Rechtsprechung
   EuGH, 18.09.2014 - C-487/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25533
EuGH, 18.09.2014 - C-487/12 (https://dejure.org/2014,25533)
EuGH, Entscheidung vom 18.09.2014 - C-487/12 (https://dejure.org/2014,25533)
EuGH, Entscheidung vom 18. September 2014 - C-487/12 (https://dejure.org/2014,25533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vueling Airlines

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Preisfreiheit - Aufgabe von Gepäck - Zusatzkosten - Begriff des Flugpreises - Verbraucherschutz - Verhängung ...

  • Wolters Kluwer

    Zusatzkosten für die Gepäckbeförderung im Luftverkehr; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Contencioso-Administrativo n° 1 de Ourense

  • kanzlei.biz

    Airlines dürfen Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäck verlangen

  • reise-recht-wiki.de

    Zusätzliche Kosten für Gepäck bei "Billig-Airline"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Union - Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 - Preisfreiheit - Aufgabe von Gepäck - Zusatzkosten - Begriff des Flugpreises - Verbraucherschutz - Verhängung ...

  • rechtsportal.de

    Zusatzkosten für die Gepäckbeförderung im Luftverkehr; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Juzgado de lo Contencioso-Administrativo n° 1 de Ourense

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene Gepäck eines Fluggasts ohne Zusatzkosten mitzubefördern, ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzkosten für die Aufgabe des Fluggepäcks

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fluggepäck - Billig-Airlines dürfen Zusatzkosten verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusatzkosten für Gepäck im Flieger?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliedstaaten dürfen Luftfahrtunternehmen nicht zur aufschlagsfreien Beförderung von Gepäck verpflichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck zu zahlende Preis ist kein unvermeidbarer und vorhersehbarer Bestandteil des Flugpreises

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zusatzentgelt für Fluggepäckbeförderung zulässig

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Zusatzkosten für aufgegebenes Gepäck zulässig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Billig-Airline darf Gepäckgebühren verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Luftfahrtunternehmen darf Zusatzkosten für Gepäckbeförderung verlangen - Preis des Flugscheins muss nicht Gepäckförderung beinhalten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vueling Airlines

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Juzgado Contencioso-Administrativo - Auslegung von Art. 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 79
  • EuZW 2014, 837
  • ECLI:EU:C:2014:2232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Daher ist festzustellen, dass in Kapitel IV der Verordnung Nr. 1008/2008, das den Bestimmungen zur Preisfestsetzung gewidmet ist, Art. 22 Abs. 1, der die Preisfreiheit regelt, durch Art. 23 Abs. 1 ergänzt wird, der für Flugdienste von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats u. a. Information und Transparenz in Bezug auf die Preise gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, C-112/11, EU:C:2012:487, Rn. 13).

    Was die Frage anbelangt, wie die Preise festzusetzen sind, so ist nach Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 u. a. zum einen erforderlich, dass die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises für den Flugdienst immer als Bestandteile des zu zahlenden Endpreises ausgewiesen werden, und zum anderen, dass die Zusatzkosten für einen Dienst, der für den Luftverkehrsdienst als solchen weder obligatorisch noch unerlässlich ist, auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise zu Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden und ihre Annahme durch den Kunden auf "Opt-in"-Basis erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 14).

    Hierzu ist festzustellen, dass das Unionsrecht es, unbeschadet der Anwendung u. a. von Bestimmungen zum Verbraucherschutz (vgl. in diesem Sinne Urteil ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 17), den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren.

  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Schließlich muss das vorlegende Gericht die innerstaatliche Regelung, die es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen (Urteile Engelbrecht, C-262/97, EU:C:2000:492, Rn. 39, CEZ, C-115/08, EU:C:2009:660, Rn. 138, und Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 70).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-52/10

    Auch bei Fehlen eines Entgelts kann eine beabsichtigte Schleichwerbung vorliegen

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteile Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, Italien/Kommission, C-482/98, EU:C:2000:672, Rn. 49, sowie Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, EU:C:2011:374, Rn. 24).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Schließlich muss das vorlegende Gericht die innerstaatliche Regelung, die es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen (Urteile Engelbrecht, C-262/97, EU:C:2000:492, Rn. 39, CEZ, C-115/08, EU:C:2009:660, Rn. 138, und Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 70).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Schließlich muss das vorlegende Gericht die innerstaatliche Regelung, die es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen (Urteile Engelbrecht, C-262/97, EU:C:2000:492, Rn. 39, CEZ, C-115/08, EU:C:2009:660, Rn. 138, und Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 70).
  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Soweit das vom Unionsrecht angestrebte Ergebnis nicht durch eine unionsrechtskonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts erreicht werden kann, ist das nationale Gericht u. a. gehalten, für die volle Wirksamkeit der Bestimmungen des Unionsrechts Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Bestimmung aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 24, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 72, Pupino, C-105/03, EU:C:2005:386, Rn. 43, sowie Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 43).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Unionstexts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift anhand der Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteile Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, Italien/Kommission, C-482/98, EU:C:2000:672, Rn. 49, sowie Eleftheri tileorasi und Giannikos, C-52/10, EU:C:2011:374, Rn. 24).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nicht darüber zu entscheiden hat, wie nationale Vorschriften auszulegen sind oder ob ihre Auslegung durch das vorlegende Gericht richtig ist (vgl. u. a. Urteile Corsten, C-58/98, EU:C:2000:527, Rn. 24, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 19, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, EU:C:2009:250, Rn. 48, und Samba Diouf, C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 59).
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Insoweit verbietet es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung des Unionsrechts, im Fall von Zweifeln eine Bestimmung in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten; sie ist vielmehr im Licht ihrer Fassungen in den übrigen Amtssprachen auszulegen und anzuwenden (vgl. u. a. Urteile Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 3, EMU Tabac u. a., C-296/95, EU:C:1998:152, Rn. 36, und Profisa, C-63/06, EU:C:2007:233, Rn. 13).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 18.09.2014 - C-487/12
    Soweit das vom Unionsrecht angestrebte Ergebnis nicht durch eine unionsrechtskonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts erreicht werden kann, ist das nationale Gericht u. a. gehalten, für die volle Wirksamkeit der Bestimmungen des Unionsrechts Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Bestimmung aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 24, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 72, Pupino, C-105/03, EU:C:2005:386, Rn. 43, sowie Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 43).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • EuGH, 19.04.2007 - C-63/06

    Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern

  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

  • EuGH, 28.07.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

  • EuGH, 07.12.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission

  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf

    Er sieht insoweit Informations- und Transparenzpflichten u. a. in Bezug auf die Tarifbedingungen, den zu zahlenden Endpreis, den Flugpreis und die zu diesem hinzutretenden unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile sowie die fakultativen Zusatzkosten für Dienste, die den Flugdienst als solchen ergänzen, vor (Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32).

    Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob vor dem Hintergrund des Urteils vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), davon auszugehen ist, dass die Befugnis der Luftfahrtunternehmen, die Flugpreise nach Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008 frei festzulegen, daran hindert, eine nationale Regelung zur Umsetzung des Verbraucherschutzrechts der Union auf eine solche Klausel anzuwenden.

    Das Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines (C-487/12, EU:C:2014:2232), lässt keinen anderen Schluss zu.

    Ganz im Gegenteil hat er darauf hingewiesen, dass es das Unionsrecht, unbeschadet der Anwendung u. a. von Bestimmungen zum Verbraucherschutz, den Mitgliedstaaten nicht verwehrt, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren, sofern dabei die Entgeltregelungen der Verordnung Nr. 1008/2008 nicht in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 44).

  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 12.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Ist die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1, § 113b TKG mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, darf sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht kommt - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 1978 - Rs. 106/77 [ECLI:EU:C:1978:49], Simmenthal - Rn. 24, vom 3. Mai 2005 - C-387/02, C-391/02 und C-403/02 [ECLI:EU:C:2005:270], Berlusconi u.a. - Rn. 72, vom 22. Juni 2010 - C-188/10 und C-189/10 [ECLI:EU:C:2010:363], Melki und Abdeli - Rn. 43, sowie vom 18. September 2014 - C-487/12 [ECLI:EU:C:2014:2232], Vueling Airlines - Rn. 48).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-476/14

    Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und

    Als Endpreis muss der Verkaufspreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. entsprechend Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 36).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 220/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Sie soll Information und Transparenz in Bezug auf die Preise für Flugdienste gewährleisten und trägt damit zum Schutz der Kunden bei, die diese Dienste in Anspruch nehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. September 2014 - C-487/12, EuZW 2014, 837 Rn. 32 - Vueling Airlines).

    Für die Richtigkeit dieser Sichtweise sprechen Sinn und Zweck des Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG, zum Schutz der Kunden nicht nur Transparenz und Information im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, NJW 2012, 2867 Rn. 13 - ebookers.com/Verbraucherzentrale; EuZW 2014, 837 Rn. 32 - Vueling Airlines; GRUR 2015, 281 Rn. 33 - Air Berlin/Bundesverband).

    c) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union steht Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG einer nationalen Regelung entgegen, die Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, in jedem Fall für den Preis des Flugscheins nicht nur den Fluggast zu befördern, sondern auch das von ihm aufgegebene Gepäck, ohne dass für dessen Beförderung Zusatzkosten verlangt werden dürfen, sofern es gewissen Anforderungen, unter anderem an sein Gewicht, entspricht (EuGH, EuZW 2014, 837 Rn. 43 ff., 49 - Vueling Airlines).

    Eine solche Regelung verstößt gegen das Recht des Luftfahrtunternehmens nach Art. 2 Nr. 18 und Art. 22 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG, die für die Beförderung von Fluggästen im Flugverkehr zu zahlenden Preise und die Bedingungen frei festzulegen, unter denen diese Preise gelten; außerdem ist sie geeignet, insbesondere das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel in Frage zu stellen, die effektive Vergleichbarkeit solcher Preise zu ermöglichen, weil die von einer entsprechenden nationalen Regelung betroffenen Luftfahrtunternehmen anders als Luftfahrtunternehmen, die der Regelung anderer Mitgliedstaaten unterliegen, keinen gesonderten Tarif für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck ausweisen dürfen (EuGH, EuZW 2014, 837 Rn. 45 - Vueling Airlines).

    Das Unionsrecht verwehrt den Mitgliedstaaten unbeschadet der Anwendung unter anderem von Bestimmungen zum Verbraucherschutz nicht, Aspekte des Luftbeförderungsvertrags insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Geschäftspraktiken zu reglementieren; eine solche nationale Regelung darf aber nicht die Entgeltregelungen der Verordnung Nr. 1008/2008/EG in Frage stellen (EuGH, EuZW 2014, 837 Rn. 44 - Vueling Airlines).

  • BVerwG, 14.08.2023 - 6 C 6.22

    Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung

    ee) Ist § 175 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 113b TKG a. F.) nach alledem mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und kommt eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht, darf die Regelung wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 1978 - Rs. 106/77 [ECLI:EU:C:1978:49], Simmenthal - Rn. 24, vom 3. Mai 2005 - C-387/02, C-391/02 und C-403/02 [ECLI:EU:C:2005:270], Berlusconi u. a. - Rn. 72, vom 22. Juni 2010 - C-188/10 und C-189/10 [ECLI:EU:C:2010:363], Melki und Abdeli - Rn. 43 sowie vom 18. September 2014 - C-487/12 [ECLI:EU:C:2014:2232], Vueling Airlines - Rn. 48).
  • EuGH, 15.01.2015 - C-573/13

    Ein elektronisches Buchungssystem muss bei jedem Flug ab einem Flughafen der

    Der Gerichtshof hatte insoweit bereits Gelegenheit zu der Klarstellung, dass sich sowohl aus der Überschrift von Art. 23 der Verordnung Nr. 1008/2008 als auch aus dem Wortlaut des ersten Absatzes dieser Vorschrift eindeutig ergibt, dass sie Information und Transparenz in Bezug auf die Preise für Flugdienste gewährleisten soll und damit zum Schutz des Kunden beiträgt, der diese Dienste in Anspruch nimmt (Urteile ebookers.com Deutschland, EU:C:2012:487, Rn. 13, und Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 32).

    Somit ergibt sich aus dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1008/2008, dass die den Luftfahrtunternehmen auferlegte Pflicht, den zu zahlenden Endpreis "jederzeit" auszuweisen, notwendig ist, damit die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen können, im Einklang mit dem durch Art. 23 Abs. 1 der Verordnung verfolgten Ziel der effektiven Vergleichbarkeit der Preise für Flugdienste (vgl. in diesem Sinne Urteil Vueling Airlines, EU:C:2014:2232, Rn. 33).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-106/14

    Die Bestandteile eines komplexen Erzeugnisses müssen der Europäischen

    Dem Gerichtshof steht es jedoch nach seiner ständigen Rechtsprechung im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 267 AEUV nicht zu, über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Unionsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 14.08.2023 - 6 C 7.22

    Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung

    ee) Ist § 175 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 176 TKG (§ 113a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 113b TKG a. F.) nach alledem mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und kommt eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht, darf die Regelung wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 1978 - Rs. 106/77 [ECLI:EU:C:1978:49], Simmenthal - Rn. 24, vom 3. Mai 2005 - C-387/02, C-391/02 und C-403/02 [ECLI:EU:C:2005:270], Berlusconi u. a. - Rn. 72, vom 22. Juni 2010 - C-188/10 und C-189/10 [ECLI:EU:C:2010:363], Melki und Abdeli - Rn. 43 sowie vom 18. September 2014 - C-487/12 [ECLI:EU:C:2014:2232], Vueling Airlines - Rn. 48).
  • BVerwG, 25.09.2019 - 6 C 13.18

    EuGH soll Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit

    Ist die Regelung in § 113a Abs. 1 Satz 1, § 113b TKG mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, darf sie - da eine unionsrechtskonforme Auslegung nicht in Betracht kommt - wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 1978 - Rs. 106/77 [ECLI:EU:C:1978:49], Simmenthal - Rn. 24, vom 3. Mai 2005 - C-387/02, C-391/02 und C-403/02 [ECLI:EU:C:2005:270], Berlusconi u.a. - Rn. 72, vom 22. Juni 2010 - C-188/10 und C-189/10 [ECLI:EU:C:2010:363], Melki und Abdeli - Rn. 43, sowie vom 18. September 2014 - C-487/12 [ECLI:EU:C:2014:2232], Vueling Airlines - Rn. 48).
  • BGH, 24.08.2021 - X ZR 23/20

    Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung

    aa) Wie der Gerichtshof der Europäischen Union bereits entschieden hat, gelten die in Art. 23 Abs. 1 LuftverkehrsdiensteVO vorgesehenen Pflichten auch für die Festsetzung der Preise für die Gepäckbeförderung (EuGH, Urteil vom 18.9.2014 - C-487/12, EuZW 2014, 837 Rn. 33 - Vueling).

    Ein Entgelt für die Beförderung von aufgegebenem Gepäck gehört zwar nicht zu den unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteilen des Preises im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Satz 2 LuftverkehrsdiensteVO (EuGH, EuZW 2014, 837 Rn. 36 ff. - Vueling).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Einbeziehung der Preise für die Gepäckbeförderung in den Anwendungsbereich von Art. 23 Abs. 1 LuftverkehrsdiensteVO geboten, um dem in Erwägungsgrund 16 der Verordnung vorgegebenen Ziel der effektiven Vergleichbarkeit der Preise für Flugdienste hinreichend Rechnung tragen zu können (EuGH, EuZW 2014, 837 Rn. 33 - Vueling).

    Dementsprechend hat der Gerichtshof entschieden, dass Zusatzentgelte für die Beförderung von Gepäck ohne weiteres von Art. 23 Abs. 1 LuftverkehrsdiensteVO erfasst werden (EuGH, EuZW 2014, 837 Rn. 33 - Vueling).

  • OLG Dresden, 11.02.2020 - 14 U 1885/19

    Zur Angabe von Zusatzkosten bei Flugpreisen sofort bei Buchungsbeginn

  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 23.04.2020 - C-28/19

    Luftfahrtunternehmen müssen ab der Veröffentlichung ihrer Preisangebote im

  • KG, 03.09.2020 - 23 U 34/16

    Airline muss Steuern und Gebühren separat ausweisen

  • KG, 25.02.2022 - 5 U 1027/20

    Lauterkeitsrecht: Preisangabe bei der Buchung eines Flugtickets im Internet

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

  • OLG Dresden, 13.11.2018 - 14 U 751/18

    Online-Reiseportal muss vor Vertragsabschluss neben dem Flugpreis auch die

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-543/21

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 2 B 13.16

    Visum zum Familiennachzug für einen Pakistani zu seinem Bruder

  • AG Hannover, 21.12.2016 - 406 C 5693/16

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen großer Flugverspätung am

  • VG Berlin, 19.03.2015 - 4 K 622.13

    Erleichterungen für Einreise und Aufenthalt von Mitgliedern des erweiterten

  • EuGH, 18.12.2014 - C-551/13

    SETAR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/98/EG - Art. 15 -

  • EuG, 08.05.2019 - T-749/16

    Stemcor London und Samac Steel Supplies / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht