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   EuGH, 18.12.2014 - C-449/13   

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https://dejure.org/2014,40422
EuGH, 18.12.2014 - C-449/13 (https://dejure.org/2014,40422)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - C-449/13 (https://dejure.org/2014,40422)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - C-449/13 (https://dejure.org/2014,40422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    CA Consumer Finance

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkredit - Richtlinie 2008/48/EG - Vorvertragliche Informationspflichten - Pflicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers - Beweislast - Beweismittel

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Kreditwürdigkeit und Beweislast für die Erfüllung vorvertraglicher Informationspflichten bei der Vergabe von Verbraucherkrediten; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal d'instanced'Orléans

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Informations- und Prüfungspflichten des Kreditgebers ("CA Consumer Finance")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verbraucherkredit - Richtlinie 2008/48/EG - Vorvertragliche Informationspflichten - Pflicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers - Beweislast - Beweismittel

  • rechtsportal.de

    Bewertung der Kreditwürdigkeit und Beweislast für die Erfüllung vorvertraglicher Informationspflichten bei der Vergabe von Verbraucherkrediten; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal d'instanced'Orléans

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers obliegt dem Kreditgeber

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kreditgeber trägt Beweislast für Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information und zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 2008/48/EG Art. 5, 8
    Zur Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Informations- und Prüfungspflichten des Kreditgebers ("CA Consumer Finance")

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditgeber trägt Beweislast für Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Verbraucher

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Pflichten des Kreditgebers

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    CA Consumer Finance

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal d"instance d"Orléans - Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (ABl. L ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 65
  • EuZW 2015, 189
  • ECLI:EU:C:2014:2464
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-449/13
    Nach ständiger Rechtsprechung sind mangels einer einschlägigen Unionsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. insbesondere Urteil Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2014 - C-34/13

    Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-449/13
    Was den Effektivitätsgrundsatz betrifft, ist daran zu erinnern, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (Urteil Kusionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.03.2014 - C-565/12

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der

    Auszug aus EuGH, 18.12.2014 - C-449/13
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die in diesen Fragen angesprochenen vorvertraglichen Verpflichtungen des Kreditgebers zur Verwirklichung des Ziels der Richtlinie 2008/48 beitragen, das, wie sich aus den Erwägungsgründen 7 und 9 dieser Richtlinie ergibt, darin besteht, in Bezug auf Verbraucherkredite eine vollständige und obligatorische Harmonisierung in einigen Schlüsselbereichen vorzusehen, die als notwendig erachtet wird, um allen Verbrauchern in der Union ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und um die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts bei Verbraucherkrediten zu erleichtern (vgl. Urteil LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 42).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    BNP Paribas Personal Finance

    So kann der Verbraucherschutz gewährleistet werden, ohne unverhältnismäßig in das Recht des Gewerbetreibenden auf ein faires Verfahren einzugreifen (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2014, CA Consumer Finance, C-449/13, EU:C:2014:2464, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia

    Diese Erwägung werde überdies nicht durch das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil CA Consumer Finance(37) in Frage gestellt, da der Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde gelegen habe, mit dem der vorliegenden Rechtssache nicht vergleichbar sei.

    Schließlich ist die Kommission im Gegensatz zur slowakischen Regierung der Auffassung, dass das Urteil CA Consumer Finance(39) im Kontext der vorliegenden Rechtssache relevant sei.

    Im Urteil CA Consumer Finance(48) hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2008/48 einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Beweislast für die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den Art. 5 und 8 der Richtlinie 2008/48 (Bereitstellung vorvertraglicher Informationen und Bewertung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers) dem Verbraucher obliegt, weil eine solche Regelung den Effektivitätsgrundsatz gefährdet.

    Zunächst weise ich darauf hin, dass sich im Urteil CA Consumer Finance(50) der Kontext, in dem sich das rechtliche Problem der Beweislast gestellt hat, von dem der vorliegenden Rechtssache unterscheidet.

    37 Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

    39 Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464, Rn. 32).

    40 Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

    48 Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

    49 Urteil vom 18. Dezember 2014, CA Consumer Finance (C-449/13, EU:C:2014:2464, Rn. 27 und 28).

    50 Urteil vom 18. Dezember 2014 (C-449/13, EU:C:2014:2464).

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

    41 Weder die Richtlinie 2008/48, die in Bezug auf Verbraucherkredite eine vollständige und obligatorische Harmonisierung in einigen Schlüsselbereichen vorsieht, die als notwendig erachtet wird, um allen Verbrauchern in der Union ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und um die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts bei Verbraucherkrediten zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12 , EU:C:2014:190, Rn. 42, vom 18. Dezember 2014, CA Consumer Finance, C-449/13 , EU:C:2014:2464, Rn. 21, und vom 21. April 2016, Radlinger und Radlingerová, C-377/14 , EU:C:2016:283, Rn. 61), noch das Unionsrecht im Allgemeinen stehen dieser Voraussetzung entgegen.
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