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   FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18 E   

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https://dejure.org/2018,47559
FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18 E (https://dejure.org/2018,47559)
FG Münster, Entscheidung vom 20.12.2018 - 5 K 2031/18 E (https://dejure.org/2018,47559)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 5 K 2031/18 E (https://dejure.org/2018,47559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sind die Kosten für die Jägerprüfung Werbungskosten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten für den Jagdschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten der Jägerprüfung keine WK einer angestellten Landschaftsökologin

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jägerprüfung steuerlich absetzbar? - Eine Landschaftsökologin benötigt für ihre berufliche Tätigkeit nicht zwingend den Jagdschein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kosten eines Jagdscheins sind keine Werbungskosten

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Jägerprüfung sind normalerweise keine Werbungskosten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Jagdscheins sind keine steuermindernden Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskosten - Aufwendungen für eine Jägerprüfung, Fortbildungskosten

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 338
  • ECLI:DE:FGMS:2018:1220.5K2031.18E.00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66

    Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Denn nur in diesen Fällen kann nach der Lebenserfahrung angenommen werden, dass die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung und der Erwerb Voraussetzung für die Ausübung gerade dieser Berufstätigkeit ist (BFH, Urt. vom 20.02.1969 - IV R 119/66, BStBl. 1969, 433: bezüglich des Erwerbs eines LKW-Führerscheins bzw. Taxischeins).

    Denn in aller Regel wird der einmal erworbene Führerschein in nicht unbedeutendem Umfang auch für Privatfahrten genutzt (BFH, Urt. vom 20.02.1969 - IV R 119/66, BStBl. 1969, 433: Zum PKW-Führerschein).

    Es lässt sich nicht vorhersagen, in welchem Verhältnis die in der Zukunft erfolgende berufliche Nutzung zur privaten Nutzung - insgesamt gesehen - stehen wird (BFH, Urt. vom 20.02.1969 - IV R 119/66, BStBl. 1969, 433: zum PKW-Führerschein; BFH, Beschluss vom 15.02.2005 - VI B 188/04, BFH/NV 2005, 890).

  • BFH, 10.01.2012 - VI B 92/11

    Aufwendungen, die einem privaten Zweck dienen (hier: Jägerprüfung)

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Dienen Aufwendungen nicht dazu, später Erwerbseinnahmen zu erzielen, wird vielmehr ein privater Zweck, beispielsweise die Ausübung eines Hobbys damit verfolgt, so kommt ein Abzug hingegen nicht in Betracht (BFH, Beschluss vom 10.01.2012 - VI B 92/11, BFH/NV 2012, 783).

    Die Frage, ob im jeweiligen Einzelfall ein hinreichend erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang zu bejahen ist oder eine dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnende Bildungsmaßnahme vorliegt, hat das Finanzgericht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalls zu beantworten (BFH, Urt. vom 10.01.2012 - VI B 92/11, BFH/NV 2012, 783).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Voraussetzung für die Berücksichtigung ist in diesen Fällen jedoch, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH, Beschluss vom 04.07.1990 - GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl. II 1990, 830 m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2005 - VI B 188/04

    Kosten für Erwerb Pkw-Führerschein keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Es lässt sich nicht vorhersagen, in welchem Verhältnis die in der Zukunft erfolgende berufliche Nutzung zur privaten Nutzung - insgesamt gesehen - stehen wird (BFH, Urt. vom 20.02.1969 - IV R 119/66, BStBl. 1969, 433: zum PKW-Führerschein; BFH, Beschluss vom 15.02.2005 - VI B 188/04, BFH/NV 2005, 890).
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Die Klägerin verweist ferner auf die Urteile des Finanzgerichts des Saarlandes vom 26.02.2002 (Az: 1 K 93/99) und vom 15.07.2003 (Az: 1 K 30/00).
  • FG Saarland, 26.02.2002 - 1 K 93/99

    Abgrenzung von beruflich veranlassten Fortbildungs- und privat veranlassten

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Die Klägerin verweist ferner auf die Urteile des Finanzgerichts des Saarlandes vom 26.02.2002 (Az: 1 K 93/99) und vom 15.07.2003 (Az: 1 K 30/00).
  • BFH, 29.01.1960 - VI 9/59 U

    Anerkennung von Aufwendungen eines Beamten als Werbungskosten - Kosten für das

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Der Erwerb eines Jagdscheins ist vor diesem Hintergrund - ebenso wie der Erwerb eines Führerscheins für Kraftfahrzeuge - nur dann beruflich veranlasst, wenn dieser unmittelbare Voraussetzung für die Berufsausübung ist (vgl. BFH, Urt. vom 29.01.1960 - VI 9/59 U, BStBl. III 1060, 163; FG Berlin, Urt. vom 10.11.1978, EFG 1979, 438; Fissenewert, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 12 Rdn. 93 "Jagdschein"; Seiler, in: Kirchhof, EStG, 17. Aufl. 2018, § 12 Rdn. 8 "Jagdschein"; FG Nürnberg, Urt. vom 09.08.2017 - 5 K 815/15, juris; FG Münster, Urt. vom 27.08.2015 - 4 K 3243/14 E, juris; Schmidt/Krüger, EStG, 37. Aufl. 2018, § 19 Rdn. 110 "Führerschein").
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Eine solche Aufteilung kommt mangels eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs auch im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung zum Aufteilungs- und Abzugsverbot (BFH, Urt. vom 21.09.2009 - GrS 1/06, BStBl. II 2010, 672) nicht in Betracht (so zutreffend Fissenewert, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 12 Rdn. 93).
  • FG Niedersachsen, 21.08.1991 - IX 548/88
    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Die Jagd ist typischerweise ein Hobby, sie dient der Freizeitgestaltung, nämlich der Entspannung und Erholung und damit der Verfolgung überwiegend privater Interessen (FG Niedersachsen, Urt. vom 21.08.1991 - IX 548/88, EFG 1992, 188).
  • BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12

    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2031/18
    Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen einen endgültigen Entschluss zur Einkünfteerzielung gefasst hat und diesen zwischenzeitlich nicht wieder aufgegeben hat (BFH, Urt. vom 01.12.2015 - IX R 9/15, BStBl. II 2016, 335 und BFH, Urt. vom 09.07.2013 - IX R 21/12, BFH/NV 2013, 1778; Schmidt/Krüger, EStG, § 9 Rdn. 95).
  • FG Münster, 27.08.2015 - 4 K 3243/14

    Kein WK-Abzug für Aufwendungen für den Erwerb einer inländischen Fahrerlaubnis

  • BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15

    Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht

  • FG Nürnberg, 09.08.2017 - 5 K 815/15

    Kosten für einen Führerschein als Werbungskosten

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