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   FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94   

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https://dejure.org/2000,6913
FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94 (https://dejure.org/2000,6913)
FG Köln, Entscheidung vom 19.04.2000 - 1 K 6554/94 (https://dejure.org/2000,6913)
FG Köln, Entscheidung vom 19. April 2000 - 1 K 6554/94 (https://dejure.org/2000,6913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verzicht auf unentgeltlichen Nießbrauch

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Angehörigen-Mietverhältnis - Mietvertrag statt Nießbrauchsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1534
  • EFG 2001, 638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97

    Zum Gestaltungsmissbrauch bei Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    So haben die Kl. insbesondere nicht vorgetragen, daß z. B. aufgrund veränderter Umstände (etwa unvorhergesehener Instandhaltungsbedarf) die Miete des Vaters auch zur Finanzierung solchen Bedarfs nötig war (FG Thüringen, EFG 1998, 1642).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    Diese Ansicht widerspricht nicht dem Urteil des BFH vom 03.02.1998 IX R 38/96, BStBl. II 1998, 539, in welchem ein Nebeneinander von Mietvertrag und (Sicherungs-) Nießbrauch unbeanstandet blieb.
  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    Beim unentgeltlichen Nießbrauch oder sonstigen Nutzungsrecht kann der Eigentümer grundsätzlich keine Werbungskosten geltend machen, wenn der Berechtigte das Objekt selbst nutzt und dem Berechtigten - wie hier - der Nutzungswert zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 13.2.1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 m. w. N.; BFH-Urteil v. 20.12.1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87

    Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    Trotz des Urteils des BFH vom 25.02.1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591 war in der Literatur ungeklärt, ob z. B. Erhaltungs- oder Umbauaufwendungen, die gegen Ende des unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses getätigt wurden, mit Blick auf spätere Vermietungen als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden könnten (vgl. Dremseck in Schmidt u. a., EStG 18. Aufl. 1999, Rz. 46 zu § 21 EStG m. w. N.).
  • BFH, 20.12.1990 - XI R 10/89

    Werbungskostenabzug bei einer von der Mutter des Steuerpflichtigen bewohnten

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    Beim unentgeltlichen Nießbrauch oder sonstigen Nutzungsrecht kann der Eigentümer grundsätzlich keine Werbungskosten geltend machen, wenn der Berechtigte das Objekt selbst nutzt und dem Berechtigten - wie hier - der Nutzungswert zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 13.2.1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 m. w. N.; BFH-Urteil v. 20.12.1990 XI R 10/89, BFH/NV 1991, 450).
  • BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Möglichkeit der Geltendmachung von

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    Dies wird vom BFH indessen in einem neueren Beschluß (vom 10.06.1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346) wiederum verneint.
  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

    Auszug aus FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94
    a) Nach dem Urteil des BFH vom 25.08.1999 X R 38/95, BStBl. II 2000, S. 21 können Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber dem Wohnberechtigten eine "dauernde Last" i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG begründen, wenn der Übernehmer im Übertragungsvertrag die Erhaltung der Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zugesichert hat.
  • FG Hamburg, 23.03.2004 - VII 296/01

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Gestaltungsmissbrauch bei Wohnrechtsaufgabe

    Für Fallkonstellationen wie der vorliegenden, bei der das Grundeigentum zunächst im Rahmen einer vorweggenommenen Erbauseinandersetzung gegen ein dingliches Wohnrecht übertragen worden war und dann später der Veräußerer auf sein dingliches Wohnrecht verzichtet gegen Vereinbarung einer Zahllast bei gleichzeitigem oder zeitnahem Abschluss eines Mietvertrags, bei dem Mietzins und Zahllast sich in etwa entsprechen, hat die Rechtsprechung Missbrauch gemäß § 42 AO bejaht (BFH, Urteil vom 25.6.1995, BFH/NV 1996, 123; FG Köln, Urteil vom 19.4.2000, EFG 2001, 638 - nicht rechtskräftig: nach Nichtzulassungsbeschwerde ist das Revisionsverfahren anhängig (BFH IX R 91/00) - Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.6.2002, EFG 2003, 2; Hessisches FG, 13. Senat, Urteil vom 26.5.2003, EFG 2003, 1389 - nicht rechtskräftig: nach Nichtzulassungsbeschwerde ist das Revisionsverfahren anhängig (BFH IX R 56/03)).
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