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   EuGH, 27.06.2018 - C-230/17   

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https://dejure.org/2018,17344
EuGH, 27.06.2018 - C-230/17 (https://dejure.org/2018,17344)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2018 - C-230/17 (https://dejure.org/2018,17344)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - C-230/17 (https://dejure.org/2018,17344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Altiner und Ravn

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Recht eines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers, sich in dem ...

  • doev.de PDF

    Altiner u. Ravn - Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger von Unionsbürgern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Recht eines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers, sich in dem ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Altiner und Ravn

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Recht eines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers, sich in dem ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Altiner und Ravn

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Recht eines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers, sich in dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 748
  • ECLI:EU:C:2018:497
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-230/17
    Andernfalls würde der Unionsbürger nämlich davon abgehalten, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu verlassen, um sein Aufenthaltsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 AEUV in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, weil er nicht die Gewissheit hat, mit seinen nahen Verwandten in seinem Herkunftsmitgliedstaat ein im Aufnahmemitgliedstaat entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortsetzen zu können (Urteile vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 54, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 24).

    Zwar regelt die Richtlinie 2004/38 einen solchen Fall der Rückkehr nicht; sie ist hinsichtlich der Voraussetzungen des Aufenthalts eines Unionsbürgers in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, jedoch entsprechend anzuwenden, da in beiden Fällen der Unionsbürger die Referenzperson dafür ist, dass einem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann (Urteil vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 50).

    Dies vorausgeschickt ist darauf hinzuweisen, dass das etwaige Aufenthaltsrecht des Drittstaatsangehörigen in einem Unionsmitgliedstaat daraus abgeleitet wird, dass der Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-230/17
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 19 und 20).
  • EuGH, 05.06.2018 - C-673/16

    Der Begriff "Ehegatte" im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die

    Auszug aus EuGH, 27.06.2018 - C-230/17
    Andernfalls würde der Unionsbürger nämlich davon abgehalten, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu verlassen, um sein Aufenthaltsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 AEUV in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, weil er nicht die Gewissheit hat, mit seinen nahen Verwandten in seinem Herkunftsmitgliedstaat ein im Aufnahmemitgliedstaat entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortsetzen zu können (Urteile vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 54, und vom 5. Juni 2018, Coman u. a., C-673/16, EU:C:2018:385, Rn. 24).
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Der EuGH hat in besonders gelagerten Fallkonstellationen anerkannt, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Rechts erreichen können (EuGH, Urteile vom 12. März 2014 - C-456/12 [ECLI:EU:C:2014:135], O. und B. - Rn. 44 ff., vom 10. Mai 2017 - C-133/15 [ECLI:EU:C:2017:354], Chavez-Vilchez u.a. - Rn. 54 und vom 27. Juni 2018 - C-230/17 [ECLI:EU:C:2018:497], Altiner u. Ravn - Rn. 27 m.w.N.).

    (2) Nach der Rechtsprechung des EuGH können außerdem in bestimmten Fällen drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers, die aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit dieser Unionsbürger besitzt, herleiten können, auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines solchen Rechts erreichen (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 2014 - C-456/12, O. und B. - Rn. 44 ff., vom 10. Mai 2017 - C-133/15, Chavez-Vilchez u. a. - Rn. 54, vom 14. November 2017 - C-165/16, Lounes - Rn. 46 und vom 27. Juni 2018 - C-230/17, Altiner u. Ravn - Rn. 26).

    Beruft sich ein Unionsbürger - etwa als Staatsangehöriger mehrerer Mitgliedstaaten gegenüber einem dieser Mitgliedstaaten oder als Rückkehrer in den Herkunftsmitgliedstaat - in seiner Eigenschaft als Unionsbürger, der von seinem Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, Gebrauch gemacht hat, auf die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte, kann ein Familienangehöriger dieses Unionsbürgers in entsprechender Anwendung der Voraussetzungen der Richtlinie 2004/38/EG ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus Art. 21 Abs. 1 AEUV geltend machen (EuGH, Urteile vom 12. März 2014 - C-456/12 - Rn. 36 und 49 f., vom 10. Mai 2017 - C-133/15 - Rn. 54, vom 14. November 2017 - C-165/16 - Rn. 55 und 61, vom 27. Juni 2018 - C-230/17 - Rn. 27 und 30 und vom 5. Juni 2018 - C-673/16 [ECLI:EU:C:2018:385], Coman - Rn. 25 und 31).

    Beim Kläger geht es auch nicht um die Fortführung eines in einem anderen Mitgliedstaat mit einem Familienangehörigen auf der Grundlage und unter Beachtung des Unionsrechts entwickelten und geführten Familienlebens im Herkunftsmitgliedstaat (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - C- 230/17, - Rn. 31 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in besonders gelagerten Fallkonstellationen anerkannt, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Rechts erreichen können (EuGH, Urteile vom 27.06.2018 - C-230/17 - Rn. 27 m.w.N., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 54 und vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 44 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist hierfür vielmehr erforderlich, dass der Unionsbürger nachhaltig von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat und sein dortiger Aufenthalt auf eine gewisse Dauer angelegt war (vgl. EuGH, Urteile vom 27.06.2018 - C-230/17 - Rn. 27 f., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 52, 54 und vom 12.03.2014 - C-456/12 - Rn. 39, 50, 57).

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Der Gerichtshof hat nämlich in bestimmten Fällen anerkannt, dass drittstaatsangehörigen "Familienangehörigen" eines Unionsbürgers, die zwar aus der Richtlinie 2004/38/EG kein abgeleitetes Recht auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit dieser Unionsbürger besitzt, herleiten können, dennoch auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Rechts erreichen können (vgl. EuGH, U.v. 12.3.2014 - O. und B., C-456/12 - juris Rn. 44 ff.; U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez u.a., C-133/15 - juris Rn. 54; U.v. 14.11.2017 - Lounes, C-165/16 - juris Rn. 45 ff.; U.v. 5.6.2018 - Coman, C-673/16 - juris Rn. 23 f.; U.v. 27.6.2018 - Altiner u. Ravn, C-230/17 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Vorliegend leitet das Unionsbürgerkind des Klägers, welches Referenzperson dafür ist, dass einem drittstaatsangehörigen "Familienangehörigen" (hier: seinem Vater) ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann (vgl. EuGH, U.v. 27.6.2018 - Altiner u. Ravn, C-230/17 - juris Rn. 27), sein Aufenthaltsrecht von seiner Mutter ab.

  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 2018, Altiner und Ravn, C-230/17, EU:C:2018:497, Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 12 S 389/21

    Aufenthaltstitel; Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D);

    Zwar sieht die Neuregelung des § 1 Abs. 1 Nr. 6 FreizügG/EU in der am 24.11.2020 in Kraft getretenen Fassung des Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht vom 12.11.2020 (BGBl. I S. 2416) in Umsetzung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 -, juris Rn. 44 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez u. a. -, juris Rn. 54, vom 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes -, juris Rn. 46 und vom 27.06.2018 - C-230/17 -Altiner u. Ravn -, juris Rn. 26) nunmehr auch für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger, zu denen nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a FreizügG/EU der Ehegatte gehört, ein - in der Sache auf Art. 21 AEUV fußendes - Aufenthaltsrecht vor.
  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

    Drittstaatsangehörige, sorgeberechtigte und die tatsächliche Sorge wahrnehmenden Familienmitglieder eines Unionsbürgers, denen gemäß dem FreizügG/EU und der RL 2004/38/EG kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht gewährt wird (siehe oben), können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in bestimmten Fällen aus Art. 21 Abs. 1 AEUV die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts erreichen (vgl. EuGH, U.v. 27.6.2018 - C-230/17 - Deha Altiner und Ravn - juris Rn. 27 m.w.N.; U.v. 5.6.2018 - C-673/16 - Coman - juris Rn. 23 f.; U.v. 14.11.2017 - C-165/16 - Lounes - juris Rn. 45 ff.; U.v. 10.5.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez u.a. - juris Rn. 54; U.v. 12.3.2014 - C-456/12 - O. - juris Rn. 44 ff.; BayVGH, U.v. 25.9.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 27).

    (3) Vorliegend leitet das Unionsbürgerkind des Klägers, welches Referenzperson dafür ist, dass dem Kläger als drittstaatsangehörigem Familienmitglied ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann (EuGH, U.v. 27.6.2018 - C-230/17 - Deha Altiner und Ravn - juris Rn. 27), sein Aufenthaltsrecht von seiner Mutter ab.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 8 ME 136/20

    Beschwerde gegen den durch Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnten

    Die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 1 AEUV i.V.m. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EU L 158, 77) in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 8.11.2012 - C-40/11, Iida, juris Rn. 68f., v. 19.10.2004 - C-200/02, Zhu und Chen, juris Rn. 45, v. 10.10.013 - C-86/12, Alokpa, juris Rn. 29, v. 12.3.2014 - C-456/12, O. und B., juris Rn. 44 ff., v. 10.5.2017 - C-133/15, Chavez-Vilchez u.a., juris Rn. 54 u. v. 27.6.2018 - C-230/17, Altiner u. Ravn, juris Rn. 27 m.w.N) für die Inanspruchnahme des Rechts auf Freizügigkeit sowie nach §§ 2 Abs. 1 und 2, 3 Abs. 1 Satz 2, 4 Satz 1 FreizügG/EU liegen nicht vor, weil der Antragsteller nicht Familienangehöriger des freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, des Kindes Silvio, die Referenzperson nicht aus eigenem Recht freizügigkeitsberechtigt und er ihr gegenüber auch nicht unterhaltsberechtigt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.2020 - 1 C 27/19 -, juris Rn. 20ff., 27 mit Anmerkung Fricke, jurisPR-BVerwG 1/2021 Anm. 2).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur

    13 C-230/17, EU:C:2018:497.

    15 Vgl. hierzu Urteil vom 27. Juni 2018, Altiner und Ravn (C-230/17, EU:C:2018:497), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel, der nicht "in der natürlichen Verlängerung" zu der Rückkehr des Unionsbürgers gestellt wird, ein relevanter Gesichtspunkt [ist], der zwar für sich genommen nicht entscheidend ist, aber dazu führen kann, dass der Herkunftsmitgliedstaat des Unionsbürgers im Rahmen einer umfassenden Beurteilung feststellt, dass zwischen dem Antrag und der vorherigen Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit durch den Unionsbürger kein Zusammenhang besteht, und es daher ablehnt, einen solchen Aufenthaltstitel auszustellen" (Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Dort heißt es, für die Annahme eines aus Art. 21 AEUV abgeleiteten Aufenthaltsrechts sei es erforderlich, dass der Unionsbürger sein Freizügigkeitsrecht ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (vgl. EuGH, Urteile vom 12.03.2014 - C-456/12 - O. und B., juris Rn. 39, 50 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 52, 54, und vom 27.06.2018 - C-230/17 - Altiner und Ravn, juris Rn. 30).
  • EuGH, 21.11.2018 - C-619/17

    de Diego Porras

    Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2018, Altiner und Ravn, C-230/17, EU:C:2018:497, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-451/22

    RTL Nederland und RTL Nieuws - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zivilluftfahrt -

  • VG Aachen, 16.04.2020 - 4 L 1081/19

    Unionsbürgerschaft; Abhängigkeitsverhältnis; Unionsbürger Abschiebungsschutz;

  • OVG Sachsen, 28.10.2022 - 3 B 256/22

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Unionsbürgers aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17

    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 6 E 23.444

    Kein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV für nigerianischen Stiefvater eines

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