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   FG München, 18.07.2000 - 4 V 4804/99   

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https://dejure.org/2000,15114
FG München, 18.07.2000 - 4 V 4804/99 (https://dejure.org/2000,15114)
FG München, Entscheidung vom 18.07.2000 - 4 V 4804/99 (https://dejure.org/2000,15114)
FG München, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 4 V 4804/99 (https://dejure.org/2000,15114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Wahlrechts nach § 23 Erbschaftsteuer- u. Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für Erbbauzinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Wahlrechts nach § 23 ErbStG für Erbbauzinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wegfall des Wahlrechts nach § 23 ErbStG für Erbbauzinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Erbbauzinsen - Kein Wahlrecht nach §

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG München, 18.07.2000 - 4 V 4804/99
    Ferner bestehen keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids im Sinne des BFH-Beschlusses vom 19. April 1968 IV B 3/66, (BStBl II 1968, 538).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 18.07.2000 - 4 V 4804/99
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluß vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG München, 18.07.2000 - 4 V 4804/99
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt nicht in Betracht, weil nach den präsenten Akten für den ASt keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, wonach über die Zahlung der Steuer hinaus dem ASt wirtschaftliche Nachteile drohen würden (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Januar 1967 VI S 9/66, BStBl III 1967, 255).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 1 BvR 892/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 92 BewG

    Auszug aus FG München, 18.07.2000 - 4 V 4804/99
    Das Recht auf den Erbbauzins fiel bisher (s. dazu auch die Entscheidung des BVerfG 1 BvR 892/89 vom 17. Juli 1995, BStBl II 1995, 810 ) als ein neben dem Eigentum am belasteten Grundstück stehendes selbständiges Forderungsrecht, das mit dem Kapitalwert zu bewerten war, unter § 23 ErbStG .
  • FG Münster, 29.04.2003 - 3 V 278/03

    Bewertung von mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken

    Im Übrigen nimmt das FA Bezug auf den Beschluss des FG München vom 18.07.2000 ( 4 V 4804/99, EFG 2000, 1265 ).

    Das FG München hat mit Beschluss vom 18.07.2000 ( 4 V 4804/99, EFG 2000, 1265 ) ebenfalls diese Auffassung vertreten, der sich, soweit ersichtlich, die Literatur angeschlossen hat.

    So vertreten Meincke ( ErbStG , Kommentar 13. Aufl. 2002, § 23 Anm. 4), Moench (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kommentar § 23 Rz. 3) und Kapp/Ebeling, ( Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz , Kommentar § 12 Rz. 5) jeweils unter Hinweis auf FG München vom 18.07.2000 (a. a. O.), die Auffassung, dass das Wahlrecht nach § 23 EStG in den Fällen des Erwerbs eines erbbaubelasteten Grundstücks nicht mehr ausgeübt werden könne.

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