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   FG München, 15.03.2000 - 4 V 4301/99   

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https://dejure.org/2000,13449
FG München, 15.03.2000 - 4 V 4301/99 (https://dejure.org/2000,13449)
FG München, Entscheidung vom 15.03.2000 - 4 V 4301/99 (https://dejure.org/2000,13449)
FG München, Entscheidung vom 15. März 2000 - 4 V 4301/99 (https://dejure.org/2000,13449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer mit dem neuen Bedarfswert zu bewertenden mittelbaren Grundstücksschenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Mittelbare Grundstücksschenkung kurz vor dem 1.1.1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mittelbare Grundstücksschenkung kurz vor dem 1.1.1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1342
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

    Auszug aus FG München, 15.03.2000 - 4 V 4301/99
    Die Anträge sind jedoch begründet, soweit sie sich gegen eine mittelbare Grundstücksschenkung im Jahr 1996 wenden, da bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand der präsenten Beweismittel neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in rechtlicher oder Unklarheit in tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ; vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 15.03.2000 - 4 V 4301/99
    Die Anträge sind jedoch begründet, soweit sie sich gegen eine mittelbare Grundstücksschenkung im Jahr 1996 wenden, da bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand der präsenten Beweismittel neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die eine Unentschiedenheit oder Unsicherheit in rechtlicher oder Unklarheit in tatsächlicher Hinsicht bewirken (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung - FGO - Bundesfinanzhof-BFH-Beschlüsse vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674 ; vom 15. Januar 1998 IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994 ).
  • BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R

    Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf

    Der Begriff des berechtigten Interesses geht weiter als der des rechtlichen und umfasst daher auch persönliche oder wirtschaftliche Interessen (Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 6.7.2000 - 14 K 349/98 Ki - EFG 2000, 1342) .
  • FG München, 29.03.2006 - 4 K 1831/05

    Auslegung eines Schenkungsvertrages; Schenkung eines Grundstücks im Zustand der

    Mit Beschluss vom 15. März 2000 hatte im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - AdV - (4 V 4301/99) der Senat entschieden, dass die AdV nach summarischer Prüfung zu gewähren sei.

    Mit Beschluss vom 15. März 2000 hat der Senat im Verfahren wegen AdV (4 V 4301/99) die Vollziehung ausgesetzt.

  • FG München, 29.03.2006 - 4 K 1836/05

    Auslegung eines Schenkungsvertrages; Schenkung eines Grundstücks im Zustand der

    Mit Beschluss vom 15. März 2000 hatte im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - AdV - (4 V 4301/99) der Senat entschieden, dass die AdV nach summarischer Prüfung zu gewähren sei.

    Mit Beschluss vom 15. März 2000 hat der Senat im Verfahren wegen AdV (4 V 4301/99) die Vollziehung ausgesetzt.

  • FG München, 29.03.2006 - 4 K 1835/05

    Rechtliche Einordnung der Schenkung eines Gebäudes sowie eines anschließenden

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  • FG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 K 1061/06

    Abzweigung von Kindergeld; Keine Klagebefugnis und kein berechtigtes Interesse

    Erforderlich ist ein darüber hinausgehendes eigenes Interesse, das insbesondere rechtlicher, persönlicher oder wirtschaftlicher Art. sein kann [Nds. FG, Urteil vom 06. Juli 2000 - 14 K 349/98 Ki - EFG 2000, S. 1342 ; Bergkemper, in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand: Juli 2009, § 67 EStG RdNr. 5].
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