Rechtsprechung
FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98 K |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerfreistellung für Dividenden umfaßt auch Währungskursgewinne und Währungskursverluste bei Auszahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerfreistellung für Dividenden umfaßt auch Währungskursgewinne und -verluste bei Auszahlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
DBA - Steuerfreistellung für Dividenden umfaßt auch Währungskursgewinne und -verluste bei Auszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98 K
- BFH, 07.11.2001 - I R 3/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 235
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 16.02.1996 - I R 43/95
Währungsverluste beim Dotationskapital ausländischer DBA-Betriebsstätten
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Das vom Bekl. herangezogene Urteil BFH BStBl II 1997, 128 sei im Streitfall nicht einschlägig, da es dort um die Zuordnung zwischen inländischem und ausländischem Vermögen gehe.Sind diese nach einem DBA von der deutschen Steuer befreit, so sind sie von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen und entsprechend den Gewinnermittlungsregelungen nach Maßgabe der § 4 Abs. 1 , § 5 EStG zuzuordnen (BFH vom 16.12.1996 I R 46/95, BStBl II 1996, 588; vom 16.2.1996 I R 43/95, BStBl II 1997, 128).
- BFH, 16.12.1977 - III R 92/75
Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage ist bei Anschaffungsgeschäften in …
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Dies habe der BFH mit der Entscheidung im BStBl. II 1978, 233 zur Investitionszulage und zu Anschaffungskosten so entschieden. - BFH, 16.02.1996 - I R 46/95
Währungskursverluste durch Umrechnung des Jahresergebnisses einer ausländischen …
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Sind diese nach einem DBA von der deutschen Steuer befreit, so sind sie von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen und entsprechend den Gewinnermittlungsregelungen nach Maßgabe der § 4 Abs. 1 , § 5 EStG zuzuordnen (BFH vom 16.12.1996 I R 46/95, BStBl II 1996, 588; vom 16.2.1996 I R 43/95, BStBl II 1997, 128).
- BFH, 06.10.1993 - I R 32/93
Werbungskosten bei Auslandstätigkeit
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Sind die ausländischen Einkünften als solche von der deutschen Steuer freigestellt, bleiben die Einnahmen und die mit ihnen zusammenhängenden und untrennbar verbundenen Aufwendungen schon aufgrund der Systematik der Freistellung in dem DBA und der daraus folgenden Zuordnung bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz (BFH vom 06.10.1993 I R 32/93, BFHE 172, 385 ). - BFH, 29.05.1996 - I R 15/94
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Im Gegensatz zur Steueranrechnung beziehe sich die Steuerfreistellung ausländischer Schachteldividenden nicht auf den Nettobetrag, sondern auf den Bruttobetrag, also die Dividendeneinnahme (so BFH BStBl. II 1997, 57, 60, 63, 99). - BFH, 09.04.1997 - I R 178/94
Zuordnung von Betriebsausgaben zu ausländischen Dividendeneinnahmen
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Im Streitfall minderten sie daher den Gewinn und seien nicht Bestandteil der steuerfreien Dividenden Diese Rechtsansicht werde durch die Entscheidung des BFH BStBl. II 1997, 657 bestätigt. - BFH, 29.01.1986 - I R 22/85
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - DBA-Italien - Arbeitstage - Nur …
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Einnahmen und Ausgaben mußten danach durch dasselbe Ereignis veranlaßt sein (BFH BStBl II 1986, 479; 1990, 88; 1990, 926, 928; 1993, 450). - BFH, 16.03.1994 - I R 42/93
Ermittlung ausländischer Einkünfte
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Nur bei letzterer Ermittlung seien nach der Rechtsprechung die Regeln der Überschußeinkünfte für den Abzug von Aufwendungen anzuwenden (BFH BStBl. II 1994, 799). - BFH, 19.09.1973 - I R 170/71
Veräußerung einer Beteiligung - Gesellschaft in Indien - Besteuerung in Indien - …
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Ausgehend von diesem Verständnis habe der BFH (BStBl. II 1973, 873) kein Abzugsverbot für ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen auf ausländische Schachtelbeteiligungen angenommen, weil diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Dividendeneinnahmen stehen. - BFH, 29.05.1996 - I R 21/95
Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden
Auszug aus FG Münster, 06.11.2000 - 9 K 8595/98
Für jede abkommensrechtliche Einkunftsart ist zu entscheiden, ob der als Sammelbegriff verwendete Ausdruck als Einnahmen (Bruttoeinnahmen) oder Einkünfte im Sinne des deutsche Steuerrechts aufzufassen ist (BFH vom 29.05.1996 I R 21/95, BStBl II 1997, 63).
Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Streitwert in Kindergeldsachen
- rechtsportal.de
Streitwertbemessung in Kindergeldsachen - Berücksichtigung familienbezogener Anteile beamtenrechtlicher Bezüge
- rechtsportal.de
Streitwertbemessung in Kindergeldsachen - Berücksichtigung familienbezogener Anteile beamtenrechtlicher Bezüge
- datenbank.nwb.de
Streitwert in Kindergeldsachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 235
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 315/96
Begriff des Wohnsitzes; Nachhaltigkeit der Nutzung bei nur kurzem Aufenthalt; …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Es entspricht der überwiegenden Auffassung der Finanzgerichte (FG), dass zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Bestimmung des Streitwerts in Kindergeldsachen der Rechtsgedanke des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG heranzuziehen ist (vgl. Beschluß des FG des Saarlands vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, Entscheidungssammlung der Finanzgerichte (EFG) 1997, 496; Urteile des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111 ; des FG Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526).Diese Grundsätze gelten auch bei der Streitwertfestsetzung in Kindergeldsachen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1998 9 K 315/96).
Daraus ergibt sich, dass auch die bis zur Klageerhebung zu zahlenden Kindergeldbeträge werterhöhend zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1998, 9 K 315/96).
- BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00
Streitwert in Kindergeldsachen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich unter Berufung auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. März 1998 ausdrücklich dieser Rechtsauffassung angeschlossen (Beschluß des BFH vom 24. Mai 2000 VI S 4/00, Der Betrieb -DB- 2000, 1947 ).Der BFH hat sich auch insoweit der Rechtsauffassung des erkennenden Senats ausdrücklich angeschlossen (vgl. Beschluß des BFH vom 24. Mai 2000 VI S 4/00).
- OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96
Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Zweck dieser Vorschrift ist, aus sozialpolitischen Gründen die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche dadurch zu erleichtern, dass der Streitwert eine vergleichsweise niedrige Bemessungsgrundlage findet (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- München vom 25. November 1996 26 UF 1197/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1997, 762 ;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 17 GKG Rz. 2).
- BFH, 11.11.1992 - IV S 15/92
Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der Höhe des Streitwertes bei Verfahren vor …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens sind keine Umstände heranzuziehen, die nicht Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens waren und auch nicht werden konnten (…vgl. Beschlüsse des BFH vom 10. Dezember 1998 II R 60/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 664 ; vom 11. November 1992 IV S 15/92, BFH/NV 1993, 189). - BFH, 10.12.1998 - II R 60/95
Streitwert; Folgewirkungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens sind keine Umstände heranzuziehen, die nicht Streitgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens waren und auch nicht werden konnten (vgl. Beschlüsse des BFH vom 10. Dezember 1998 II R 60/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 664 ;… vom 11. November 1992 IV S 15/92, BFH/NV 1993, 189). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1997 - 1 K 164/96
Einkommensgrenze für Kindergeld bei behinderten Kindern
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Es entspricht der überwiegenden Auffassung der Finanzgerichte (FG), dass zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Bestimmung des Streitwerts in Kindergeldsachen der Rechtsgedanke des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG heranzuziehen ist (vgl. Beschluß des FG des Saarlands vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, Entscheidungssammlung der Finanzgerichte (EFG) 1997, 496; Urteile des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111 ; des FG Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526). - FG Saarland, 13.02.1997 - 2 K 13/97
Finanzgerichtsordnung; Streitwert in Kindergeldsachen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Es entspricht der überwiegenden Auffassung der Finanzgerichte (FG), dass zur Ausfüllung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG eingeräumten Ermessens bei der Bestimmung des Streitwerts in Kindergeldsachen der Rechtsgedanke des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG heranzuziehen ist (vgl. Beschluß des FG des Saarlands vom 13. Februar 1997 2 K 13/97, Entscheidungssammlung der Finanzgerichte (EFG) 1997, 496; Urteile des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111 ; des FG Baden-Württemberg vom 27. März 1998 9 K 315/96, EFG 1998, 1526).
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 11 K 32/02
Streitwert bei Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur …
Gestützt wird diese Ansicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Streitwertfestsetzung in Kindergeldfällen (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2000 VI S 4/00, BFHE 192, 19, BStBl. II 2000, 544;… BFH-Beschluss vom 18. September 2001 VI R 134/00, BFH/NV 2002, 68; siehe auch FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 9 K 205/00, EFG 2001, 235).