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   EuGH, 05.10.2000 - C-288/96   

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https://dejure.org/2000,781
EuGH, 05.10.2000 - C-288/96 (https://dejure.org/2000,781)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2000 - C-288/96 (https://dejure.org/2000,781)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - C-288/96 (https://dejure.org/2000,781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Betriebsbeihilfe - Leitlinien für den Fischereisektor - Artikel 92 Absätze 1 und 3 Buchstabe c EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absätze 1 und 3 Buchstabe c EG) - Anspruch auf rechtliches Gehör - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1 [nach Änderung jetzt Artikel 87 Absatz 1 EG]
    1 Staatliche Beihilfen - Begriff - Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit - Beurteilungskriterium - Lage des Unternehmens im Hinblick auf den Kapitalmarkt

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen und Betriebsbeihilfen; Leitlinien für den Fischereisektor; Anforderungen an den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 92 Abs. 1 und 3 Buchst. c (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 1 und 3 Buchst. c EG); ; Entscheidung 96/563/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Staatliche Beihilfen - Begriff - Bürgschaft für einen Betriebsmittelkredit - Beurteilungskriterium - Lage des Unternehmens im Hinblick auf den Kapitalmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(96) 1646 endg. der Kommission vom 29. Mai 1996 über eine Beihilfe des Landes Niedersachsen an die Firma JAKO Jadekost GmbH & Co. KG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2000:537
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung im Bereich der staatlichen Beihilfen aufgrund der Informationen zu beurteilen, über die die Kommission bei deren Erlass verfügte (vgl. Urteile vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 234/84, Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Gewährung rechtlichen Gehörs in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muss auch dann sichergestellt werden, wenn eine besondere Regelung fehlt (vgl. Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache Belgien/Kommission, Randnr. 27, und Urteil Boussac, Randnr. 29).

  • EuG, 08.06.1995 - T-459/93

    Beihilfen zur Förderung der Bereiche Datenverarbeitung und Telekommunikation ;

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Diese Feststellung steht mit dem Urteil Siemens/Kommission im Einklang, in dem der Gerichtshof die Überlegung des Gerichts für zutreffend erklärt hat, das in Randnummer 48 seines Urteils vom 8. Juni 1995 in der Rechtssache T-459/93 (Siemens/Kommission, Slg. 1995, II-1675) festgestellt hatte, dass Betriebsbeihilfen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 92 Absatz 3 des Vertrages fallen.
  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Das Begründungserfordernis ist nach den Umständen des Einzelfalls, wie dem Inhalt des Rechtsakts und der Art der angeführten Gründe, zu beurteilen (Urteil vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Besitzt die Kommission, wie bei der Anwendung des Artikels 92 des Vertrages, eine weitgehende Entscheidungsfreiheit, so darf der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Freiheit nicht die Beurteilung, zu der die zuständige Behörde gelangt ist, durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich darauf beschränken, zu prüfen, ob die Beurteilung offensichtlich irrig oder mit einem Ermessensmissbrauch behaftet ist (vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 1973 in der Rechtssache 57/72, Westzucker, Slg. 1973, 321, Randnr. 14, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-278/95

    Siemens / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Zweitens steht diese Definition im Einklang mit Randnummer 18 des Urteils vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-278/95 P (Siemens/Kommission, Slg. 1997, I-2507), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass Beihilfen dann, wenn die entsprechenden Aufwendungen übliche Betriebskosten sind, die einem Unternehmen bei seiner normalen Tätigkeit entstehen, unter die Kategorie der Betriebsbeihilfen fallen.
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Bei der Prüfung, inwieweit die streitige Bürgschaft eine staatliche Beihilfe darstellt, ist das in der angefochtenen Entscheidung angeführte Kriterium zugrunde zu legen und zu ermitteln, ob die Jadekost das Darlehen auf dem Kapitalmarkt ohne diese Bürgschaft hätte erhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, "Boussac", Slg. 1990, I-307, Randnr. 39, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.10.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie / Minister van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Die Leitlinien sind damit Teil dieser Verpflichtung zu regelmäßiger und laufender Zusammenarbeit, von der sich weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten freimachen können (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 1996 in der Rechtssache C-311/94, IJssel-Vliet, Slg. 1996, I-5023, Randnrn.
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Bei der Prüfung, inwieweit die streitige Bürgschaft eine staatliche Beihilfe darstellt, ist das in der angefochtenen Entscheidung angeführte Kriterium zugrunde zu legen und zu ermitteln, ob die Jadekost das Darlehen auf dem Kapitalmarkt ohne diese Bürgschaft hätte erhalten können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, "Boussac", Slg. 1990, I-307, Randnr. 39, und vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 26).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Nach ständiger Rechtsprechung muss die durch Artikel 190 des Vertrages vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollangabe wahrnehmen kann (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 71, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.03.1973 - 57/72

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
    Besitzt die Kommission, wie bei der Anwendung des Artikels 92 des Vertrages, eine weitgehende Entscheidungsfreiheit, so darf der Gerichtshof bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ausübung dieser Freiheit nicht die Beurteilung, zu der die zuständige Behörde gelangt ist, durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich darauf beschränken, zu prüfen, ob die Beurteilung offensichtlich irrig oder mit einem Ermessensmissbrauch behaftet ist (vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 1973 in der Rechtssache 57/72, Westzucker, Slg. 1973, 321, Randnr. 14, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135, Randnr. 34).
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 06.11.1990 - C-86/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn das Gericht, ohne dem Einzelnen insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den objektiv vorliegenden Verfahrensverstoß nicht anders ausgefallen wäre (dazu EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2000 - C-288/96 [ECLI:EU:C:2000:537], Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Rn. 101 , vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533], M.G. und N.R. - Rn. 39 ff. , vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 49 ff. und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 56, 60 ).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn das Gericht, ohne dem Einzelnen insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den objektiv vorliegenden Verfahrensverstoß nicht anders ausgefallen wäre (dazu EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2000 - C-288/96 [ECLI:EU:C:2000:537], Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Rn. 101 , vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533], M.G. und N.R. - Rn. 39 ff. , vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 49 ff. und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 56, 60 ).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn das Gericht, ohne dem Einzelnen insoweit in irgendeiner Form die Beweislast aufzubürden, zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den objektiv vorliegenden Verfahrensverstoß nicht anders ausgefallen wäre (dazu EuGH, Urteile vom 5. Oktober 2000 - C-288/96 [ECLI:EU:C:2000:537], Bundesrepublik Deutschland/Kommission - Rn. 101 , vom 10. September 2013 - C-383/13 PPU [ECLI:EU:C:2013:533], M.G. und N.R. - Rn. 39 ff. , vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - Rn. 49 ff. und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683], Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Rn. 56, 60 ).
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