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   FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1551/20 Erb   

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https://dejure.org/2021,37212
FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1551/20 Erb (https://dejure.org/2021,37212)
FG Münster, Entscheidung vom 19.08.2021 - 3 K 1551/20 Erb (https://dejure.org/2021,37212)
FG Münster, Entscheidung vom 19. August 2021 - 3 K 1551/20 Erb (https://dejure.org/2021,37212)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als Erbfallkosten abzugsfähig

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Beerdigungskosten vs. Sterbegeldversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Durch eine Steuergeldversicherung abgedeckte Bestattungskosten als Erbfallkosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beerdigungskosten als Erbfallkosten - und die Sterbegeldversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als Erbfallkosten ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als Erbfallkosten abzugsfähig

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaftsteuer - Zur Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten als Erbfallkosten, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung übernommen werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:FGMS:2021:0819.3K1551.20ERB.00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.2010 - II R 31/08

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

    Auszug aus FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1551/20
    Für diese Kosten wird nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen, wobei diese Pauschale pro Erbfall nur einmal zu gewähren ist, und zwar unabhängig davon, wie vielen Personen dem Grunde nach Erbfallkosten entstanden sind (BFH, Beschluss vom 24.02.2010, II R 31/08, BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491).
  • FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3549/17

    Erbschaftsteuer: Ansatz der Erbfallkostenpauschale auch bei einem Nacherben

    Auszug aus FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1551/20
    Die Gewährung des Pauschbetrages setzt lediglich voraus, dass auf Erwerberseite dem Grunde nach berücksichtigungsfähige Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG entstanden sind (BFH, Beschluss vom 21. Januar 2005 II B 6/04, BFH/NV 2005, 1092; FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2019 3 K 3549/17 Erb, EFG 2020, 391).
  • BFH, 21.01.2005 - II B 6/04

    Pauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG - Abzug von Bestattungskosten

    Auszug aus FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1551/20
    Die Gewährung des Pauschbetrages setzt lediglich voraus, dass auf Erwerberseite dem Grunde nach berücksichtigungsfähige Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG entstanden sind (BFH, Beschluss vom 21. Januar 2005 II B 6/04, BFH/NV 2005, 1092; FG Münster, Urteil vom 24. Oktober 2019 3 K 3549/17 Erb, EFG 2020, 391).
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