftigungsort zusammen lebenden Ehegatten mit Kind

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Erstes Urteil zur finanziellen Beteiligung am Haushalt nach Reisekostenreform 2014

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Doppelter Haushalt: Anerkennung trotz langjährigem Zusammenlebens am Arbeitsort

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Wo war der Mittelpunkt? - Ehepaar mit Kind erstritt sich doppelte Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1793
  • ECLI:DE:FGMS:2018:0926.7K3215.16E.00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Allein das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am Beschäftigungsort führt für sich genommen jedoch noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts (BFH-Beschlüsse vom 9.7.2008 VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000 und vom 9.2.2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

    In der Regel verlagert sich aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH-Urteil vom 8.10.2014 VI R 16/14, BStBl. II 2015, 511; BFH-Beschlüsse vom 9.2.2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    "Hausstand" im Sinne dieser Vorschrift ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (BFH-Urteil vom 14.6.2007 VI R 60/05, BStBl. II 2007, 890).
  • BFH, 09.07.2008 - VI B 4/08

    Doppelte Haushaltsführung bei Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Allein das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten am Beschäftigungsort führt für sich genommen jedoch noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts (BFH-Beschlüsse vom 9.7.2008 VI B 4/08, BFH/NV 2008, 2000 und vom 9.2.2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30.10.2008 VI R 10/07, BStBl. II 2009, 153).
  • BFH, 30.07.2009 - VI R 13/08

    Doppelte Haushaltsführung durch alleinstehenden Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Ein eigener Hausstand erforderte nach der Rechtsprechung, dass er vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird (BFH-Urteil vom 30.7.2009 VI R 13/08, BFH/NV 2009, 1986).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09

    Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Er muss die Wohnung zumindest gleichberechtigt mitbenutzen können (BFH-Urteil vom 28.10.2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 411) und den Hausstand unterhalten oder zumindest mit unterhalten.
  • BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10

    Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Wenn beide Ehegatten während der Woche gemeinsam in einer Wohnung zusammen leben und an den Wochenenden und im Urlaub eine andere Wohnung nutzen, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt in der Wohnung ist, von der aus beider regelmäßig ihre Arbeitsstätte aufsuchen (BFH-Beschluss vom 4.5.2011 VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Eine zusammen mit anderen Personen bewohnte Wohnung ist kein eigener Hausstand, wenn der Arbeitnehmer die Hausstandsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Hausstand, zum Beispiel als Gast, eingegliedert ist (BFH-Urteil vom 28.3.2012 VI R 87/10, BStBl. II 2012, 800).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    In der Gesamtschau entspricht diese Situation nicht mehr derjenigen eines Gastes, der zu Besuch kommt oder der - wie etwa junge Arbeitnehmer kurz nach Beendigung ihrer Ausbildung, die noch ihr Kinderzimmer bewohnen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16.1.2013 VI R 46/12, BStBl. II 2013, 627) - in einen fremden Haushalt eingegliedert sind.
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    Auszug aus FG Münster, 26.09.2018 - 7 K 3215/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrten gemeinsam oder zusammen durchgeführt wurden, denn die Entfernungspauschale kann aufwandsunabhängig in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 18.4.2013 VI R 29/12, BStBl. II 2013, 735).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Auch der vom Kläger betonte Umstand, es sei in der Rechtsprechung der Finanzgerichte für Sachverhalte, in denen beiderseits berufstätige Ehegatten samt der Kinder am Beschäftigungsort leben, auch schon ein vom Beschäftigungsort abweichender Lebensmittelpunkt angenommen worden (vgl. FG Münster, Urteil vom 26.09.2018 - 7 K 3215/16 E, EFG 2018, 1793; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2016 - 7 K 7098/14, juris; FG München, Urteil vom 26.01.2015 - 7 K 1804/13, juris), führt nicht zur Annahme einer rechtswidrigen Gesamtwürdigung des FG.
  • FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 3123/18

    Einkommensteuer: Nachweis eines Haupthausstands/Lebensmittelpunkts bei einer

    Das von den Klägern zur Begründung angeführte Urteil des FG Münster (7 K 3215/16 E) sei in einigen Bereichen nicht mit dem Sachverhalt der Kläger vergleichbar.

    Insbesondere habe das FG Münster einen vergleichbaren Fall zugunsten der dortigen Kläger entschieden (Urteil vom 26.9.2018 - 7 K 3215/16 E).

    Das von den Klägern angeführte Urteil des FG Münster (Az.: 7 K 3215/16 E) betreffe eine Einzelfallentscheidung und sei im Rahmen der Einspruchsentscheidung hinreichend berücksichtigt worden.

    Die beiden Kinder besuchten im Streitjahr und den Vorjahren den Kindergarten in Y und daran anschließend in den Folgejahren zunächst die Grundschule und sodann eine weiterführende Schule ebenfalls in Y. Dies legt es ohne den Vortrag und den Nachweis besonderer anderer Umstände nahe, dass sich die wesentlichen Sozialkontakte der Kinder im Streitjahr in Y befanden (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 26.9.2018 - 7 K 3215/16, EFG 2018, 1793).

    Aus der Entscheidung des Finanzgerichts Münster (7 K 3215/16) ergibt sich schließlich nichts Abweichendes.

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