Weitere Entscheidung unten: FG München, 18.12.2000

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 353/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15178
FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 353/99 (https://dejure.org/2001,15178)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2001 - 2 K 353/99 (https://dejure.org/2001,15178)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 2 K 353/99 (https://dejure.org/2001,15178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Änderung der Einkommensteuerbescheids zur Nachversteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids zur Nachversteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids zur Nachversteuerung von Lebensversicherungsbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.06.1994 - X R 90/91

    Bei Berechnung der Nachsteuer können bisher nicht geltend gemachte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 353/99
    Das FA beruft sich für seine Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 1 - Juni 1994 X R 90/91 (BStBl II 1994, 849).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 53/99

    Rechtsfehlerberichtigung bei Nachversteuerung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 353/99
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 XI R 53/99 (BStBl II 2000, 292), in welchem der BFH im Gegensatz zum vorgenannten Urteil die Anwendung des § 177 AO ablehnt Auch in jenem Urteil geht der BFH zwar davon aus, dass es sich bei der Nachversteuerung um eine Korrektur der früheren Steuerfestsetzungen handle, der allerdings der Rechtsgedanke des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zugrunde liege.
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Rechtsprechung
   FG München, 18.12.2000 - 4 K 4163/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13358
FG München, 18.12.2000 - 4 K 4163/97 (https://dejure.org/2000,13358)
FG München, Entscheidung vom 18.12.2000 - 4 K 4163/97 (https://dejure.org/2000,13358)
FG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 4 K 4163/97 (https://dejure.org/2000,13358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Bankkonten und Lebensversicherungen bei Verträgen zugunsten Dritter zum Nachlass; Aufteilung nach Erbquoten

  • rechtsportal.de

    Mündliche Auflage bei Erben im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

  • datenbank.nwb.de

    Mündliche Auflage bei Erben im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Nachlassverbindlichkeiten - Anerkennung einer mündlichen Auflage

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.10.1981 - II R 16/80

    Erbschaftsteuer - Verfügung - Testament

    Auszug aus FG München, 18.12.2000 - 4 K 4163/97
    Nachdem im Erbschaftsteuerrecht nach der ständigen BFH-Rechtsprechung § 41 Abgabenordnung ( AO ) auch auf einseitige Verfügungen von Todes wegen Anwendung findet (s. Urteil vom 7. Oktober 1981 II R 16/80, BStBl II 1982, 28; s.a. Meincke, ErbStG , 12. Aufl., § 3 Rz. 29 m.w.N.), geht der Senat davon aus, dass die Erblasserin mündlich dem Kläger die Auflage erteilt hat, die 121.828,99 DM unter den gemeinsamen Geschwistern und dessen Kindern aufzuteilen.
  • FG Saarland, 12.12.1995 - 2 K 130/93
    Auszug aus FG München, 18.12.2000 - 4 K 4163/97
    Bei einer persönlichen Vorsprache am 25. Juni 1996 (Bl. 131 FA-Akte) wies das FA den Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 12. Dezember 1995, EFG 1996, 477 hin, wonach, falls er anhand der eidesstattlichen Versicherungen der Bank- und Sparkassenbediensteten bzw. der Versicherungsvertreter, bei denen die Versicherungsverträge abgeschlossen worden waren, nachweisen könne, dass die Erblasserin keine Verträge zugunsten Dritter, sondern ihm lediglich Vollmacht habe erteilen wollen, unter Umständen die Einbeziehung der Begünstigungen in den Nachlass möglich wäre.
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