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   OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - VI-3 Kart 112/15 (V)   

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https://dejure.org/2016,56685
OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - VI-3 Kart 112/15 (V) (https://dejure.org/2016,56685)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2016 - VI-3 Kart 112/15 (V) (https://dejure.org/2016,56685)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2016 - VI-3 Kart 112/15 (V) (https://dejure.org/2016,56685)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der dezentralen Einspeisung i.S. von § 18 Abs. 1 StromNEV

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine "dezentrale" Einspeisung, wenn auf der Höchstspannungsebene eingespeist wird

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zu »dezentralen Erzeugungsanlagen« i.S.d. § 18 StromNEV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 18 Abs. 1
    Begriff der dezentralen Einspeisung i.S. von § 18 Abs. 1 StromNEV

  • rechtsportal.de

    StromNEV § 18 Abs. 1
    Begriff der dezentralen Einspeisung i.S. von § 18 Abs. 1 StromNEV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:DE:OLGD:2016:1130.VI3KART112.15V.00
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - 3 Kart 112/15
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Konzessionsrecht (Beschluss vom 03.06.2014, EnVR 10/13) habe keine Bedeutung für die Frage, wann eine Erzeugungsumlage einen dezentralen Charakter habe.

    Ferner steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes "Mittelspannungsleitungen" (BGH, Beschluss vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 31) sowie der die Entscheidung umsetzende Leitfaden der Bundesnetzagentur diesem Verständnis nicht entgegen.

    Zur Begründung hat das Gericht sich auf die Definition der Verteilungsanlagen im Sinne des § 3 Nr. 37 EnWG bezogen, wonach das Verteilernetz auch Mittelspannungsleitungen erfasse (BGH, Beschluss vom 03.06.2014, EnVR 10/13, Rn. 15 f.).

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 72/12

    Enervie AssetNetWork GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - 3 Kart 112/15
    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur periodenübergreifenden Saldierung (Beschluss vom 30.06.2014, EnVR 72/12) streite nicht für die Auffassung der Antragstellerin.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2016 - 3 Kart 116/15

    Begriff der vorgelagerten Netzebene i.S. von § 18 StromNEV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2016 - 3 Kart 112/15
    Wie in sogenannten "Pancaking"-Situationen zu verfahren ist, hat der Senat bereits entschieden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2016, VI-3 Kart 116/15 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die

    Indem die Beschwerdeführerin sich seit der Inbetriebnahme des streitgegenständlichen Batteriespeichers am ... fortwährend weigert, für die Einspeisung von elektrischer Energie aus dem Speicher in ihr Verteilernetz ein Entgelt nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StromNEV an die weitere Beteiligte zu zahlen, sind diese Voraussetzungen erfüllt (vgl. dazu auch Senat, Beschl. v. 30.11.2016 - VI-3 Kart 112/15 [V], Juris Rn. 32).

    Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 30.11.2016 (VI-3 Kart 112/15 [V], Juris Rn. 38) und 11.09.2019 (VI-3 Kart 804/18 [V], Juris Rn. 39 f.), zur "lokalen Versorgungsfunktion" dezentraler Erzeugungsanlagen insoweit gegebenenfalls ein anderes Verständnis des Merkmals "verbrauchs- und lastnah" in § 3 Nr. 11 EnWG erzeugt haben sollten, wird hieran nicht mehr festgehalten.

  • BGH, 27.02.2018 - EnVR 1/17

    Einspeisung eines Kraftwerks in das Höchstspannungsnetz als dezentrale

    Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung (OLG Düsseldorf, RdE 2017, 265) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 3 Kart 804/18

    Begriff der dezentralen Erzeugungsanlage i.S. von § 3 Nr. 11 EnWG

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Senats vom 30.11.2016 (VI-3 Kart 112/15 (V)).
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