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   EuGH, 14.05.2009 - C-180/06   

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https://dejure.org/2009,3001
EuGH, 14.05.2009 - C-180/06 (https://dejure.org/2009,3001)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.2009 - C-180/06 (https://dejure.org/2009,3001)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - C-180/06 (https://dejure.org/2009,3001)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Zuständigkeit bei Verbrauchersachen Recht eines Verbrauchers, der Adressat einer irreführenden Werbung ist, einen scheinbar gewonnenen Preis gerichtlich einzufordern Qualifizierung - Anspruch aus ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewinnbenachrichtigungen von gewerblichen Verkäufern können einklagbar sein

  • webshoprecht.de

    Gerichtlichen Zuständikgkeit bei Streit über verbindliche Gewinnzusagen ausländischer Unternehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Ilsinger

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Recht eines Verbrauchers, der Adressat einer irreführenden Werbung ist, einen scheinbar gewonnenen Preis gerichtlich einzufordern - Qualifizierung - Anspruch ...

  • EU-Kommission PDF

    Ilsinger

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Recht eines Verbrauchers, der Adressat einer irreführenden Werbung ist, einen scheinbar gewonnenen Preis gerichtlich einzufordern - Qualifizierung - Anspruch ...

  • EU-Kommission

    Ilsinger

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 − Zuständigkeit bei Verbrauchersachen − Recht eines Verbrauchers, der Adressat einer irreführenden Werbung ist, einen scheinbar gewonnenen Preis gerichtlich einzufordern − ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 bei Verbraucherklagen wegen Geltendmachung eines scheinbaren Gewinnanspruchs; Renate Ilsinger gegen Martin Dreschers als Insolvenzverwalter im Konkurs der Schlank & Schick GmbH

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO bei irreführenden Gewinnzusagen, wenn der gewerbliche Verkäufer sich vertraglich gebunden hat oder der Verbraucher tatsächlich eine Bestellung aufgegeben hat

  • opinioiuris.de

    Ilsinger

  • reise-recht-wiki.de

    Freie Wählbarkeit des Gerichtsortes beim Einklagen einer Gewinnzusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 bei Verbraucherklagen wegen Geltendmachung eines scheinbaren Gewinnanspruchs - [Renate Ilsinger gegen Martin Dreschers als Insolvenzverwalter im Konkurs der Schlank & Schick GmbH]

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 bei Verbraucherklagen wegen Geltendmachung eines scheinbaren Gewinnanspruchs - [Renate Ilsinger gegen Martin Dreschers als Insolvenzverwalter im Konkurs der Schlank & Schick GmbH]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ilsinger

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Recht eines Verbrauchers, der Adressat einer irreführenden Werbung ist, einen scheinbar gewonnenen Preis gerichtlich einzufordern - Qualifizierung - Anspruch ...

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gewinnzusagen ausländischer Firmen im Heimatland einklagbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Gewinnzusagen ausländischer Firmen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.5.2009)

    Gewinnversprechen sind im Heimatland einklagbar // Europäischer Gerichtshof stärkt Verbraucher

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien, eingereicht am 7. April 2006 - Renate Ilsinger gegen Martin Dreschers (Insolvenzverwalter im Konkurs der Schlank & Schick GmbH)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien - Auslegung des Artikels 15 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 489
  • K&R 2009, 465
  • ECLI:EU:C:2009:303
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus EuGH, 14.05.2009 - C-180/06
    37, 38 und 44 des Urteils vom 20. Januar 2005, Engler (C-27/02, Slg. 2005, I-481), die Anwendung von Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens in einem Fall ausgeschlossen, in dem der Verbraucher die Auszahlung des zugesagten Gewinns eingefordert hatte, der Erhalt des angeblich gewonnenen Preises aber nicht von der Voraussetzung abhing, dass der Verbraucher bei der Versandhandelsgesellschaft Waren bestellt, und der Verbraucher tatsächlich keine Bestellung aufgegeben hatte.

    Der Gerichtshof hat sich dabei auf den Umstand gestützt, dass der Versand eines Schreibens mit einer irreführenden Gewinnzusage in diesem Fall nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Verbraucher und der Versandhandelsgesellschaft geführt hatte, da keine Bestellung über von dieser Gesellschaft angebotene Waren aufgegeben worden war, die Anwendung von Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens aber, wie bereits aus seinem Wortlaut hervorgeht, von verschiedenen Voraussetzungen abhängt, zu denen gerade der Abschluss eines entsprechenden Vertrags durch den Verbraucher gehört (Urteil Engler, Randnrn.

    Das diesen Vorschriften zugrunde liegende Ziel, dem Verbraucher als der schwächeren Partei einen angemessenen Schutz zu gewährleisten, ermöglicht es daher nicht, zu einem anderen Ergebnis zu gelangen (Urteil Engler, Randnrn.

    48 bis 50, und Engler, Randnrn.

    In diesem letztgenannten Fall könnte eine solche Situation höchstens als vorvertraglich oder quasivertraglich qualifiziert werden und somit nur - gegebenenfalls - Art. 5 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001 unterliegen, einer Vorschrift, der aufgrund ihres Wortlauts und ihrer Stellung im System dieser Verordnung ein weiterer Anwendungsbereich beizumessen ist als deren Art. 15 (vgl. entsprechend zum Brüsseler Übereinkommen Urteil Engler, Randnrn.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus EuGH, 14.05.2009 - C-180/06
    In Bezug auf das Brüsseler Übereinkommen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 auf eine Klage Anwendung findet, mit der ein Verbraucher, der an seinem Wohnsitz eine Zusendung eines gewerbsmäßigen Verkäufers erhalten hat, die zu einer Bestellung der von diesem zu bestimmten Bedingungen angebotenen Waren führen soll, und der in dem Vertragsstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, tatsächlich eine solche Bestellung aufgegeben hat, von diesem Verkäufer die Herausgabe eines scheinbar gewonnenen Preises verlangt (Urteil vom 11. Juli 2002, Gabriel, C-96/00, Slg. 2002, I-6367, Randnrn.

    Wenn somit der Gerichtshof entschieden hat, dass die Anwendung von Art. 13 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens auf Verträge begrenzt ist, die gegenseitige und voneinander abhängende Pflichten der Parteien begründet haben, wobei er sich im Übrigen ausdrücklich auf den Wortlaut dieser Vorschrift gestützt hat, der auf "die Erbringung einer Dienstleistung oder die Lieferung beweglicher Sachen" abstellt (vgl. Urteile Gabriel, Randnrn.

    Angesichts dieser Umstände und der in Bezug auf das Erfordernis des Abschlusses eines Vertrags zwischen den Parteien im Wesentlichen gleichen Fassung von Art. 15 der Verordnung Nr. 44/2001 und Art. 13 des Brüsseler Übereinkommens ist damit der Schluss zu ziehen, dass die in den Urteilen Gabriel und Engler begründete Rechtsprechung zu Art. 13 des Brüsseler Übereinkommens für die Beurteilung einer Fallgestaltung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf Art. 15 der Verordnung Nr. 44/2001 zu übertragen ist.

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 44/2001 in dem mit dieser Verordnung errichteten System, wie sich aus ihrem 13. Erwägungsgrund ergibt, denselben Platz einnimmt und dieselbe Funktion des Schutzes der schwächeren Partei hat wie Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens (Urteil vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 41).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-190/11

    Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel-I-Verordnung in dem mit dieser Verordnung errichteten System, wie sich aus ihrem 13. Erwägungsgrund ergibt, denselben Platz einnimmt und dieselbe Funktion, den Verbraucher als schwächere Partei zu schützen, hat wie Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens (vgl. Urteil vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 41).
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Die Patronatsvereinbarung vom 12. Februar 2016 stellt, da es sich um ein privatautonom begründetes Schuldverhältnis handelt und Art. 17 Abs. 1 EuGVVO auch einseitig verpflichtende Schuldverhältnisse erfasst (EuGH 14. Mai 2009 - C-180/06 - [Ilsinger] Rn. 51, 53) , grundsätzlich einen "Vertrag" iSd. Regelung dar.

    Er kann auch vorliegen, wenn eine der Parteien lediglich ihre Annahme zum Ausdruck bringt, ohne selbst eine wie immer geartete rechtliche Verpflichtung gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Unternehmer) einzugehen (für Gewinnzusagen einer Versandhandelsgesellschaft EuGH 14. Mai 2009 - C-180/06 - [Ilsinger] Rn. 51, 53) .

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

    Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, das Landgericht Stade als das Wohnsitzgericht des Klägers sei nach den für Verbrauchersachen geltenden Regelungen der Art. 15 Abs. 1 Buchst. c), 16 Abs. 1 Fall 2 EuGVVO, die einem aus Art. 5 Nr. 1 EuGVVO begründeten Gerichtsstand vorgehen (EuGH, Slg. 2002, I-6367 Rn. 36 i.V.m. Slg. 2009, I-3961 Rn. 41; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - III ZR 191/03, BGHZ 165, 172, 176; Senatsurteil vom 1. März 2011 - XI ZR 48/10, BGHZ 188, 373 Rn. 29), das international und örtlich zuständige Gericht.

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (zu Art. 13 EuGVÜ: EuGH, Slg. 2002, I-6367 Rn. 37 und NJW 2005, 811 Rn. 33; zur Übertragbarkeit auf Art. 15 EuGVVO: EuGH, Slg. 2009, I-3961 Rn. 41) und des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 1. Dezember 2005 - III ZR 191/03, BGHZ 165, 172, 176 und vom 22. April 2009 - VIII ZR 156/07, NJW 2009, 2606 Rn. 13) ist der Begriff "Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag" vielmehr autonom, d.h. unabhängig vom jeweiligen nationalen Rechtsverständnis auszulegen, um die einheitliche Anwendung des Übereinkommens in allen Vertragsstaaten zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 22. April 2009 - VIII ZR 156/07, NJW 2009, 2606 Rn. 13 mwN).

    Der Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) EuGVVO ist in diesem Sinne eröffnet, wenn eine Partei ein verbindliches Angebot macht, das hinsichtlich seines Gegenstandes und seines Umfangs so klar und präzise ist, dass eine Vertragsbeziehung, wie sie die Norm voraussetzt, entstehen kann (EuGH, Slg. 2009, I-3961 Rn. 54).

    Die Partei muss nur ihren Willen zum Ausdruck gebracht haben, im Fall einer Annahme durch die andere Partei an ihre Verbindlichkeit gebunden zu sein (EuGH, Slg. 2009, I-3961 Rn. 55).

    Ausreichend ist hierbei eine - aus der maßgeblichen Empfängersicht (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-3961 Rn. 60; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., Art. 15 EuGVO Rn. 20) - einseitige Verpflichtung des Gewerbetreibenden, eine wie auch immer geartete rechtliche Verpflichtung des Verbrauchers ist hingegen nicht notwendig (EuGH, Slg. 2009, I-3961 Rn. 54; so auch Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 2; Saenger/Dörner, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO Art. 5 Rn. 9, Art. 15 Rn. 6; Staudinger/Magnus, BGB, Bearb. 2011, Art. 6 Rom I-VO Rn. 63; Bach, IHR 2010, 17, 19, 22).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, ist nach der Rechtsprechung des EuGH vom nationalen Gericht zu beurteilen (EuGH, Slg. 2009, I-3961 Rn. 55); es ist - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgeht - eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt und die deshalb in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann.

  • BGH, 16.10.2015 - V ZR 120/14

    Revisionsverfahren betreffend Schadensersatzansprüche aus einem Kaufvertrag über

    Es liegt daher nicht fern anzunehmen, dass der Gerichtsstand des Erfüllungsorts der Primärleistung maßgeblich ist, auf die sich die verletzte vorvertragliche Pflicht bezieht, wenn - wie hier - der Vertrag tatsächlich zustande kommt und der Vertragspartner in Anspruch genommen wird (in diesem Sinne etwa: EuGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Ilsinger, ECLI:EU:C:2009:303 Rn. 57 allerdings obiter zu einer Gewinnzusage; Czernich/Kodek/Mayr, Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsrecht, Art. 7 EuGVVO [neu] Rn. 24; Leible in Rauscher, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 5 Brüssel I Verordnung [EuGVVO alt] Rn. 27 aE; Mankowski in Magnus/Mankowski, Brussels I Regulation, 2. Aufl., Art. 5 Rn. 55; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO [alt] Rn. 5; Jault-Seseke/Weller in Simons/Hausmann, Brüssel-I-Verordnung, dt. Ausgabe, Art. 5 Rn. 19; in diesem Punkt unklar: Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO [alt] Rn. 205; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., Art. 5 EuGVVO alt Rn. 75).
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Vielmehr genügt es, dass sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 159/09, aaO Rn. 23; EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002, aaO, Gabriel, Rn. 38, 56; vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Slg. 2009 I-3961, Ilsinger, Rn. 44, 52, 56).

    aa) Wie unter 2. c) ee) ausgeführt, genügt es für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I, dass sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 159/09, aaO Rn. 23; EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002, aaO, Gabriel, Rn. 38, 56; vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Slg. 2009 I-3961, Ilsinger, Rn. 44, 52, 56).

    Diese Voraussetzung wird in Fällen, in denen es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist und der Kläger Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten begehrt, regelmäßig zu bejahen sein (vgl. zu Art. 5 EuGVÜ/EuGVVO: EuGH, Urteile vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Slg. 2009 S. 1-3961, Ilsinger, Rn. 44, 52, 56; vom 17. September 2002 - C-334/00, Tacconi, Slg. 2002, S. 1-7357 Rn. 22; Mankowski, IPRax 2003, 127, 133 ff.; Kropholler/von Hein, aaO, Art. 5 Rn. 18; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht (Bearb. 2001) Art. 5 Brüssel I - VO Rn. 27; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Anh. I § 40 Art. 5 EuGVVO Rn. 5; Schmidt, Europäisches Zivilprozessrecht 2004, Rn. 84; Hausmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., Art. 5 EuGVÜ Rn. 8; Martiny, FS Geimer 2002, S. 641, 653 f.).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-189/08

    Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Bei einer derartigen Ähnlichkeit ist entsprechend dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 die Kontinuität bei der Auslegung dieser beiden Rechtsakte zu wahren (vgl. Urteil Draka NK Cables u. a., Randnr. 20, und Urteil vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 58).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2018 - 4 Sa 6/18

    Rechtswegzuständigkeit - internationale Zuständigkeit - Verbraucherbegriff nach

    Die Vorschrift gilt somit auch für einseitig verpflichtende Verträge, bei denen nur der Vertragspartner des Verbrauchers eine Verpflichtung eingeht (EuGH 14. Mai 2009 - C 180/06 -, Schlank & Schick; Wagner in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. Art. 15 EuGVVO Rn. 36; Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. Anh. I Art. 17 EuGVVO Rn. 15).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 159/09

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen nach dem LugÜ: Anspruch aus einem Vertrag;

    Art. 13 Abs. 1 EuGVÜ könne nämlich nicht dahin ausgelegt werden, dass nur bestimmte Ansprüche aus einem Verbrauchervertrag unter die Zuständigkeitsvorschriften der Art. 13 bis 15 des Übereinkommens fielen, während andere Klagen, die zu diesem Vertrag eine so enge Verbindung aufwiesen, dass sie von ihm nicht getrennt werden könnten, nach anderen Vorschriften zu beurteilen seien (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juli 2002, Gabriel, Rn. 56; vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06 - Slg. 2009 I-3961, Ilsinger, Rn. 44).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Art. 15 Abs. 1 LugÜ II, der Art. 15 Abs. 1 EuGVVO nachgebildet ist, ist anwendbar, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch mit einem Verbrauchervertrag in Verbindung steht; der Vertrag muss im Gegensatz zur Rechtslage nach Art. 13 Abs. 1 EuGVÜ bzw. Art. 13 Abs. 1 LugÜ I keine synallagmatischen Verpflichtungen mehr begründen (EuGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - Rs. C-180/06, Slg. 2009 S. 1-3961, Ilsinger, Rn. 51 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-297/14

    Hobohm - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 88/19

    Vorlage an den BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10

    Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei

  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer

  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie

  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 11/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung nach Gemeinschaftsrecht: Statthaftigkeit der

  • EuGH, 12.07.2012 - C-616/10

    Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit,

  • EuGH, 02.04.2020 - C-500/18

    Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucuresti -

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08

    Pammer - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Zuständigkeit in

  • EuGH, 02.05.2019 - C-694/17

    Pillar Securitisation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche

  • OLG München, 10.11.2021 - 7 U 5318/20

    Haftung eines Autohändlers als Vermittler wegen Verletzung vorvertraglicher

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2016 - 5 U 14/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche eines deutschen

  • EuGH, 02.07.2009 - C-111/08

    SCT Industri - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18

    Primera Air Scandinavia

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-144/09

    Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10

    Hypotecní banka - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Bestellung eines Prozesspflegers

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-190/11

    Mühlleitner - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

  • OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 81/21

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Schadensersatzklage

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2011 - 17 U 54/10

    Internationale Zuständigkeit: Erfolgsort als Deliktsgerichtsstands

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