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   FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00   

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https://dejure.org/2000,11074
FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00 (https://dejure.org/2000,11074)
FG München, Entscheidung vom 03.11.2000 - 4 V 2977/00 (https://dejure.org/2000,11074)
FG München, Entscheidung vom 03. November 2000 - 4 V 2977/00 (https://dejure.org/2000,11074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Nutzungsvorbehalt - Späterer Verzicht auf Nießbrauchsrecht

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
    Nach Auffassung des BVerfG vom 15.05.1984, 1 BvR 464/81, BStBl. II 1984, 608, 613 l. Sp., ist mit der darauf entfallenden Stundung der Steuer die Belastung hinreichend berücksichtigt.
  • BFH, 07.10.1998 - II R 64/96

    Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
    Auch das früher vom BFH aufgestellte Kappungsgebot (s. Urteil vom 12.07-1979 II R 41/77, BStBl. II 1979, 740) gilt nach dem BFH-Urteil vom 07.10.1998 II R 64/96, BStBl. II 1999, 25 nicht mehr im Rahmen des § 14 ErbStG .
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1998 - 4 K 1502/97

    Verzicht auf ein Nutzungsrecht als freigebige Zuwendung; Eintreten einer

    Auszug aus FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
    Der Vorteil der bis dahin zinslosen Stundung verbleibt dem Vermögenserwerber (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1998 - 4 K 1502/97, ZEV 1998, 405).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide / des Bescheides (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluß vom 25. August 1998 II B 25/98, BStBl II 1998, 674), und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 12.07.1979 - II R 41/77

    Zehnjahreszeitraum - Nutzungsrecht - Substanzschenkung

    Auszug aus FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
    Auch das früher vom BFH aufgestellte Kappungsgebot (s. Urteil vom 12.07-1979 II R 41/77, BStBl. II 1979, 740) gilt nach dem BFH-Urteil vom 07.10.1998 II R 64/96, BStBl. II 1999, 25 nicht mehr im Rahmen des § 14 ErbStG .
  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 3167/94

    Erbschaftsteuerpflicht bei Zweckzuwendung; Schenkungsversprechen auf den

    Auszug aus FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
    Der Umstand, dass mit dem Wegfall der Nutzungslast zugleich eine nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zunächst gestundete Steuer für den Erwerb des mit dem Nießbrauch belasteten Grundstücks fällig wird, bedeutet entgegen Meinke ( ErbStG , 12. Aufl. § 25 Rz. 15, ZEV 98, 406 Urteilsanmerkung) nicht, dass damit das Nutzungsrecht als nie bestanden behandelt wird.
  • FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01

    Zur Fälligstellung gestundeter Erbschaftsteuer bei vorzeitigem

    Das kann wegen der Anwendung des "Bruttoprinzips" nach § 25 ErbStG nicht geschehen, da der Nießbrauch bei der Festsetzung der Steuer (im Bescheid vom 27. November 1998) nicht abgezogen wurde (a.A. FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 148, dazu s. unten f; FG München vom 3. November 2000 4 V 2977/2000, EFG 2001, 147; FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 768, dazu s. unten f; Moench, ErbStG , § 25 Rn. 33; Troll / Gebel / Jülicher, ErbStG , § 25 Rn. 49).

    d) Gegen die nochmalige Erfassung des Nießbrauchsverzicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG durch die Verwaltung und die ihr folgenden Teile der Rechtsprechung und Literatur spricht im Übrigen, dass die dadurch bewirkte Doppelbesteuerung nicht mehr nach der Systematik des ErbStG beseitigt werden könnte, sondern nur auf dem umständlichen Weg des Billigkeitserlasses nach § 163 AO (vgl. H 85 Abs. 4 ErbStR , BStBl I 2000, 811; zu diesbezüglichen weiteren früheren Ungenauigkeiten vgl. FG München, Beschluss vom 3. November 2000 4 V 2977/00, EFG 2001, 147, rechtskräftig).

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