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   EuGH, 12.12.2013 - C-292/12   

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https://dejure.org/2013,35620
EuGH, 12.12.2013 - C-292/12 (https://dejure.org/2013,35620)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - C-292/12 (https://dejure.org/2013,35620)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - C-292/12 (https://dejure.org/2013,35620)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/98/EG - Abfallbewirtschaftung - Art. 16 Abs. 3 - Grundsatz der Nähe - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Abfallverbringung - Gemischte Siedlungsabfälle - Industrie- und Bauabfälle - Verfahren zur Vergabe einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ragn-Sells

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/98/EG - Abfallbewirtschaftung - Art. 16 Abs. 3 - Grundsatz der Nähe - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Abfallverbringung - Gemischte Siedlungsabfälle - Industrie- und Bauabfälle - Verfahren zur Vergabe einer ...

  • EU-Kommission

    Ragn-Sells

    Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/98/EG - Abfallbewirtschaftung - Art. 16 Abs. 3 - Grundsatz der Nähe - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Abfallverbringung - Gemischte Siedlungsabfälle - Industrie- und Bauabfälle - Verfahren zur Vergabe einer ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Festlegung der Bestimmungsdeponie für die kommunale Abfallentsorgung; Vorabentscheidungsersuchen des estnischen Berufungsgerichts Tartu

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliche Festlegung der Bestimmungsdeponie für die kommunale Abfallentsorgung; Vorabentscheidungsersuchen des estnischen Berufungsgerichts Tartu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber darf Verwertungsort nicht vorgeben

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Ragn-Sells

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tartu Ringkonnakohus - Auslegung von Art. 102 AEUV und Art. 106 Abs. 1 AEUV sowie von Art. 16 Abs. 3 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 283
  • ECLI:EU:C:2013:820
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Hinsichtlich der Errichtung eines solchen integrierten Netzes verfügen die Mitgliedstaaten über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der räumlichen Grundlage, die sie für geeignet halten, um in Bezug auf die Behandlung der Abfälle, um die es geht, eine nationale Autarkie zu erreichen (vgl. entsprechend zu Art. 5 der Richtlinie 2006/12 Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, Slg. 2010, I-1749, Randnr. 62).

    Der Gerichtshof hat allerdings betont, dass in diesem Rahmen, soweit es insbesondere um geeignete Maßnahmen zur Förderung der Rationalisierung des Einsammelns, Sortierens und Behandelns von Abfällen geht, eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten, u. a. über die insoweit mit Zuständigkeiten ausgestatteten örtlichen Selbstverwaltungseinheiten zu ergreifen haben, darin besteht, zu versuchen, den Abfall in einer so nahe wie möglich am Ort seiner Erzeugung gelegenen Anlage zu verwerten, insbesondere gemischte Siedlungsabfälle, um ihre Verbringung so weit wie möglich einzuschränken (vgl. u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnrn.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-245/09

    Omalet - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 1997, USSL Nr. 47 di Biella, C-134/95, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, Slg. 2010, I-13771, Randnr. 12, und vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul, C-186/12, Randnr. 19).
  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 1997, USSL Nr. 47 di Biella, C-134/95, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, Slg. 2010, I-13771, Randnr. 12, und vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul, C-186/12, Randnr. 19).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-186/12

    Impacto Azul - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen - Gesamtschuldnerische

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit nicht auf Betätigungen anwendbar sind, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 1997, USSL Nr. 47 di Biella, C-134/95, Slg. 1997, I-195, Randnr. 19, vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, Slg. 2010, I-13771, Randnr. 12, und vom 20. Juni 2013, 1mpacto Azul, C-186/12, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (vgl. u. a. Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, Slg. 2010, I-2055, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Daraus folgt, dass nicht darüber hinaus geprüft werden muss, ob eine die Abfallverbringung betreffende nationale Maßnahme mit den Art. 34 AEUV und 36 AEUV vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 46).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-411/06

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die Verordnung Nr. 1013/2006 wie ihre Vorgängerin, die Verordnung Nr. 259/93, ein harmonisiertes System von Verfahren bereitstellen soll, mit denen der Umlauf der Abfälle begrenzt werden kann, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2009, Kommission/Parlament und Rat, C-411/06, Slg. 2009, I-7585, Randnr. 72).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Folglich sind die Vorlagefragen, soweit sie diese Regeln betreffen, unzulässig, da der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für ihre zweckdienliche Beantwortung erforderlich sind (vgl. entsprechend Urteil vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnrn.
  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    37 bis 42 des Urteils vom 23. Mai 2000, Sydhavnens Sten & Grus (C-209/98, Slg. 2000, I-3743), ergibt sich, dass die Verpflichtung, die eine örtliche Selbstverwaltungseinheit dem mit der Sammlung der Abfälle in ihrem Gebiet beauftragten Unternehmen auferlegt, bestimmte Abfallarten einer in demselben Mitgliedstaat gelegenen Behandlungsanlage zu übergeben, einer Maßnahme mit allgemeiner Wirkung gleichkommt, die ein Verbot im Sinne von Art. 11 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1013/2006 enthält, die betreffenden Abfälle zu anderen Anlagen zu verbringen, wenn die Erzeuger dieser Abfälle selbst verpflichtet sind, die Abfälle entweder dem genannten Unternehmen oder der genannten Anlage zu übergeben.
  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-292/12
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof veranlasst sehen kann, Vorschriften des Unionsrechts zu berücksichtigen, auf die das vorlegende Gericht bei der Darlegung seiner Fragen nicht Bezug genommen hat, um ihm sachdienliche Hinweise für die Auslegung zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2008, Mayr, C-506/06, Slg. 2008, I-1017, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Soweit der Europäische Gerichtshof Andienungs- und Überlassungspflichten auf ihre Vereinbarkeit mit der EG-Abfallverbringungsverordnung und deren Vorgängervorschrift, der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 30 vom 6. Februar 1993 S. 1), überprüft hat, erklärt sich dies daraus, dass mit der jeweils in Rede stehenden Andienungs- und Überlassungspflicht aufgrund der mitgliedstaatlichen Bestimmungen zugleich zwingend die Abfallentsorgung im Mitgliedstaat und somit ein Verbringungsverbot verbunden war (EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-324/99, DaimlerChrysler - Slg. 2001, I-9897 Rn. 15, 56 ff. und vom 12. Dezember 2013 - C-292/12 [ECLI:EU:C:2013:820], Ragn-Sells - NVwZ 2014, 283 ).
  • BVerwG, 23.02.2018 - 7 C 9.16

    Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

    Hiervon sind nur Abfälle zur Beseitigung und "gemischte Siedlungsabfälle", die auch der thermischen Verwertung zugeführt werden können, nicht dagegen andere zur Verwertung bestimmte Abfälle gemeint (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - C-292/12 [ECLI:EU:C:2013:820], Ragn-Sells - Rn. 50 ff., 63 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2024 - 2 L 65/22

    Anlassbezogene Kontrolle der Verbringung grün gelisteter Abfälle

    "Damit die Verbringung solcher Abfälle besser verfolgt werden kann, verpflichtet daher Art. 18 der Verordnung Nr. 1013/2006 die der Gerichtsbarkeit des Versandstaats unterliegende Person, die die Verbringung veranlasst, sicherzustellen, dass das Begleitdokument mitgeführt wird, das die zuständigen nationalen Behörden zum Zwecke der Kontrolle, Durchsetzung, Planung und statistischen Erhebung anfordern können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-315/20

    Regione Veneto (Transfert de déchets municipaux en mélange)

    11 Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells (C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 52).

    12 Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells (C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 53).

    13 Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells (C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 56).

    21 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells (C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 49).

  • EuGH, 03.03.2021 - C-434/19

    Poste Italiane - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen -

    Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Urteile vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 39, und vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2021 - C-315/20

    Regione Veneto (Transfert de déchets municipaux en mélange) - Vorlage zur

    Folglich findet Art. 11 der Verordnung Nr. 1013/2006 auch bei der Notifizierung einer geplanten Verbringung von zur Verwertung bestimmten gemischten Siedlungsabfällen Anwendung, selbst wenn er seiner Überschrift und seinem Wortlaut nach grundsätzlich nur auf zur Beseitigung bestimmte Abfälle anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 53 und 54).

    Er hat betont, dass in diesem Rahmen, soweit es insbesondere um geeignete Maßnahmen zur Förderung der Rationalisierung des Einsammelns, Sortierens und Behandelns von Abfällen geht, eine der wichtigsten Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten, u. a. über die insoweit mit Zuständigkeiten ausgestatteten örtlichen Selbstverwaltungseinheiten zu ergreifen haben, darin besteht, zu versuchen, den Abfall in einer so nahe wie möglich am Ort seiner Erzeugung gelegenen Anlage zu verwerten, insbesondere gemischte Siedlungsabfälle, um ihre Verbringung so weit wie möglich einzuschränken (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 6 S 3097/20

    Vereinbarkeit des Spielhallenbetriebs mit Grundfreiheiten

    Demnach fehlt es auch nach ihrem Zulassungsvorbringen weiterhin an dem vom Wortlaut der hier einschlägigen Grundfreiheiten selbst vorausgesetzten, den sachlichen Schutzbereich der Dienstleistungs- bzw. Niederlassungsfreiheit eröffnenden grenzüberschreitenden Bezug (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-292/12 -, juris Rn. 70 m.w.N.; Urteil vom 20.03.2014 - C-139/12 -, juris Rn. 42; Urteil vom 15.11.2016 - C-268/15 -, juris Rn. 47; das grundsätzlich bestehende Erfordernis eines "eindeutigen grenzüberschreitenden Interesses" ebenfalls betonend: EuGH, Urteil vom 02.06.2016 - C-410/14 -, juris Rn. 44, 47; Urteil vom 08.12.2016 - C-553/15 -, juris Rn. 24; s. zum Ganzen auch Müller-Graff, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 49 AEUV Rn. 20 bzw. Art. 56 AEUV Rn. 31).
  • EuGH, 25.04.2018 - C-102/17

    Secretaria Regional de Saúde dos Açores - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53

    Diese Verpflichtung ist in besonderem Maß in bestimmten Bereichen zu beachten, die durch komplexe rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten gekennzeichnet sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 1993, Telemarsicabruzzo u. a., C-320/90 bis C-322/90, EU:C:1993:26, Rn. 7, Beschluss vom 19. März 1993, Banchero, C-157/92, EU:C:1993:107, Rn. 5, und Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 39), aber auch dann, wenn die vorlegende Einrichtung kraft Gesetzes mit Aufgaben unterschiedlicher Art betraut ist.
  • EuGH, 27.04.2023 - C-70/22

    Viagogo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr -

    Insbesondere was die Art. 102 ff. AEUV und im Einzelnen das Vorliegen eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung betrifft, lässt das vorlegende Gericht im Zusammenhang mit den Ausgangsverfahren jede Bezugnahme auf die Tatbestandsmerkmale einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV vermissen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-487/17

    Verlezza u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2008/98/EG

    Im Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells (C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 56), heißt es im Hinblick auf gemischte Siedlungsabfälle, dass sich aus Art. 11 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1013/2006 im Licht des 20. Erwägungsgrundes dieser Verordnung sowie aus Art. 16 der Richtlinie 2008/98 ergibt, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen mit allgemeiner Geltung zur Einschränkung der Verbringung dieser Abfälle zwischen Mitgliedstaaten in Form von allgemeinen oder teilweisen Verbringungsverboten erlassen können, um die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs der Verwertung und der Entsorgungsautarkie gemäß der Richtlinie 2008/98 umzusetzen.
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