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   EuGH, 30.04.2014 - C-250/13   

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https://dejure.org/2014,8455
EuGH, 30.04.2014 - C-250/13 (https://dejure.org/2014,8455)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - C-250/13 (https://dejure.org/2014,8455)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - C-250/13 (https://dejure.org/2014,8455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Art. 107 Abs. 1 und 6 - Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - Art. 90 - Wanderarbeitnehmer - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wagener

    Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Art. 107 Abs. 1 und 6 - Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - Art. 90 - Wanderarbeitnehmer - ...

  • EU-Kommission

    Birgit Wagener gegen Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Villingen-Schwenningen.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Finanzgericht Baden-Württemberg - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft - Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Art. 107 Abs. 1 und 6 ...

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Umrechnung der Währung von Familienleistungen zwecks Berechnung des Unterschiedsbetrags zu Schweizerischen Familienzulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umrechnung der Währung von Familienleistungen zur Berechnung des Unterschiedsbetrags zu Schweizerischen Familienzulagen; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg

  • datenbank.nwb.de

    Verordnung (EWG) Nr. 574/72 - Art. 107 Abs. 1 und 6 - Verordnung (EG) Nr. 987/2009 - Art. 90 - Wanderarbeitnehmer - Währungsumrechnung - Berücksichtigung der in der Schweiz bezogenen Familienzulagen bei der Berechnung der Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 574/72 Art 10 Abs 1 Buchst a, EWGV 574/72 Art 107 Abs 1, EWGV 574/72 Art 107 Abs 6, EGV 98 7/2009 Art 90, EWGV 574/72 Art 107 Abs 2, EWGV 574/72 Art 107 Abs 4, EStG § ... 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EGV 98 7/2009 Art 96 Abs 1 S 2 Buchst c
    Ausland; Ausländische Leistung; Familienkasse; Kindergeld; Schweiz; Umrechnung

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Wagener

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 574/72 Art 10 Abs 1 Buchst a, EWGV 574/72 Art 107 Abs 1, EWGV 574/72 Art 107 Abs 6, EGV 987/2009 Art 90, EWGV 574/72 Art 107 Abs 2, EWGV 574/72 Art 107 Abs 4, EStG § ... 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2, EGV 987/2009 Art 96 Abs 1 S 2 Buchst c
    Kindergeld, Familienzulage, Schweiz, Umrechnung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Baden-Württemberg - Auslegung von Art. 10 Abs. 1 Buchst. a und Art. 107 Abs. 1, 2, 4 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ECLI:EU:C:2014:278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.10.1992 - C-201/91

    Grisvard und Kreitz / Assedic

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-250/13
    Zur Ermittlung des im Ausgangsverfahren anwendbaren Absatzes von Art. 107 der Verordnung Nr. 574/72 ist daran zu erinnern, dass Art. 107 Abs. 1 der Verordnung die Modalitäten der Währungsumrechnung allein für die Zwecke der Durchführung der dort ausdrücklich genannten Bestimmungen festlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Grisvard und Kreitz, C-201/91, EU:C:1992:368, Rn. 23 und 25).

    Da nämlich der Wortlaut von Art. 107 der Verordnung Nr. 574/72 hinsichtlich des Verhältnisses von Abs. 1 und Abs. 6 zueinander eindeutig ist, vermögen die Argumente, die auf eine bessere Handhabbarkeit der in Art. 107 Abs. 1 der Verordnung genannten Methode gestützt werden, dem Wortlaut nicht zu widerstreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil Grisvard und Kreitz, EU:C:1992:368, Rn. 23 und 25).

  • EuGH, 14.05.1981 - 98/80

    Romano

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-250/13
    Eine solche Auslegung garantiert auch die praktische Wirksamkeit von Antikumulierungsvorschriften wie der in Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 574/72 vorgesehenen, die dem Empfänger der von mehreren Mitgliedstaaten gezahlten Leistungen einen Gesamtbetrag an Leistungen garantieren sollen, der gleich dem Betrag der günstigsten Leistung ist, die ihm nach dem Recht nur eines dieser Staaten zusteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Romano, 98/80, EU:C:1981:104, Rn. 24).
  • EuGH, 04.09.2019 - C-473/18

    Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Baden-Württemberg West - Vorlage zur

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine solche Antikumulierungsvorschrift dem Empfänger der von mehreren Mitgliedstaaten gezahlten Leistungen einen Gesamtbetrag an Leistungen garantieren soll, der gleich dem Betrag der günstigsten Leistung ist, die ihm nach dem Recht nur eines dieser Staaten zusteht (Urteil vom 30. April 2014, Wagener, C-250/13, EU:C:2014:278" Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Doch die Beachtung des Wortlauts einer eindeutigen Rechtsnorm sowie des Ziels, auf der diese beruht, lässt es nicht zu, wegen einer besseren Handhabbarkeit auf eine andere Berechnungsmethode auszuweichen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 2014, Wagener, C-250/13, EU:C:2014:278, Rn. 38).

    Erst nach der Zahlung einer Leistung durch den Beschäftigungsstaat und der Umrechnung ihres Betrags in die Währung des Wohnsitzstaats kann der Betroffene im letzteren Staat in den Genuss des Unterschiedsbetrags gelangen, sofern der Umrechnungsbetrag geringer ist als der Betrag der Leistung, die ihm nach dem Recht des Wohnsitzstaats zustünde (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 2014, Wagener, C-250/13, EU:C:2014:278, Rn. 45 und 47).

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 3 K 3144/15

    EuGH-Vorlage: Währungsumrechnung beim Differenzkindergeld - Auslegung des

    Hinsichtlich der früheren Rechtslage wird auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 18. April 2013 3 K 4100/12 (ECLI:DE:FGBW:2013:0418.3K4100.12.0A, EFG 2013, 1143) und das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - in der Rechtssache Wagener vom 30. April 2014 C-250/13 (ECLI:EU:C:2014:278, ABl EU 2014, Nr. C 194, 7) Bezug genommen.

    Entscheidungserheblich ist im Streitfall nun die Vorlagefrage, die vom EuGH in seinem Urteil vom 30. April 2014 C-250/13 noch nicht entschieden zu werden brauchte.

    aa) Der EuGH hat mit Blick auf die Schweiz im Urteil zur Rechtssache Wagener ausgeführt, dass gemäß Art. 1 Abs. 1 des Anhangs II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit in Verbindung mit dem Beschluss Nr. 1/2012 des Gemischten Ausschusses (2012/195/EU, ABlEU L 103, S. 51) im Zeitraum 1. Juni 2002 bis 31. März 2012 die Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 anwendbar waren und ab dem 1. April 2012 nunmehr die Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 anwendbar sind (vgl. EuGH-Urteil vom 30. April 2014 C-250/13, Rn. 31; zur Rechtsentwicklung vgl. auch Rn. 3 ff. und den zugrundeliegenden Vorlagebeschluss vom 18. April 2013 3 K 4100/12 unter B 1, juris-Rn. 24).

    cc) Im Fall der Anwendung der VO Nr. 883/2004 hat eine gegebenenfalls notwendige Umrechnung der Währung der Familienleistungen nach Art. 90 der VO Nr. 987/2009 zu erfolgen (vgl. das EuGH-Urteil vom 30. April 2014 C-250/13, Rn. 33).

  • EuGH, 18.09.2019 - C-32/18

    Moser - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit -Wanderarbeitnehmer -

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass solche Antikumulierungsvorschriften dem Empfänger der von mehreren Mitgliedstaaten gezahlten Leistungen einen Gesamtbetrag an Leistungen garantieren sollen, der gleich dem Betrag der günstigsten Leistung ist, die ihm nach dem Recht nur eines dieser Staaten zusteht (Urteil vom 30. April 2014, Wagener, C-250/13, EU:C:2014:278, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 14 K 982/13

    Kindbezogene Betrachtungsweise bei der Berechnung des Differenzkindergeldes

    Im Fall Wagener (EuGH-Urteil vom 30. April 2014 C-250/13, juris), in dem die Klägerin drei Kinder hatte, hat der EuGH im Geltungsbereich der genannten VO nicht beanstandet, dass im Ausgangsverfahren für jedes Kind gesondert die Differenz aus Schweizer Kinderzulage und deutschem Kindergeld berechnet wurde.
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