Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.08.2020 - 11 ME 136/20, ECLI:DE:OVGNI:2020:0831.11ME136.20.00   

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https://dejure.org/2020,26226
OVG Niedersachsen, 31.08.2020 - 11 ME 136/20, ECLI:DE:OVGNI:2020:0831.11ME136.20.00 (https://dejure.org/2020,26226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2020 - 11 ME 136/20, ECLI:DE:OVGNI:2020:0831.11ME136.20.00 (https://dejure.org/2020,26226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2020 - 11 ME 136/20, ECLI:DE:OVGNI:2020:0831.11ME136.20.00 (https://dejure.org/2020,26226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 HundG ND; § 121 BGB; § 123 Abs 1 VwGO; § 29 SOG ND; § 8 HundG ND; § 9 HundG ND
    Anordnungsanspruch; einstweilige Anordnung; Erlaubnis; Erlaubnisfiktion; Erlaubnisvorbehalt; Fortnahme; Gefahr; gefährlicher Hund; Herausgabe; Hundehalter; konkrete Gefahr; Sicherstellung; unverzüglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hundehaltungserlaubnis für gefährlichen Hund muss unverzüglich erfolgen - sonst ist alles zu spät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 306
  • ECLI:DE:OVGNI:2020:0831.11ME136.20.00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2020 - 11 ME 136/20
    Aufgrund der von der Haltung eines gefährlichen Hundes für die Allgemeinheit ausgehenden Gefahr (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 NHundG sowie dazu: Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, juris, Rn. 7) besteht somit ein gewichtiges öffentliches Interesse daran, dass der Zeitraum zwischen der Feststellung der Gefährlichkeit und der Einleitung eines behördlichen Erlaubnisverfahrens so kurz wie möglich ist.

    Mit diesen Vorgaben hat der Gesetzgeber auf die (u.a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste) geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit denen nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.).

  • VG Stade, 28.06.2011 - 1 B 510/11

    Wiederkehrende Beißvorfälle mit anderen Hunden rechtfertigen die Sicherstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.08.2020 - 11 ME 136/20
    Das Halten eines gefährlichen Hundes ohne die dafür erforderliche Erlaubnis begründet einen rechtswidrigen Zustand und stellt damit zugleich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (vgl. VG Stade, Beschl. v. 28.6.2011 - 1 B 510/11 -, juris, Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 277120

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines

    Dann darf das Gebrauchmachen von der vom Verordnungsgeber eröffneten Möglichkeit einer Prüfung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH nicht unzumutbar erschwert werden (ähnlich, wenngleich bei anderer Gesetzeslage: NdsOVG, Beschl. v. 31.08.2020 - 11 ME 136/20 - juris und OVG LSA, Beschl. v. 13.03.2017 - 3 M 246/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 1 S 2771/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haltungsuntersagung und Beschlagnahme eines

    Dann darf das Gebrauchmachen von der vom Verordnungsgeber eröffneten Möglichkeit einer Prüfung nach § 1 Abs. 4 PolVOgH nicht unzumutbar erschwert werden (ähnlich, wenngleich bei anderer Gesetzeslage: NdsOVG, Beschl. v. 31.08.2020 - 11 ME 136/20 - juris und OVG LSA, Beschl. v. 13.03.2017 - 3 M 246/16 - juris).
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