Rechtsprechung
EuGH, 13.09.2017 - C-60/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Khir Amayry
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 28 - Inhaftnahme einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Khir Amayry
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 28 - Inhaftnahme einer ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Khir Amayry
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-60/16
- EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
- EuGH, 30.11.2017 - C-60/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 46
- ECLI:EU:C:2017:675
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Solange aber ein gegen eine Überstellungsentscheidung eingelegter Rechtsbehelf oder eine beantragte Überprüfung einer solchen Entscheidung aufschiebende Wirkung hat, ist es von vornherein unmöglich, die Überstellung vorzunehmen, weshalb die hierzu vorgesehene Frist in diesem Fall erst zu laufen beginnen kann, wenn grundsätzlich vereinbart ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird, und wenn lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben, also ab dem Zeitpunkt, zu dem die aufschiebende Wirkung endet (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 45).In einer solchen Situation sieht sich jeder der beiden Mitgliedstaaten bei der Organisation der Überstellung mit den gleichen praktischen Schwierigkeiten konfrontiert, mit denen er sich konfrontiert gesehen hätte, wenn die Überstellung unmittelbar nach der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs hätte erfolgen können, und sollte folglich über die gleiche Frist von sechs Wochen verfügen, um die technischen Modalitäten der Überstellung zu regeln und die Überstellung durchzuführen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 43 und 44).
Dies wäre aber der Fall, stünde den erstgenannten Mitgliedstaaten keine ausreichende Frist zur Verfügung, um die Überstellung durchzuführen, wenn die betroffene Person in Haft ist und sich dazu entschieden hat, einen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 49 und 50).
- EuGH, 16.07.2015 - C-237/15
Der Ablauf der Fristen, innerhalb deren über die Vollstreckung eines Europäischen …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
In diesem Zusammenhang ist es somit Sache der zuständigen Behörde unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, das Überstellungsverfahren mit Sorgfalt durchzuführen und die Haft nicht über den für die Zwecke dieses Verfahrens erforderlichen Zeitraum hinaus zu verlängern, der unter Berücksichtigung der konkreten Anforderungen des genannten Verfahrens in jedem Einzelfall zu beurteilen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 58 und 59).Außerdem kann die betroffene Person nicht für einen Zeitraum in Haft genommen werden, der die Dauer von sechs Wochen, in denen die Überstellung effektiv vorgenommen werden konnte, erheblich überschreitet, da sich aus Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 3 der Dublin-III-Verordnung ergibt, dass dieser Zeitraum - u. a. aufgrund dessen, dass es sich bei dem mit dieser Verordnung eingeführten Verfahren zur Überstellung zwischen den Mitgliedstaaten um ein vereinfachtes Verfahren handelt - grundsätzlich ausreichend ist, damit die zuständigen Behörden die Überstellung vornehmen können (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 60).
- EuGH, 15.03.2017 - C-528/15
Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Schließlich muss diese Behörde Art. 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigen, da Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung eine Einschränkung der Ausübung des Grundrechts auf Freiheit und Sicherheit vorsieht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 49, und vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 36).
- EuGH, 25.01.2017 - C-640/15
Die für die Vollziehung eines Europäischen Haftbefehls zuständigen Behörden …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Vor diesem Hintergrund ist offensichtlich, dass die in Rn. 33 des vorliegenden Urteils in Erwägung gezogene Auslegung zum einen die Wirksamkeit der nach dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren merklich beschränken könnte und zum anderen die betroffenen Personen veranlassen könnte zu fliehen, um ihre Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat zu verhindern, was die Anwendung der Grundsätze und der Verfahren dieser Verordnung unmöglich machen würde (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. März 2016, Mirza, C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52, und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 37). - EuGH, 07.06.2016 - C-63/15
Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber nicht die Absicht hatte, dem Erfordernis der zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz den gerichtlichen Schutz der Personen zu opfern, die solche Anträge stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 57). - EuGH, 17.03.2016 - C-695/15
Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Vor diesem Hintergrund ist offensichtlich, dass die in Rn. 33 des vorliegenden Urteils in Erwägung gezogene Auslegung zum einen die Wirksamkeit der nach dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren merklich beschränken könnte und zum anderen die betroffenen Personen veranlassen könnte zu fliehen, um ihre Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat zu verhindern, was die Anwendung der Grundsätze und der Verfahren dieser Verordnung unmöglich machen würde (vgl. entsprechend Urteile vom 17. März 2016, Mirza, C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52, …und vom 25. Januar 2017, Vilkas, C-640/15, EU:C:2017:39, Rn. 37). - EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Schließlich muss diese Behörde Art. 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berücksichtigen, da Art. 28 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung eine Einschränkung der Ausübung des Grundrechts auf Freiheit und Sicherheit vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 49, …und vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 36). - EuGH, 19.12.2013 - C-84/12
Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …
Auszug aus EuGH, 13.09.2017 - C-60/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.01.2018 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Würden die Fristen ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der Mitgliedstaat während eines ersten Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens über Informationen verfügte, die auf die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats hindeuteten, könnte dies zum einen die Wirksamkeit der in der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Verfahren merklich beschränken und zum anderen die betreffenden Personen veranlassen, nach einer ersten Überstellung illegal in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Mitgliedstaats zurückzukehren, was die Anwendung der Grundsätze und Regeln dieser Verordnung unmöglich machen würde (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. März 2016, Mirza, C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52, und vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 37). - EuGH, 22.09.2022 - C-245/21
Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den …
Obgleich sich Art. 29 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung nicht unmittelbar auf die Fallgestaltung aus Art. 27 Abs. 4 der Verordnung bezieht, in der sich die Aussetzung der Durchführung der Überstellung aus einer Entscheidung der zuständigen Behörden ergibt, lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs gleichwohl entnehmen, dass Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 3 und Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung aufgrund ihres ähnlichen Wortlauts und des Umstands, dass beide Bestimmungen die Ermittlung des Zeitraums zum Gegenstand haben, innerhalb dessen die Überstellung erfolgen muss, gleich auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 70).In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Art. 28 Abs. 3 Unterabs. 3 der Dublin-III-Verordnung bereits entschieden, dass sich der Aufschub des Beginns der Überstellungsfrist bei einer aufschiebenden Wirkung gemäß Art. 27 Abs. 3 der Verordnung durch den Umstand erklärt, dass es von vornherein unmöglich ist, die Überstellung vorzunehmen, solange ein gegen die Überstellungsentscheidung eingelegter Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat, weshalb die hierzu vorgesehene Frist in diesem Fall erst zu laufen beginnen kann, wenn grundsätzlich vereinbart ist, dass die Überstellung in Zukunft erfolgen wird, und wenn lediglich deren Modalitäten zu regeln bleiben, also ab dem Zeitpunkt, zu dem die aufschiebende Wirkung endet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 55).
Wenn die Aussetzung der Durchführung einer Überstellungsentscheidung bis zur Entscheidung über den gegen sie eingelegten Rechtsbehelf auf einer Entscheidung der zuständigen Behörden nach Art. 27 Abs. 4 der Dublin-III-Verordnung beruht, befindet sich die von dieser Entscheidung betroffene Person in einer Situation, die in jeder Hinsicht mit der Situation einer Person vergleichbar ist, deren Rechtsbehelf kraft Gesetzes oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in Anwendung von Art. 27 Abs. 3 der Verordnung aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 68).
Wäre Art. 29 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung dahin auszulegen, dass dann, wenn die zuständige Behörde von der Möglichkeit nach Art. 27 Abs. 4 dieser Verordnung Gebrauch macht, die Frist für die Durchführung der Überstellung gleichwohl ab der Annahme des Aufnahme- oder Wiederaufnahmegesuchs zu berechnen wäre, würde der letztgenannten Bestimmung weitgehend die praktische Wirksamkeit genommen, da sie nicht angewandt werden könnte, ohne dass die Gefahr bestünde, dass sie die Durchführung der Überstellung innerhalb der von der Verordnung vorgegebenen Fristen verhindert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 71).
- EuGH, 31.05.2018 - C-647/16
Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …
Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber nicht die Absicht hatte, dem Erfordernis der zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz den gerichtlichen Schutz der Personen zu opfern, die solche Anträge stellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 57, und vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 65).Die in Art. 27 Abs. 3 und 4 der Verordnung genannten Regeln über die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen betreffen nämlich die Möglichkeit, die Überstellungsentscheidung für den Zeitraum zwischen dem Datum der Einlegung des Rechtsbehelfs oder Überprüfungsantrags und spätestens dem Abschluss des Rechtsbehelfs oder Überprüfungsantrags auszusetzen, ohne dass deren Einlegung zwangsläufig die Aussetzung der Überstellungsentscheidung bedeutet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 64 und 68, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 38).
Im Übrigen geht aus Art. 28 Abs. 2 und 3 der Verordnung eindeutig hervor, dass die Mitgliedstaaten die betroffenen Personen inhaftieren dürfen, noch bevor das Gesuch um Aufnahme oder Wiederaufnahme an den ersuchten Mitgliedstaat gerichtet worden ist, wenn die in diesem Artikel vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, so dass die Zustellung der Überstellungsentscheidung keine notwendige Voraussetzung für die Inhaftierung ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 25, und vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 25 bis 27, 30 und 31).
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18
Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der …
a) Die Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO durch die Behörde ist generell geeignet, die in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO vorgesehene Überstellungsfrist zu unterbrechen (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 [ECLI:EU:C:2017:675], Khir Amayry - Rn. 71; BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 1 C 6.16 - BVerwGE 156, 9 Rn. 18).Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO verlöre im Übrigen in weitem Maße seine praktische Wirksamkeit, wenn die Regelung nicht angewendet werden könnte, ohne dass die Gefahr bestünde, dass die Überstellungsfrist abläuft und ein Zuständigkeitsübergang die Folge wäre (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 - Rn. 71).
- BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 52.20
EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche …
Denn die praktische Wirksamkeit des Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO erfordert es, dass die Regelung angewandt werden kann, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Überstellungsfrist abläuft und die Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat übergeht (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 [ECLI:EU:C:2017:675], Khir Amayry - Rn. 71). - EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H.
Sie würde nämlich in den in Art. 18 Abs. 1 Buchst. b bis d dieser Verordnung genannten Fällen bedeuten, dass die zuständigen Behörden des zweiten Mitgliedstaats praktisch das Ergebnis, mit dem die zuständigen Behörden des ersten Mitgliedstaats das Verfahren zur Bestimmung des für die Prüfung des Antrags zuständigen Mitgliedstaats betreffend ihre eigene Zuständigkeit abgeschlossen haben, überprüfen könnten, soweit die betroffenen Personen das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verlassen, nachdem dieser die Prüfung ihres Antrags eingeleitet hat, was die Drittstaatsangehörigen, die einen Antrag auf internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat gestellt haben, veranlassen könnte, sich in andere Mitgliedstaaten zu begeben und somit Sekundärmigration zu bewirken, was die Dublin-III-Verordnung gerade verhindern will, indem sie einheitliche Mechanismen und Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats einführt (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. März 2016, Mirza, C-695/15 PPU, EU:C:2016:188, Rn. 52, und vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 37). - EuGH, 13.11.2018 - C-47/17
X
Während nämlich Letztere durch das Fehlen einer die betreffende Frist festlegenden Bestimmung des Unionsrechts gekennzeichnet waren (…vgl. u. a. Urteile vom 28. Februar 2013, Überprüfung Arango Jaramillo u. a./EIB, C-334/12 RX-II, EU:C:2013:134, Rn. 5, 28 und 33…, vom 16. Juli 2015, Lanigan, C-237/15 PPU, EU:C:2015:474, Rn. 44 und 48…, vom 5. April 2016, Aranyosi und Caldararu, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 97 und 104…, vom 14. Juni 2016, Marchiani/Parlament, C-566/14 P, EU:C:2016:437, Rn. 89 und 95 bis 97, vom 13. September 2017, Khir Amayry, C-60/16, EU:C:2017:675, Rn. 41…, vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 45 und 61, …sowie vom 27. Juni 2018, Diallo, C-246/17, EU:C:2018:499, Rn. 58 und 69), hat die Kommission in Art. 5 Abs. 2 der Durchführungsverordnung eine konkrete Frist von zwei Wochen vorgesehen, innerhalb deren der ersuchte Mitgliedstaat sich bemühen muss, auf das Ersuchen um neuerliche Prüfung, das der ersuchende Mitgliedstaat an ihn richtet, eine Antwort zu erteilen. - BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 36.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
a) Die Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO durch die Behörde ist generell geeignet, die in Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO vorgesehene Überstellungsfrist zu unterbrechen (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 [ECLI:EU:C:2017:675], Khir Amayry - Rn. 71; BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 1 C 6.16 - BVerwGE 156, 9 Rn. 18).Art. 27 Abs. 4 Dublin III-VO verlöre im Übrigen in weitem Maße seine praktische Wirksamkeit, wenn die Regelung nicht angewendet werden könnte, ohne dass die Gefahr bestünde, dass die Überstellungsfrist abläuft und ein Zuständigkeitsübergang die Folge wäre (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 - Rn. 71).
- VG Aachen, 10.06.2020 - 9 K 2584/19
Überstellung; Aussetzung der Vollziehung; Überstellungsfrist
vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16 -, juris, Rn. 71. - VG Berlin, 18.03.2020 - 28 L 194.19 Deswegen kann die Überstellungsfrist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem die aufschiebende Wirkung endet (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16, Khir Amayry -, juris Rn. 55).
Davon, dass die Aussetzung der Durchführung der Überstellung auf einer gerichtlichen Entscheidung beruhen kann, geht auch der Europäische Gerichtshof aus (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16, Khir Amayry -, juris Rn. 67).
In dieser Entscheidung führt der Europäische Gerichtshof weiter aus, dass sich eine Person in einem Fall, in dem die Aussetzung der Durchführung der Überstellung nicht kraft Gesetzes gilt oder auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht, sondern auf einer von der zuständigen Behörde erlassenen Entscheidung, in einer Situation befindet, die in jeder Hinsicht mit der Situation einer Person vergleichbar ist, deren Rechtsbehelf oder von ihr beantragter Überprüfung gemäß Art. 27 Abs. 3 der genannten Verordnung aufschiebende Wirkung zukommt (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16, Khir Amayry -, juris Rn. 68 f.).
Der Umstand, dass einem Rechtsbehelf oder einer Überprüfung aufschiebende Wirkung zukomme, sei insoweit entscheidend, als er der Überstellung entgegenstehe, ohne dass dem Vorliegen oder Nichtvorliegen eines vorherigen, von der betroffenen Person ausgehenden Antrags auf Aussetzung der Überstellungsentscheidung eine entscheidende Rolle zukäme (EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16, Khir Amayry -, juris Rn. 63).
Umgekehrt soll eine Zwischenverfügung ebenso wenig wie die behördliche Aussetzung der Vollziehung dazu führen, dass sie die Überstellung innerhalb der vorgesehenen Frist verhindert (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2017 - C-60/16, Khir Amayry -, juris Rn. 71).
- VG Düsseldorf, 21.07.2020 - 22 K 8760/18
Aussetzung der Vollziehung Abschiebungsanordnung Kirchenasyl COVID-19 Pandemie
- BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 53.20
EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche …
- VG Berlin, 16.07.2020 - 28 L 203.20
- VG Karlsruhe, 26.08.2020 - A 1 K 1026/20
Aussetzung der Vollziehung von Abschiebungsanordnungen als Reaktion auf …
- VG Düsseldorf, 10.11.2020 - 22 K 6941/18
Aussetzung der Vollziehung; Abschiebungsanordnung; Kirchenasyl; COVID-19; Corona
- VG Düsseldorf, 21.07.2020 - 22 K 8762/18
Aussetzung der Vollziehung Abschiebungsanordnung Kirchenasyl COVID-19 Pandemie
- VG Gera, 11.08.2021 - 4 K 157/20
Nigeria: Dublin Italien; Kein Zuständigkeitsübergang auf Deutschland bei einer …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 26.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
- VG Gera, 11.08.2021 - 4 K 161/20
Nigeria: Dublin Italien; Keine individuelle Zusicherung aufgrund systemischer …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 25.18
- VG Karlsruhe, 15.09.2020 - A 9 K 4825/19
Dublin-Verfahren; Aussetzung der Vollziehung von Überstellungsentscheidungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-245/21
Bundesrepublik Deutschland (Suspension administrative de la décision de …
- VG Karlsruhe, 01.10.2020 - A 9 K 343/20
Sog. Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist und Fristunterbrechung; Aussetzung der …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 35.18
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 19.18
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 24.18
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 18.18
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-924/19
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- VG Ansbach, 13.11.2020 - AN 14 K 19.50319
Erfolgreiche Klage einer syrischen Familie gegen Überstellungsanordnung nach …
- EuGH, 30.11.2017 - C-60/16
Khir Amayry
- BGH, 07.06.2018 - V ZB 237/17
Fortführen einer zulässigen Rechtsbeschwerde der Behörde gegen den die Anordnung …
- EuGH, 30.03.2023 - C-338/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Traite des …
- VG Düsseldorf, 15.06.2020 - 22 L 701/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 11 A 2239/20
Aussetzung der Durchführung der Überstellungsentscheidung im Hinblick auf die …
- VG Köln, 24.09.2020 - 16 L 1624/20
Iran: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Bundesamtes aufgrund von Corona …
- VG Köln, 22.09.2020 - 16 L 1633/20
Iran: Dublin: Aussetzungsentscheidung aufgrund Corona-Pandemie unterbricht Frist
- VG Hannover, 15.05.2020 - 3 B 2476/20
- BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 45/19
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-647/16
Hassan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- VG Trier, 24.08.2020 - 7 K 203/20
Unterbrechung der Übestellungsfrist durch behördliche Aussetzung der Vollziehung; …
- BGH, 22.03.2022 - XIII ZB 17/20
Voraussetzungen für die Verlängerung der Abschiebehaft; hinreichende Angaben zum …
- VG Würzburg, 11.08.2020 - W 8 K 19.50795
Frist zur Überstellung im Dublin-Verfahren
- BGH, 11.10.2017 - V ZB 81/17
Haftanordnung zwecks Sicherstellung des Überstellungsverfahrens
- VG Würzburg, 09.11.2020 - W 8 K 20.50114
Zuständigkeit zur Durchführung des weiteren Asylverfahrens
- VG Berlin, 20.08.2020 - 32 L 173.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-483/17
Tarola
- VG Würzburg, 21.10.2020 - W 8 S 20.50245
Keine Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist wegen behördlich verfügter …
- VG Trier, 09.09.2020 - 7 K 4885/19
- VG Trier, 03.07.2020 - 7 K 4878/19
Dublin-Verfahren; Lauf einer eigenständigen Überstellungsfrist für einen …
- VG Trier, 30.09.2020 - 7 K 617/20
Iran: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Bundesamtes wegen Corona rechtmäßig
- VG Cottbus, 04.08.2020 - 5 L 327/20
- VG Würzburg, 09.11.2020 - W 8 K 20.50244
Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch Aussetzung der Vollziehung der …
- VG Trier, 07.10.2020 - 7 K4915/19
Iran: Dublin: Aussetzung der Überstellungen aufgrund von Corona rechtmäßig
- VG Osnabrück, 15.09.2020 - 5 B 212/20
Russische Föderation: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Budnesamtes wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21
Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …
- VG Osnabrück, 16.09.2020 - 5 B 224/20
Syrien: Dublin: Aussetzungsentscheidung des Bundesamtes wegen Corona rechtmäßig
- VG Osnabrück, 23.07.2020 - 5 B 167/20
- VG Regensburg, 05.10.2020 - RO 13 K 20.50288
Zuständigkeit der BRD nach Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Trier, 08.10.2020 - 7 K 956/20
Afghanistan: Dublin: Aussetzung der Überstellung durch das Bundesamt wegen Corona …
- VG Schleswig, 14.09.2020 - 5 A 57/20
(Keine) Unterbrechung der Dublin-Überstellungsfrist wegen "Corona-Krise"
- LG Darmstadt, 31.03.2020 - 5 T 21/20
- VG Osnabrück, 10.08.2020 - 5 B 195/20
- VG Regensburg, 06.08.2020 - RN 14 E 20.50264
Verlängerung der Überstellungsfrist durch Aussetzung der Vollziehung der …
- AG Hannover, 18.12.2018 - 44 XIV 259/18
Dublinverfahren, Überstellung, Abschiebung, Abschiebungshaft, …
- LG Hannover, 18.01.2019 - 8 T 2/19
Abschiebungshaft, Abschiebung, Abschiebungsversuch, Widerstand, …