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   EuGH, 17.07.2014 - C-474/13   

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https://dejure.org/2014,17068
EuGH, 17.07.2014 - C-474/13 (https://dejure.org/2014,17068)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-474/13 (https://dejure.org/2014,17068)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-474/13 (https://dejure.org/2014,17068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Inhaftierung in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pham

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung - Inhaftierung in ...

  • EU-Kommission

    Thi Ly Pham gegen Stadt Schweinfurt, Amt für Meldewesen und Statistik.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Art. 16 Abs. 1 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2008/115/EG Art. 16 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 62a Abs. 1
    Spezielle Hafteinrichtung, Trennungsgebot, Drittstaatsangehörige, Abschiebungshaft, illegaler Aufenthalt, vollziehbar ausreisepflichtig, Strafgefangene, gewöhnliche Strafgefangene, Abschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere Einrichtung für Abschiebehäftlinge auch bei Einwilligung der Betroffenen; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • faz.net (Pressebericht, 17.07.2014)

    Deutschland muss Abschiebehaft reformieren

  • zeit.de (Kurzinformation, 17.07.2014)

    Abschiebehaft in gewöhnlichen Gefängnissen unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebehaft - Bundesländer brauchen spezielle Haftanstalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fehlen spezieller Hafteinrichtungen für abzuschiebende Drittstaatsangehörige

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drittstaatsangehöriger darf nicht für Zwecke der Abschiebung mit Strafgefangenen untergebracht werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Drittstaatsangehöriger darf nicht für Zwecke der Abschiebung mit Strafgefangenen untergebracht werden

  • Telepolis (Pressebericht, 18.07.2014)

    Abschiebungshaft nur in gesonderten Einrichtungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen

Besprechungen u.ä. (2)

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Licht in der Unterwelt - Das Ende von Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Neues aus der Unterwelt des Rechts - Zur Abschiebungshaft und deren europäischen Vorgaben

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pham

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1218
  • FGPrax 2014, 224 (Ls.)
  • ECLI:EU:C:2014:2096
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass mit der Richtlinie 2008/115 eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik festgelegt werden soll, die auf gemeinsamen Normen beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückgeführt werden (Urteile El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 31, und Arslan, C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 42).
  • EuGH, 10.01.2012 - C-534/11

    Arslan

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass mit der Richtlinie 2008/115 eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik festgelegt werden soll, die auf gemeinsamen Normen beruht, die gewährleisten, dass die betreffenden Personen unter vollständiger Achtung der Grundrechte auf menschenwürdige Weise zurückgeführt werden (Urteile El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 31, und Arslan, C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 42).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-473/13

    Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
    Den Rn. 28 bis 31 des Urteils Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095) ist zu entnehmen, dass die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 nicht bereits deswegen gerechtfertigt sein kann, weil es in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland keine spezielle Hafteinrichtung gibt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bot darf sich ein Mitgliedstaat, außer bei

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
    Den Rn. 28 bis 31 des Urteils Bero und Bouzalmate (C-473/13 und C-514/13, EU:C:2014:2095) ist zu entnehmen, dass die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 nicht bereits deswegen gerechtfertigt sein kann, weil es in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland keine spezielle Hafteinrichtung gibt.
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Viertens besteht das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Pham, C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 20, und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-473/13
    Dies sind im Wesentlichen die Fragen, die die verbundenen Rechtssachen C-473/13 und C-514/13 sowie die Rechtssache C-474/13 aufwerfen.

    In der Rechtssache C-474/13 schließlich war Frau Thi Ly Pham, eine vietnamesische Staatsangehörige, vom 29. März bis 10. Juli 2012 in der Justizvollzugsanstalt der Stadt Nürnberg (Bayern) inhaftiert und hatte überdies ihrer Unterbringung mit den gewöhnlichen Strafgefangenen zugestimmt.

    In den Ausgangsverfahren werfen der Bundesgerichtshof (Rechtssachen C-473/13 und C-474/13) und das Landgericht München (Rechtssache C-514/13) die Frage auf, ob die Inhaftierung im Hinblick auf die in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie aufgestellten Grundsätze rechtmäßig ist.

    Da die Rechtssache C-474/13 einen engen Bezug zu den verbundenen Rechtssachen aufweist, habe ich mich dafür entschieden, gemeinsame Schlussanträge vorzulegen.

    B - Rechtssache C-474/13.

    Die Rechtssache C-474/13 steht im selben Kontext wie die verbundenen Rechtssachen C-473/13 und C-514/13.

    Dies vorausgeschickt, sind nun die einzelnen im Rahmen der verbundenen Rechtssachen C-473/13 und C-514/13 sowie der Rechtssache C-474/13 gestellten Fragen näher zu untersuchen.

    C - Rechtssache C-474/13.

    In der Rechtssache C-474/13 möchte der Bundesgerichtshof wissen, ob sich ein Mitgliedstaat nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie von der Verpflichtung, einen zwecks Abschiebung in einer gewöhnlichen Haftanstalt inhaftierten Drittstaatsangehörigen gesondert von den gewöhnlichen Strafgefangenen unterzubringen, mit der Begründung befreien kann, dass der Migrant in die gemeinsame Unterbringung eingewilligt habe(64).

    Im Kontext der Rechtssache C-474/13 bedeutet dies, dass die zuständigen nationalen Behörden die Betroffene zuvor auf die eine oder andere Weise darum "ersucht" haben, auf diese Garantie zu verzichten.

    Im Rahmen der Rechtssache C-474/13 scheint es mir somit auf der Hand zu liegen, dass eine solche Einwilligung keinen stichhaltigen Grund darstellen kann, der es dem Mitgliedstaat erlaubt, von dem Trennungsgebot in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie abzuweichen.

    In der Rechtssache C-474/13:.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-519/20

    Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Ich weise auch darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Pham entschieden hat, dass das Gebot der Trennung über eine bloße spezifische Durchführungsmodalität der Inhaftierung in gewöhnlichen Haftanstalten hinausgeht und eine materielle Voraussetzung für diese Unterbringung darstellt, ohne deren Erfüllung die Unterbringung grundsätzlich nicht mit der Richtlinie in Einklang stünde(71).

    4 C-474/13, im Folgenden: Urteil Pham, EU:C:2014:2096.

    24 Vgl. Urteil Pham (Rn. 22).

    26 Vgl. Urteil Pham (Rn. 17).

    27 Urteil Pham (Rn. 19).

    28 Ich weise jedoch darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Pham im Rahmen der Auslegung von Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2008/115 entschieden hat, dass das Gebot der Trennung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger von Strafgefangenen "ohne Ausnahme gilt" und "eine materielle Voraussetzung für [die Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen in gewöhnlichen Haftanstalten darstellt], ohne deren Erfüllung die Unterbringung grundsätzlich nicht mit [dieser] Richtlinie in Einklang stünde" (Rn. 19 und 21).

    Vgl. insoweit auch die Erörterung dieser Frage durch Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 91ff.).

    71 Vgl. Urteil Pham (Rn. 21).

    72 Vgl. Urteil Pham (Rn. 17 und 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-18/19

    Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    9 Der Rechtssache, in der das Urteil vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096), ergangen ist, lag eine vergleichbare Sach- und Rechtslage zugrunde, da es um eine Drittstaatsangehörige ging, die auf der Grundlage von § 62 Abs. 1 AufenthG in seiner damals geltenden Fassung in einer Justizvollzugsanstalt in Deutschland inhaftiert war und dann nach Vietnam abgeschoben wurde.

    Im Urteil vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096), hat der Gerichtshof entschieden, dass eine nationale Regelung, die die Unterbringung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in einer Justizvollzugsanstalt gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen vorsieht, mit der Richtlinie 2008/115 unvereinbar ist und die Einwilligung der Betroffenen in diese Unterbringung insoweit unbeachtlich ist.

    32 Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) stützt sich auf diese Texte, um eine nicht abschließende Liste von Kriterien aufzustellen, anhand deren er die Angemessenheit des Ortes, der Bedingungen und der Regelung der Haft beurteilt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate, C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nrn. 87 und 88).

    69 Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 82).

    73 Urteil vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 17, 19 und 21).

    74 Die Begründung des Gerichtshofs im Urteil Pham wirft meines Erachtens Fragen hinsichtlich einer kontextbezogenen Auslegung von Art. 16 der Richtlinie 2008/115 auf.

    75 Schlussanträge des Generalanwalts Bot in den Rechtssachen Bero und Bouzalmate (C-473/13, C-474/13 und C-514/13, EU:C:2014:295, Nr. 99).

  • BGH, 18.04.2019 - III ZR 67/18

    Entschädigung wegen Abschiebehaft

    Anderenfalls steht die Unterbringung nicht im Einklang mit der Richtlinie (vgl. auch EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, C-474/13, NVwZ 2014, 1218 Rn. 21).
  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    In einem weiteren Urteil vom 17. Juli 2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aus dem Wortlaut dieser Norm die unbedingte Verpflichtung ergibt, die illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen von den gewöhnlichen Strafgefangenen zu trennen, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht in speziellen Hafteinrichtungen unterbringen kann (Rs. C-474/13 - Pham, ECLI:EU:C:2014:2096 Rn. 17, 21).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

    Wie sich sowohl aus ihrem Titel als auch aus ihrem Art. 1 ergibt, werden durch die Richtlinie 2008/115 "gemeinsame Normen und Verfahren" geschaffen, die von jedem Mitgliedstaat bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger anzuwenden sind (vgl. Urteile El Dridi, C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 31 und 32, Arslan, C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 42, und Pham, C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 20).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 40/11

    Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in der Justizvollzugsanstalt

    Das Gebot der Trennung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger von gewöhnlichen Strafgefangenen stellt eine materielle Voraussetzung für die Unterbringung von Drittstaatsangehörigen dar (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-474/13, InfAuslR 2014, 348 Rn. 21).
  • BGH, 22.11.2018 - V ZB 180/17

    Abschiebung eines tunesischen Staatsangehörigen in sein Heimatland aufgrund der

    Der Vollzug in einer gewöhnlichen Haftanstalt gemeinsam mit gewöhnlichen Strafgefangenen wird auch nicht dadurch zulässig, dass der Drittstaatenangehörige in diese Unterbringung einwilligt (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014, Rs. C-474/13, Pham, ECLI:EU:C:2014:2096).
  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 54/14

    Rücküberstellungshaftverfahren: Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine

    Die Anwendung der genannten Vorschrift steht auch nicht zur Disposition des Betroffenen oder anderer Beteiligter (EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - Rs. C-474/13 - Pham, ECLI:EU:C:2014:2096 Rn. 22 f.; Senat, Beschluss vom 25. September 2014 - V ZB 144/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.09.2014 - V ZB 144/12

    Abschiebungshäftlinge - und ihre Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-175/17

    Belastingdienst/ Toeslagen (Effet suspensif de l'appel) - Vorlage zur

  • BGH, 04.12.2014 - V ZB 184/12

    Anordnung des Vollzugs der Zurückschiebungshaft eines Betroffenen bzgl.

  • BGH, 20.11.2014 - V ZB 20/14

    Notwendigkeit der Durchführung der Abschiebehaft in einer JVA ohne Strafgefangene

  • BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13

    Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und des Vollzugs von

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-180/17

    X und Y

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-179/13

    Evans - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Bestimmung der auf einen Arbeitnehmer auf

  • VG Frankfurt/Main, 21.06.2017 - 6 K 1323/16

    Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen ihm auferlegte

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