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   FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97 Erb   

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FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97 Erb (https://dejure.org/2000,7089)
FG Münster, Entscheidung vom 17.08.2000 - 3 K 4284/97 Erb (https://dejure.org/2000,7089)
FG Münster, Entscheidung vom 17. August 2000 - 3 K 4284/97 Erb (https://dejure.org/2000,7089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerberechnung; Höhe der Bereicherung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung; Errichtung einer Immobilie; Aufgewandte Baukosten; Vorsteuern und Kapitalerträge; Vorsteuererstattung; Kapitalerträge und Kursgewinne aus zwischenzeitlicher Geldanlage ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer Grundstücksschenkung in Herstellungsfällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer - Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer Grundstücksschenkung in Herstellungsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbare Grunstücksschenkung - Geldschenkung, wenn nach Fertigstellung noch Mittel übrigbleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Abzustellen ist auf die endgültige Bereicherung (BFH Entscheidung vom 30.06.1999, II R 70/97, BStBl. II 99, S. 742; vom 09.11.1994, II R 87/92 BStBl. II 1995, S. 83; Urteil vom 26.09.1990 II R 50/88, BStBl. II 1991, S. 32).

    Der Wille der Beteiligten muß aber, damit ihm Bedeutung für die Bestimmung zukommt, welcher Gegenstand zugewandt werden soll, tatsächlich vollzogen sein (vergl. BFH vom 26.09.1990, BStBl. II 1991, S. 32).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Es darf nicht übersehen werden, daß es sich bei der Rechtsfigur der mittelbaren Grundstücksschenkung in seinen tatsächlichen Auswirkungen um eine erhebliche Steuervergünstigung handelt, die letztlich auf einer verfassungswidrigen Ungleichbewertung von Immobilien und Kapitalvermögen beruht (vergl. Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91).
  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind bei Zuwendungen an eine Gesamthand schenkungsteuerlich die Gesamthänder als vermögensmäßig bereichert anzusehen (vergl. Urteil des BFH vom 14.09.1994, II R 95/92, BStBL II 1995, S. 81 und vom 15.07.1989, II R 82/96. BStBL. II 1998, S. 630).
  • BFH, 09.11.1994 - II R 87/92

    1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Abzustellen ist auf die endgültige Bereicherung (BFH Entscheidung vom 30.06.1999, II R 70/97, BStBl. II 99, S. 742; vom 09.11.1994, II R 87/92 BStBl. II 1995, S. 83; Urteil vom 26.09.1990 II R 50/88, BStBl. II 1991, S. 32).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Es darf nicht übersehen werden, daß es sich bei der Rechtsfigur der mittelbaren Grundstücksschenkung in seinen tatsächlichen Auswirkungen um eine erhebliche Steuervergünstigung handelt, die letztlich auf einer verfassungswidrigen Ungleichbewertung von Immobilien und Kapitalvermögen beruht (vergl. Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91).
  • BFH, 30.06.1999 - II R 70/97

    Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Abzustellen ist auf die endgültige Bereicherung (BFH Entscheidung vom 30.06.1999, II R 70/97, BStBl. II 99, S. 742; vom 09.11.1994, II R 87/92 BStBl. II 1995, S. 83; Urteil vom 26.09.1990 II R 50/88, BStBl. II 1991, S. 32).
  • BFH, 15.07.1998 - II R 82/96

    Schenkungen einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind bei Zuwendungen an eine Gesamthand schenkungsteuerlich die Gesamthänder als vermögensmäßig bereichert anzusehen (vergl. Urteil des BFH vom 14.09.1994, II R 95/92, BStBL II 1995, S. 81 und vom 15.07.1989, II R 82/96. BStBL. II 1998, S. 630).
  • BFH, 30.03.1994 - II R 7/92

    Feststellung einer freigebigen Zuwendung bei einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    In welcher Form die Bereicherung des Bedachten erfolgen soll, wird bei freigebigen Zuwendungen, die auf einer vertraglichen Vereinbarung beruhen, von dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten bestimmt (vgl. Urteil des BFH vom 30.03.1994 II R 7/92, BStBl. II S. 580; Moench, ErbStG § 7 Rn. 21 m.w.N.).
  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, gilt gilt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert ist (vergl. Urteile des BFH vom 21.10.1981, II R 176/78, BStBl. II 1982, 83; vom 12.04.1989, BStBl. II 1989, 524 und vom 16.12.1992, BFH/NV 93, 298).
  • BFH, 03.08.1988 - II R 39/86

    - Gegenstand einer Schenkung, wenn der Bedachte mit Mitteln des Schenkers ein

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
    Erfolgt die Übertragung eines Geldbetrages mit der Bestimmung, ein bestimmtes Grundstück zu erwerben, zu erwerben und zu bebauen oder auf einem bestimmten Grundstück, welches bereits im Eigentum des Beschenkten steht oder an dem der Beschenkte demnächst Eigentum erwerben wird, ein Gebäude zu errichten, ist nicht der Geldbetrag dem Beschenkten zugewandt, sondern das Grundstück, das auf dem Grundstück zu errichtende Gebäude oder das bebaute Grundstück (vergl. BFH, Entscheidung vom 03.08.1988, II R 39/86; vom 29.07.1998, X R 50/95, BFH/NV 1999, Seite 301 ; Kaefer/Rose DStR 1992, Seite 737, 738; Meincke, ErbStG § 7 Rn. 20, 21).
  • BFH, 21.10.1981 - II R 176/78

    Zur steuerrechtlichen Behandlung einer gemischten Schenkung

  • BFH, 29.07.1998 - X R 50/95

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • BFH, 17.11.1977 - II R 66/68

    Schenkung - Kette von Schenkungen - Zehnjahreszeitraum - Aufleben des

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.1997 - 4 K 1487/97

    Durch den Zuwendungsgegenstand verkörperte Bereicherung des Erwerbers als

  • BFH, 04.12.2002 - II R 75/00

    Schenkungsteuer bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Das Finanzgericht (FG) folgte mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1261 veröffentlichten Entscheidung dem FA darin, dass die Grundstücke mit dem Gebäude zugewendet worden seien und dass in Höhe der nicht für die Gebäudeerrichtung verwendeten Gelder --nämlich die Kapitalerträge und Kursgewinne sowie die verbliebenen erstatteten Vorsteuern-- zusätzlich eine Barschenkung gegeben sei.
  • FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07

    Freigebige Zuwendung eines Elternteils unter der Auflage des Erwerbs einer

    Da das Kriterium der Bestimmtheit des Zuwendungs- bzw. Bereicherungsgegenstands bedingt, dass dessen Auswahl nicht in das Ermessen des Bedachten gestellt werden kann, reicht es nach der Rechtsprechung des BFH für die Annahme einer mittelbaren Schenkung nicht aus, wenn die Zuwendung lediglich mit Empfehlungen und Wünschen für ihre Verwendung verbunden wird oder unter der Auflage i.S. des § 525 BGB erfolgt, aus dem Wert des Zugewandten (zu ergänzen: irgend) ein Grundstück zu erwerben (BFH-Urteil vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159, 160, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, FG Münster, Urteil vom 17. August 2000 3 K 4284/97 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1261, sowie Söffing, Mittelbare Schenkung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, 2002, S. 38 ff).
  • LG Halle, 18.10.2016 - 4 O 346/15

    Notarhaftung: Nichtbelehrung über die mögliche Schenkungssteuerpflicht bei

    a) Das Institut der Schenkungssteuer ist als Bereicherungssteuer ausgestaltet; Bemessungsgrundlage ist die Bereicherung, welche der Bedachte durch die freigiebige Zuwendung erhält (vgl. etwa FG Münster, Urteil vom 17. August 2000, 3 K 4284/97, Rn. 83).
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