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   EuGH, 12.05.1998 - C-336/96   

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https://dejure.org/1998,213
EuGH, 12.05.1998 - C-336/96 (https://dejure.org/1998,213)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.1998 - C-336/96 (https://dejure.org/1998,213)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - C-336/96 (https://dejure.org/1998,213)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Artikel 6, 48 und 220 EG-Vertrag - Gleichbehandlungspflicht - Bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Grenzgänger

  • Europäischer Gerichtshof

    Gilly

  • EU-Kommission PDF

    Eheleute Robert Gilly gegen Directeur des services fiscaux du Bas-Rhin.

    EG-Vertrag, Artikel 220
    1 EG-Vertrag - Artikel 220 zweiter Gedankenstrich - Keine unmittelbare Wirkung

  • EU-Kommission

    Gilly / Directeur des services fiscaux du Bas-Rhin

  • Wolters Kluwer

    Bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; Unterschiedliche Besteuerung von Grenzgängern; Anwendung eines Steueranrechnungsverfahrens

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    DBA-Frankreich: Vereinbarkeit der Besteuerung von Arbeitseinkünften mit EG-Vertrag

  • Judicialis

    EGV Art. 6; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 220

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außensteuerrecht: Vereinbarkeit von DBA-Regelungen mit dem EU-Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EG-Vertrag Art. 48, Art. 220
    Besteuerung von Grenzgängern nach dem DBA Deutschland-Frankreich

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 7, EGV Art 48, EGV Art 220
    Deutsch-französische Grenzgänger; Doppelbesteuerungsabkommen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Straßburg - Auslegung der Artikel 7 und 48 ff. EG-Vertrag im Hinblick auf ein deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen über die Einkommensteuer der Grenzgänger, in dem a) zwischen Vergütungen im öffentlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 46
  • DB 1998, 1381
  • DB 1998, 1482
  • ECLI:EU:C:1998:221
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-336/96
    Der Umstand, daß sie die Staatsangehörigkeit des Beschäftigungsstaats behalten hat, ändert nichts daran, daß sie für die französischen Behörden als französische Staatsangehörige ihre berufliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ausübt (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 292/86, Gullung, Slg. 1988, 111, Randnr. 12).
  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-336/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Artikel 6 des Vertrages, in dem das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit niedergelegt ist, autonom nur in durch das Gemeinschaftsrecht geregelten Fällen angewendet werden, für die der Vertrag kein besonderes Diskriminierungsverbot vorsieht (vgl. u. a. Urteil vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-131/96, Mora Romero, Slg. 1997, I-3659, Randnr. 10).
  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-336/96
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Mutsch, Slg. 1985, 2681, Randnr. 11), will Artikel 220 keinen unmittelbar geltenden Rechtssatz aufstellen, sondern steckt nur den Rahmen für von den Mitgliedstaaten "soweit erforderlich" untereinander einzuleitende Verhandlungen ab.
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-336/96
    Zur Auswirkung der Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation des Steuerpflichtigen im Wohnsitzstaat und der fehlenden Berücksichtigung dieser Situation im Beschäftigungsstaat auf den Steueranrechnungsbetrag ist festzustellen, daß dieser Unterschied eine Folge dessen ist, daß sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf die direkten Steuern in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation befinden, da das Einkommen, das ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Staates erzielt, meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstellt, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt (Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 18 AEUV, der ein allgemeines Verbot jeder Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anordnet, eigenständig nur auf unionsrechtlich geregelte Sachverhalte anzuwenden ist, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, EU:C:1998:221, Rn. 37, vom 26. November 2002, 0teiza Olazabal, C-100/01, EU:C:2002:712, Rn. 25, vom 15. September 2011, Schulz-Delzers und Schulz, C-240/10, EU:C:2011:591, Rn. 29, sowie vom 25. Oktober 2012, Prete, C-367/11, EU:C:2012:668, Rn. 18).

    Das Diskriminierungsverbot wurde aber für den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch Art. 45 AEUV umgesetzt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, EU:C:1998:221, Rn. 38, vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland, C-269/07, EU:C:2009:527, Rn. 98 und 99, vom 15. September 2011, Schulz-Delzers und Schulz, C-240/10, EU:C:2011:591, Rn. 29, sowie vom 25. Oktober 2012, Prete, C-367/11, EU:C:2012:668, Rn. 19).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-284/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Außerdem bleiben die Mitgliedstaaten in Ermangelung unionsrechtlicher Maßnahmen zur Vereinheitlichung oder Harmonisierung befugt, insbesondere zur Beseitigung der Doppelbesteuerung die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, Slg. 1998, I-2793, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass es für die Mitgliedstaaten nicht sachfremd ist, sich zum Zweck der Aufteilung der Steuerhoheit an der internationalen Praxis und den von der OECD erarbeiteten Musterabkommen zu orientieren (vgl. Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, Slg. 1998, I-2793, Randnr. 31, und vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 48).
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