Rechtsprechung
FG München, 29.10.1999 - 8 K 3914/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungswidrigkeit des Ausgleichs von Verlusten aus Spekulationsgeschäften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 22 Nr. 3; EStG § 23 Abs. 4 S. 3
Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG (a.F.) über Ausgleich von Verlusten aus Spekulationsgeschäften nicht verfassungswidrig; Einkommensteuer 1992 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Regelung des § 23 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. über Ausgleich von Verlusten aus Spekulationsgeschäften nicht verfassungswidrig - Einkommensteuer 1992
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 29.10.1999 - 8 K 3914/96
- BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 126
- EFG 2000, 26
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97
Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften
Auszug aus FG München, 29.10.1999 - 8 K 3914/96
Der Berichterstatter hat die Kläger auf das Urteil des BFH vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97 (BStBl II 1999, 448 ) hingewiesen.Zusätzliches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist, daß die jeweilige Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (vgl. BFH, BStBl II 1999, 448 m.w.N.).
- BFH, 28.11.1990 - X R 197/87
Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter
Auszug aus FG München, 29.10.1999 - 8 K 3914/96
Bei den unter Tz. 1.4.2 des Prüfungsberichts dargestellten, als Stillhaltegeschäfte durchgeführten einzelnen Optionsgeschäften stellen die erhaltenen Optionsprämien ein Entgelt für eine sonstige Leistung gemäß § 22 Nr. 3 EStG dar (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300 ;… vgl. auch BMF vom 10. November 1994 IV B 3 - S 2256 - 34/94, BStBl I 1994, 816 und Schmidt/Heinicke, EStG 18. Aufl. 1999, § 22 Rz. 150: Risikogeschäfte unter a)), so daß sie vom Finanzamt zu Recht als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG angesetzt wurden. - BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
Auszug aus FG München, 29.10.1999 - 8 K 3914/96
Der Senat hält diese Regelung auch im Hinblick auf den Beschluß des BVerfG vom 30. September 1998, 2 BvR 1818/91 (DStR 1998, 1743 ) zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG (a.F.) nicht für verfassungswidrig.
- BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von …
b) Verfassungsrechtliche Zweifel wurden in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hinsichtlich verschiedener durch das StEntlG 1999/2000/2002 in § 23 EStG eingefügter Neuregelungen geäußert (BFH-Beschluss vom 5. März 2001 IX B 90/00, BFHE 195, 205, BStBl II 2001, 405, zur rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre; gl.A. FG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Februar 2001 9 V 7770/00 A(E), EFG 2001, 695; FG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2001 4 V 6735/00 E, EFG 2001, 294; im Ergebnis gl.A. FG Köln, Vorlagebeschluss vom 25. Juli 2002 13 K 460/01, EFG 2002, 1236, Az. des BVerfG 2 BvL 14/02; a.A. FG Münster, Beschluss vom 16. Oktober 2000 14 V 3087/00 E, EFG 2001, 71; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2000 2 V 13/00, EFG 2000, 1004; s. auch BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2000 IX B 128/99, BFHE 194, 157, BStBl II 2001, 411, zum Verlustausgleich- und -abzug; ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 1999 17 V 4480/99 A(E), EFG 1999, 1128; s. ferner Thüringer FG, Urteil vom 13. Dezember 2000 III 1121/00, EFG 2001, 447, zur Unzulässigkeit des vertikalen Verlustausgleichs sowie des überperiodischen Verlustabzugs nach § 10d EStG; FG München, Urteil vom 29. Oktober 1999 8 K 3914/96, EFG 2000, 126; FG des Saarlandes, Beschluss vom 1. März 2001 2 V 400/00, juris). - BFH, 07.09.2004 - IX R 73/00
Abgrenzung Gewerbebetrieb - private Vermögensverwaltung; Spekulationsverluste für …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 126): Die Wertpapiergeschäfte der Klägerin seien nicht als gewerblich zu beurteilen, weil sie nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschritten. - FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1268/03
Begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften
Drei Finanzgerichte (…FG des Saarlandes, Urt. v. 07.12.1999, 1 K 41/98; FG München, Urt. v 29.10.1999, 8 K 3914/96;… FG Thüringen, Urt. v. 13.12.2000, III 1121/00) hätten darüber hinaus in ihren Entscheidungen zur Hauptsache keinen Verfassungsverstoß darin erkennen können, dass Verluste aus § 23 EStG bis 1998 nur mit der selben Einkunftsart und in dem selben Jahr ausgleichsfähig seien.
- FG Thüringen, 13.12.2000 - III 1121/00
Verfassungsmäßigkeit des überperiodischen Verlustausgleichsverbots bei …
Die Vorschriften der § 23 Abs. 3 Sätze 1 und 4 EStG 1997 unterliegen auch vor dem Hintergrund des Beschlusses des BVerfG vom 30. September 1998, 2 BvR 1818/91 zu § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG a.F. (BVerfGE 99, 88 ; vgl. auch Anmerkungen von Luttermann, Finanzrundschau - FR - 1998, 1032; Weber-Grellet, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1998, 1781) nach Auffassung des erkennenden Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch Finanzgericht München, Urteil vom 29. Oktober 1999 8 K 3914/96, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt; Az. des BFH: IX B 17/00; Revision zugelassen durch BFH-Beschluss vom 23. Mai 2000 Az.: IX B 17/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 126 ). - FG Berlin, 22.06.2004 - 7 K 7500/02
Regelung über Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften …
Durch diese Verlustausgleichsregelung werden nach Auffassung des Senats die Ausgleichsmöglichkeiten zwar eingeschränkt, da sie sich typisierend nur auf bestimmte Arten von Geschäften beschränken, die Einschränkungen sind jedoch nicht so durchgreifend, dass sie als verfassungsrechtlich bedenklich anzusehen wären (vgl. zu diesem Fragenkomplex auch die zur Rechtslage bis 1998 ergangenen Entscheidungen des Thüringischen Finanzgerichts - FG -, Urteil vom 13. Dezember 2000 III 1121/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 447, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH IX R 13/01; FG Saarland vom 7. Dezember 1999 1 K 41/98, EFG 2000, 314 ; FG München vom 29. Oktober 1999 8 K 3914/96, EFG 2000, 26 Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH IX R 73/00). - FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1368/03
Verfassungsmäßigkeit des Verbots des vertikalen Verlustausgleichs; …
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Rechtsprechung
FG Nürnberg, 16.09.1999 - IV 385/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 26
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.03.1985 - II R 19/84
Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes
Auszug aus FG Nürnberg, 16.09.1999 - IV 385/98
Eine Schenkung bzw. freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede bzw. im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden verschafft werden soll ( BFH-Urteil vom 06.03.1985 II R 19/84 , BStBl. II 1985, 382 m.w.N.).Ausgeführt ist die Zuwendung, wenn die Vermögensverschiebung endgültig ist, wenn also der Bedachte im Verhältnis zum Zuwendenden frei über das Zugewendete verfügen kann; denn die freigebige Zuwendung setzt eine endgültige materielle Bereicherung des Bedachten voraus (vgl. BFH-Urteil in BStBl. II 1985, 382).
- BFH, 09.11.1994 - II R 87/92
1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt …
Auszug aus FG Nürnberg, 16.09.1999 - IV 385/98
Wie die unmittelbare Grundstücksschenkung ist auch die mittelbare Zuwendung eines Grundstücks in dem Zustand, in dem es sich im Zuwendungszeitpunkt befindet, dann ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Bedachte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1990 II R 150/88 , BStBl. II 1991, 320, und vom 09.11.1994 II R 87/92 , BStBl. II 1995, 83). - BFH, 26.09.1990 - II R 150/88
- Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung …
Auszug aus FG Nürnberg, 16.09.1999 - IV 385/98
Wie die unmittelbare Grundstücksschenkung ist auch die mittelbare Zuwendung eines Grundstücks in dem Zustand, in dem es sich im Zuwendungszeitpunkt befindet, dann ausgeführt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Bedachte aufgrund dieser Erklärungen in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (vgl. BFH-Urteile vom 26.09.1990 II R 150/88 , BStBl. II 1991, 320, und vom 09.11.1994 II R 87/92 , BStBl. II 1995, 83).